Die Metallhütte Eisen GmbH in Aachen bezieht Strom von einem belgischen Energieversorgungsunternehmen. Einen Teil des Stroms liefert die Eisen GmbH weiter an die Metal B. V. in Maastricht/NL, die den Strom dort verbraucht.
Lösung:
Die Lieferung des belgischen Energieversorgers wird am Verbrauchsort in Aachen ausgeführt, soweit die Eisen GmbH den Strom dort tatsächlich verbraucht. In dem Umfang, in dem der Strom weitergeliefert wird, gilt die erhaltene Lieferung ebenfalls als in Aachen ausgeführt, weil die Eisen GmbH dort ihren Geschäftssitz hat.
Die Weiterlieferung des nicht selbst verbrauchten Stroms an die Metal B. V. in den Niederlanden gilt am Verbrauchsort in den NL als ausgeführt und ist daher in der BRD nicht steuerbar. Die Eisen GmbH hat eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer auszustellen und auf die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft hinzuweisen.
Der Transport des Stroms in die Niederlande ist kein steuerbares i. g. Verbringen (§ 3g Abs. 3 UStG, vgl. Rz. 10).