Rz. 85

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Anzahlungen unterliegen in Österreich ebenfalls der USt, berechtigen aber gleichzeitig zum Vorsteuerabzug. Eine Rechnung über eine Anzahlung hat genauso die allgemeinen Anforderungen zu erfüllen, wobei als Zeitpunkt der Leistung der (vereinbarte) voraussichtliche Zeitpunkt anzugeben ist. In der Endrechnung sind die Anzahlung und die darauf entfallende Steuer offen abzuziehen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge