Rz. 30

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Das Beispiel aus Rz. 8 wird fortgeführt:

 
Praxis-Beispiel

Kunde K ist ein großes US-amerikanisches Unternehmen. Der Vertrag, den M unterschreiben soll, wurde von der Rechts- und Steuerabteilung des K in New York ausgearbeitet und kann von M nur unverändert – also ohne Aufnahme der vorgeschlagenen Klausel – unterzeichnet werden.

 

Rz. 31

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Im Hinblick auf die Berufshaftpflicht des Steuerberaters sind die – letztlich ja nicht umgesetzten – Empfehlungen an den Mandanten beweiskräftig zu dokumentieren.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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