Vorbemerkung
Die besonderen Herausforderungen des Klimaschutzes und die Informationsbedürfnisse der Adressaten haben die (parallele) Entwicklung von drei Rahmenwerken – bedeutsam sind die Verlautbarungen der SEC, die allerdings aktuell "stayed" sind und einer gerichtlichen Überprüfung harren, und des ISSB, die sich bislang ausschl. Klimaaspekten widmen, und die Berichtsanforderungen der EU-Kommission in den ESRS – zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschleunigt. Die Einführung der Vorgaben, die einen Plausibilitätsrahmen für die Beurteilung erlauben sollen, zeigt aber auch, dass eine umfassendere Offenlegung für ein breiteres Spektrum von Kennzahlen und Themen weiterhin erforderlich ist und künftig auch bleibt. Das Rahmenwerk der ESRS wurde, anders als die nur dem Klima gewidmeten Rahmenwerke der SEC und des ISSB, mit Ausrichtung auf alle Aspekte der ESG entwickelt. Zusätzlich zu den allgemeinen Grundsätzen und Anforderungen gibt es einzelne Entwürfe zu ESG-spezifischen Themen wie Umweltverschmutzung, Arbeitskräfte, Verbraucher und Unternehmenspolitik.
Am 2.5.2024 haben die IFRS Foundation und die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gemeinsam Leitlinien zur Angleichung zwischen den IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) des ISSB und den ESRS veröffentlicht (Rz 34 ff.). Die Leitlinien konzentrieren sich auf klimabezogene Angaben und decken daher hauptsächlich die Anforderungen von IFRS S2 "Klimabezogene Angaben" und, soweit relevant, die Anforderungen von IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" ab.
1 Nebeneinander unterschiedlicher Rahmenwerke
1.1 Fehlen einer global baseline für Nachhaltigkeitsinformationen
Rz. 1
Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird von unterschiedlichen Standardsetzern aufgegriffen. Neben den bislang auf klimabezogene Aspekte begrenzten Berichtsanforderungen des ISSB und der SEC hat die Europäische Union mit den ESRS ein umfangreiches Paket zur nichtfinanziellen Information über ESG-Aspekte erarbeitet. Bezogen auf die Anforderungen an die Klimaberichterstattung bestehen Überschneidungen, als gemeinsames Fundament für die Rahmenwerke gilt der klimabezogenen Informationen gewidmete TCFD-Rahmen. Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die 2015 vom Financial Stability Board (FSB) eingerichtet wurde, um die Berichterstattung über klimabezogene Finanzinformationen zu verbessern und auszuweiten, hat ihren Auftrag erfüllt und wurde auf der COP28 offiziell aufgelöst.
Rz. 2
Vorreiter der vorliegenden Rahmenwerke war eine Vielzahl von freiwillig anzuwendenden Berichterstattungssystemen, somit ein Wildwuchs von Vorschlägen ohne Legitimation. Es fehlte daher auch an einer Konvergenz und Harmonisierung der Anforderungen; das berichterstattende Unternehmen und die Adressaten sahen sich einem Buchstaben- und Zahlensalat ausgesetzt. Es gab zwar erste Datenpunkte, ein Informationsmehrwert fehlte. Ein entscheidender Ausgangspunkt für die (erforderliche) Harmonisierung der Berichtsanforderungen stellt ein Bericht der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) dar. Gefordert wurde seitens der IOSCO, die Vollständigkeit, Konsistenz, Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Überprüfbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Identifiziert wurden drei Prioritäten zur Verbesserung der Information:
- Förderung weltweit einheitlicher Standards,
- Förderung vergleichbarer Metriken und Darstellungen und
- Koordinierung verschiedener Ansätze.
Als unmittelbare Reaktion hat die IOSCO die Bemühungen der IFRS Foundation unterstützt, den International Sustainability Standards Board (ISSB) mit dem Ziel der Entwicklung einer global einheitlichen Basis von Nachhaltigkeitsstandards zu gründen.
Rz. 3
Im Einklang mit der Empfehlung der IOSCO hat die IFRS Foundation im November 2021 den ISSB eingerichtet. Parallel wurden in den USA durch die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) und für Europa durch die Europäische Beratergruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission Vorgaben für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten veröffentlicht. Jedes Rahmenwerk war Gegenstand einer öffentlichen Konsultation, bevor die endgültigen Regeln oder Standards angenommen werden.
- Der ISSB ist von den drei (aktiven) Standardsetzern derjenige ohne eine offizielle Befugnis, die Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten vorzuschreiben. Es besteht zwar eine Empfehlung der IOSCO, auf die IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) zurückzugreifen, eine Verpflichtung gibt es aber nicht. Die Aufgabe des ISSB liegt als Reaktion der Forderung der IOSCO (Rz 2) vielmehr darin, Nachhaltigkeitsstandards zu erarbeiten, die von den einzelnen Rechtsordnungen und Regulierungsbehörden übernommen oder auf andere Weise bei der Ausarbeitung von Vorschrifte...