Rz. 7
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Steuerfrei sind ausschließlich Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften i. S. d. WoEigG. Nicht steuerfrei sind daher die Leistungen einer Kapitalgesellschaft, die Wohnbauten errichtet, einzelne Wohneinheiten nach Teilung (§ 8 WoEigG) veräußert und sich in den Kaufverträgen das Recht sichert, die Wohneinheiten zu verwalten. Auch auf Leistungen der Wohnungseigentümer untereinander ist die Steuerbefreiung nicht anwendbar.
Rz. 7a
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Nicht von der Steuerbefreiung erfasst werden Leistungen von Wohnungsverwaltungsgesellschaften an Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Vorschrift findet ausschließlich Anwendung im Verhältnis zwischen WEG und Miteigentümern (Sächsisches FG vom 14.01.2009, Az: 2 K 1725/06, rkr., EFG 2009, 1344).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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