Rz. 27
Am 26.6.2023 veröffentlichte der ISSB seine ersten beiden Standards, IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben".
- IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Finanzrisiken und -chancen sowie andere allgemeine Berichterstattungsanforderungen fest.
- IFRS S2 regelt die spezifischen Angaben zu klimabezogenen Themen.
Diese Standards wurden als Reaktion auf die Forderung der Adressaten und insbes. der IOSCO nach konsistenten, vollständigen, vergleichbaren und überprüfbaren nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen entwickelt.
Die ersten beiden IFRS-Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen treten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen, in Kraft. Allerdings müssen die Rechtsordnungen die Standards zunächst übernehmen oder anderweitig in Kraft setzen, damit diese verbindlich werden, und sie können ein späteres Datum für das Inkrafttreten wählen.
Rz. 28
Die wesentlichen Anforderungen an die – bislang noch auf klimabezogene Angaben begrenzten – Nachhaltigkeitsinformationen sind prinzipienorientiert ausgestaltet. Das Rahmenkonzept vor der Klammer der Einzelanforderungen folgt einer klaren Struktur.
Bereich |
Anforderungen an die Unternehmen |
Grundlegende Konzeption der Anforderungen |
Vorgesehen ist eine (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung für allgemeine Zwecke. Die Definition der bei der Aufbereitung der Informationen zu berücksichtigenden Wesentlichkeit entspricht den IFRS-Rechnungslegungsstandards (IAS 8.5). |
Verwendung des Vier-Säulen- Rahmens im Einklang mit dem TCFD-Rahmen |
Die Anforderungen des ISSB greifen auf die vier Säulen, wie sie von der TCFD des Financial Stability Board beschrieben werden, zurück. Angesprochen sind:
- Governance, also Prozesse, Kontrollen und Verfahren, die das Unternehmen zur Überwachung und Steuerung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen einsetzt;
- Strategie und damit der Ansatz, den das Unternehmen zum Management von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit anwendet;
- Risikomanagement, somit die Verfahren, die das Unternehmen anwendet, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu identifizieren, zu bewerten, nach Prioritäten zu ordnen und zu überwachen;
- Kennzahlen und Ziele, also die Leistung des Unternehmens in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, einschl. der Fortschritte bei der Erreichung von Zielen, die sich das Unternehmen gesetzt hat oder die es aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften erfüllen muss.
Die Anforderungen an eine global baseline verpflichten ein Unternehmen auf Angaben, die den Informationsbedürfnissen der Adressaten gerecht werden. Die Informationen unterliegen einer Wesentlichkeitseinschätzung, nicht nur für die Aufnahme, sondern auch für die Präsentation, also eine evtl. Aggregation mit anderen Informationen. |
Vergleichende Informationen |
Es ist nur dann erforderlich, Vergleichsinformationen anzupassen, wenn aktualisierte Annahmen vorliegen. |
Zeitplan für die Berichterstattung |
Nachhaltigkeitsbezogene (Finanz-)Informationen sind gleichzeitig mit den entsprechenden Abschlüssen zu veröffentlichen. Vorgesehen ist allerdings eine kurzfristige Übergangserleichterung, nach der nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen zu veröffentlichen sind
- zum gleichen Zeitpunkt wie der nächste Zwischenbericht, wenn das Unternehmen zur Vorlage eines solchen Zwischenberichts verpflichtet ist;
- zur gleichen Zeit wie der nächste Zwischenbericht, jedoch innerhalb von neun Monaten nach dem Ende des jährlichen Berichtszeitraums, wenn das Unternehmen freiwillig einen solchen Zwischenbericht vorlegt; oder
- innerhalb von neun Monaten nach Ende des jährlichen Berichtszeitraums, wenn das Unternehmen nicht zur Vorlage eines Zwischenberichts verpflichtet ist und diesen nicht freiwillig vorlegt.
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Aktuelle und erwartete Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und damit verbundene Informationen |
Wenn sich nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen auf die im Abschluss dargestellten Informationen auswirken bzw. voraussichtlich auswirken werden, ist der Zusammenhang zu erläutern. Es wird eine Offenlegung quantitativer Informationen über aktuelle und erwartete Auswirkungen verlangt, es sei denn, dies ist nicht praktikabel. Darüber hinaus ist die Offenlegung einer qualitativen und ggf. quantitativen Bewertung der Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells eines Unternehmens in Bezug auf seine nachhaltigkeitsbezogenen Risiken gefordert, einschl. Informationen darüber, wie die Bewertung durchgeführt wurde und welchen Zeithorizont sie hat. |
Offenlegung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen |
Es besteht die Verpflichtung zur Offenlegung von Ermessensentscheidungen bei der Erstellung von Angaben (ähnlich den Anforderungen von IAS 1 in den IFRS-Rechnungslegungsstandards). Die Angaben zu den Schätzungen gelten auch für aktuelle und erwartete... |