Nachhaltigkeits-Regulatorik: Mehr ist nicht immer besser
Die Herausforderungen, um unsere Welt für eine wachsende Weltbevölkerung auch zukünftig lebenswert zu gestalten, sind immens. Der Maschinen- und Anlagenbau versteht sich als Teil der Lösung. Seine Technologien spielen eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele – sei es bei der Eindämmung des Klimawandels oder bei der nachhaltigen Produktion im Sinne einer Kreislaufwirtschaft.
Anzahl und die Granularität der Nachhaltigkeitsregelungen problematisch
Regulatorik setzt dafür den notwendigen Rahmen. Sie ist aber kein Allheilmittel. „Viel hilft viel“ kann sich auch ins Gegenteil verkehren. Mit dem europäischen Green Deal wurde ein Paket von Gesetzesvorhaben geschnürt. Neben der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und den damit verbundenen Angaben zur EU-Taxonomie stehen zahlreiche weitere Richtlinien auf dem Programm: die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) oder der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – um nur einige zu nennen.
Aus Sicht des VDMA sind die Anzahl und die Granularität der Nachhaltigkeitsregelungen problematisch. Sie treffen den Mittelstand besonders hart. Denn je kleiner ein Unternehmen ist, desto höher ist der bürokratische Aufwand im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl oder zum Umsatz. Hinzu kommt, dass solche Regelungen für Unternehmen, deren Hauptkonkurrenten außerhalb Europas sitzen, wettbewerbsverzerrend wirken können.
Entschlackung und Pragmatismus sind gefordert
Eine Entschlackung, deutlich mehr Pragmatismus und eine sinnvolle Nutzung des Bestehenden wären wünschenswert. Genau dies lässt die CSRD mit ihrem eigens ausgearbeiteten europäischen Nachhaltigkeits-Berichtsstandard (ESRS) vermissen:
- Die Einbeziehung der Wertschöpfungskette, die doppelte Wesentlichkeit sowie die kurz- mittel-, und langfristige Betrachtung einer Vielzahl an Offenlegungsanforderungen mit insgesamt knapp 1.200 Datenpunkten widersprechen der Beteuerung, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.
- Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Unternehmen größenunabhängig (ob mit 250 oder 50.000 plus Beschäftigten) die gleichen Offenlegungspflichten erfüllen müssen.
- Schließlich hätte man bei der Umsetzung der CSRD statt des europäischen Sonderwegs (ESRS) auf den internationalen Nachhaltigkeitsstandard zurückgreifen können, der derzeit entwickelt wird.
Trotz aller Herausforderungen bleibt es unerlässlich, Nachhaltigkeit in der eigenen Unternehmensstrategie zu verankern, sich ambitionierte Nachhaltigkeitsziele zu setzen, Maßnahmen zu ergreifen, die ernsthaft zur Erreichung dieser Ziele beitragen und die Ergebnisse transparent zu kommunizieren. Der VDMA begleitet seine Mitglieder aktiv auf diesem Weg.
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Dieser Kommentar ist ein Ausschnitt aus der Haufe-Studie „Corporate Sustainability im Mittelstand", die Sie hier zum Download finden.
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Judith Herzog-Kuballa ist Referentin für Nachhaltigkeit beim VDMA. Sie ist Expertin für die Integration von Strategie, Berichtspflichten und Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus betreut sie die Nachhaltigkeitsinitiative Blue Competence. Der VDMA vertritt 3.600 Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Mitgliedsunternehmen beschäftigen rund 3 Millionen Menschen in der EU-27, davon mehr als 1,2 Millionen allein in Deutschland. |
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