Rz. 76

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Als Rechnung gilt auch eine auf elektronischem Weg ausgestellte und übermittelte Rechnung, wobei eine schriftliche Zustimmung des Rechnungsempfängers über eine solche Übermittlungsart bestehen muss.

 

Rz. 77

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der Rechnungsaussteller muss die Echtheit der Herkunft, die Lesbarkeit und Vollständigkeit des Inhalts gewährleisten. Dies kann aufgrund einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, durch das EDI-Verfahren oder durch jede andere Methode eines Kontrollverfahrens, die die Verbindung der Rechnungen mit den Lieferungen ermöglicht, erzielt werden. Die Lesbarkeit der Rechnung muss bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sichergestellt werden.

 

Rz. 78

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Elektronische Rechnungen können in jedem Dateiformat (z. B. pdf, doc, xls, xml) ausgestellt werden. Die elektronisch erhaltenen Rechnungen können nach dem Empfang in eine andere Form konvertiert werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?