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Stand: 6. A. – ET: 07/2024

§ 3 UStG regelt den Steuergegenstand der USt in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Steuergegenstand sind danach Lieferungen und sonstige Leistungen, entsprechend auch Tausch und tauschähnliche Umsätze sowie denen gleichgestellte Leistungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?