So gibt es Steuerkanzleien, die komplett ohne Arbeitszeiterfassung auskommen. In den meisten Steuerberatungskanzleien und -gesellschaften wird die Arbeitszeiterfassung automatisch von der Kanzleisoftware übernommen. Denn neben der reinen Zeiterfassung werden so zugleich die erledigten Aufgaben und deren Verteilung auf die unterschiedlichen Mandate dokumentiert. Aber auch die veraltet anmutende Stechuhr kommt in diversen Steuerbüros und -gesellschaften noch zum Einsatz. Neben der Transparenz ermöglicht diese Form der Zeiterfassung scheinbar die größte Gerechtigkeit: Schließlich werden damit sämtliche Rauchpausen, private Behördengänge oder Arztbesuche der Mitarbeiter erfasst.
Die Ampel vereinfacht die Handhabung
Bei der Umstellung auf flexiblere Arbeitszeiten eignen sich für Kanzleien mit Zeiterfassung sog. Ampelkonten. Das Prinzip ist einfach: Mitarbeiter sparen Arbeitszeit an, um sie bei Bedarf abfeiern zu können. Die Ampelregelung erlaubt eine besondere Steuerung der Zeitguthaben und -schulden und ist für die Kanzlei besonders sinnvoll, wenn die Anforderungen aus konjunkturellen oder saisonalen Gründen schwanken.
Dabei sorgt der Farbenmechanismus dafür, dass die Zeitkonten nicht "überlaufen" oder eine zu große Zeitschuld aufweisen: In der Grünphase können die Beschäftigten ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich gestalten, in der Gelbphase sollten sie sich mit ihrer Führungskraft absprechen, um das Konto wieder in den grünen Bereich zu bringen. Befindet sich das Konto in der Rotphase, kann die Führungskraft bestimmen, wie und wann gearbeitet werden darf.