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Nach einem längeren politischen Diskussionsprozess gelang es den EU-Mitgliedstaaten, sich im Frühjahr 2024 auf einen Kompromisstext für eine EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD oder auch CS3D) zu einigen. Am 5.7.2024 ist die CSDDD im EU-Amtsblatt verkündet worden.[1] Die Richtlinie ist innerhalb von 2 Jahren von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Hierzu wird der deutsche Gesetzgeber umfassende Ergänzungen und Änderungen des LkSG auf den Weg bringen müssen. Ab dem Jahre 2027 wird es zu einer über 3 Jahre gestaffelten Anwendbarkeit der neuen Compliance-Regeln für die Lieferketten kommen. Die jeweiligen Schwellenwerte beginnen bei 1.500 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1,5 Mrd. EUR, reduzieren sich im Folgejahr auf 3.000 Mitarbeiter sowie 900 Mio. EUR und erreichen im 3. Jahr die finalen Schwellenwerte von 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. EUR Umsatz. Daneben werden Franchise- bzw. Lizenzsysteme erfasst, bei denen die Lizenzgebühren kumulativ mind. 22,5 Mio. EUR betragen und bei denen das lizenzgebende Unternehmen mind. 80 Mio. EUR Umsatz erzielen muss.

Die CSDDD differenziert nicht formell zwischen unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten, sondern verfolgt einen materiellen Ansatz bzgl. der Risikobewertung. Eine Besonderheit der CSDDD ist die Einführung einer expliziten Haftungsregelung bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten und ein erhöhter ordnungsrechtlicher Sanktionsrahmen mit einem Höchststrafen-Minimum von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes des betroffenen Unternehmens.

[1] Vgl. Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859, ABl. EU L v. 5.7.2024, S. 1 ff.

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