DNK-Weiterentwicklung soll Mittelstand entlasten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat rund 20 Millionen Euro für die Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex zugesichert. Damit soll insbesondere der Mittelstand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den neuen EU-Standards entlastet werden.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wird weiterentwickelt und erhält eine neue Internetplattform. Hierfür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren 19.250.000 Euro zur Verfügung. Ziel der Maßnahme ist es, den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für mittelständische Unternehmen zu minimieren. Die Bundesregierung reagiert damit auf die Ausweitung der EU-weiten Berichtspflichten, durch die ab 2025 schrittweise rund 13.000 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig werden.

Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWK und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, betont, man wolle vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bei den Berichtspflichten deutlich entlasten: „Die Unternehmen müssen ihren Vertragspartnern und Banken alle notwendigen Nachhaltigkeitsdaten in einheitlicher Form liefern können und auch in der Öffentlichkeit umwelt- und klimafreundliches Wirtschaften transparent machen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist hierfür der Schlüssel.“

Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung, hebt hervor, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung dazu beiträgt, die Verantwortung der Unternehmen für Umweltschutz, Klima und Menschenrechte zu stärken: „Es geht hier nicht um Sanktionen, sondern um Transparenz. Der Nachhaltigkeitsbericht ist das Produkt, aber noch viel wichtiger ist der interne Prozess im Unternehmen, der durch die Analyse der eigenen Aktivitäten und Wertschöpfungskette entsteht. Die Unternehmen selbst brauchen diese Daten, um ihre Geschäftsmodelle nachhaltig und wettbewerbsfähig zu gestalten.“

Helpdesk, Webinare und Leitfäden als weitere Angebote

Neben dem Aufbau einer Webplattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten (bis Ende 2024) werden ein Helpdesk sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Webinare und Leitfäden zu inhaltlichen und technischen Fragen angeboten. Das kostenlose Angebot des DNK richtet sich sowohl an berichtspflichtige Unternehmen als auch an freiwillig berichtende Unternehmen, die den steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht werden wollen. In Anlehnung an den freiwilligen KMU-Standard der EU soll auch ein vereinfachtes Einstiegsmodul angeboten werden. Dieses richtet sich an Unternehmen, die nicht gesetzlich berichtspflichtig sind, aber Informationspflichten ihrer Vertragspartner in der Wertschöpfungskette unterliegen.

Gerd Röders, Präsident der WirtschaftsVereinigung Metalle und Geschäftsführer der G.A.Röders GmbH & Co. KG, bestätigt die Wirksamkeit des DNK: „Der DNK war für unseren Betrieb eine wertvolle Motivation, uns mit dem Erstellen eines ersten freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtes zu beschäftigen. Die übersichtliche Struktur und die guten Erklärungen, im Leitfaden und auf der Plattform, machen es Anwendern vergleichsweise einfach, einen ersten Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen.“

Weiterentwicklung als Reaktion auf die CSRD

Die Ausweitung der Berichtspflichten ist Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive. Diese ist seit Januar 2023 in Kraft und erhöht die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Europa deutlich. Der bisherige Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickelt und unterstützt Unternehmen seit 2011 bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die jetzt beauftragte Weiterentwicklung hinsichtlich der Anforderungen durch die CSRD wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt, der Rat für Nachhaltige Entwicklung begleitet den Prozess beratend. Mit dem DNK können Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistungen offenlegen, weiterentwickeln und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Ziel ist es, den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten.


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