Rz. 70

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Alle im Rahmen einer Reise erbrachten Leistungen gelten als einheitliche sonstige Leistung des Unternehmers an den Leistungsempfänger, soweit der Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und für die Durchführung der Reise Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter (Reisevorleistungen) in Anspruch nimmt (Abschn. 25.1. Abs. 6 Satz 1 UStAE).

 

Rz. 71

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Im Rahmen einer Reise sind alle Reiseleistungen erbracht, die einem einzelnen Reisenden zugutekommen.

 

Rz. 72

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Liegen danach mehrere einheitliche sonstige Leistungen vor, können sie aus Vereinfachungsgründen als eine einheitliche sonstige Leistung behandelt werden, wenn der Unternehmer mehrere gleichartige Reisen an einen Leistungsempfänger abgibt.

 
Praxis-Beispiel

Nach Abschn. 25.1. Abs. 6 Beispiel UStAE: A erwirbt für sich, seine Ehefrau und seine drei Kinder fünf Reisen vom 17. bis 31. Juli nach Mallorca. Die Unterbringung erfolgt in zwei Doppel- und einem Einzelzimmer.

 

Rz. 73–79

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Einstweilen frei.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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