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Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Finanzverwaltung zählt darüber hinaus zum Kreis der begünstigten Unternehmer die Pächter der Jugendherbergen, die von den vorgenannten Unternehmern unterhalten werden, sowie die Herbergseltern, soweit sie einen Teil der Jugendherberge, insbesondere die Kantine, auf eigene Rechnung betreiben, ohne dies an weitere Voraussetzungen zu knüpfen, vgl. Abschn. 4.24.1. Abs. 1 Nr. 3 und 4 UStAE.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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