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Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Erhält jemand ein Entgelt für eine ehrenamtliche Tätigkeit, ist dieses Entgelt umsatzsteuerfrei, wenn die Tätigkeit für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird. In anderen Fällen greift die Steuerbefreiung nur dann, wenn das Entgelt in einem Auslagenersatz zu sehen ist oder eine angemessene Entschädigung für die Zeitversäumnis darstellt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?