Rz. 85
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Berechnet der Unternehmer die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss in der Steueranmeldung für das Kj. abweichend von der Summe der Vorauszahlungen, so ist der Unterschiedsbetrag zugunsten des FAs einen Monat nach dem Eingang der Steueranmeldung fällig.
Rz. 86
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Setzt das FA die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss abweichend von der Steueranmeldung für das Kj. fest, so ist der Unterschiedsbetrag zugunsten des FAs einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Die Fälligkeit rückständiger Vorauszahlungen bleibt hiervon unberührt (§ 16 Abs. 4 UStG).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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