Rz. 5
Für die Erstellung von ESEF-Unterlagen sind grds. die folgenden Rechtsquellen einschlägig.
2.1 Technischer Regulierungsstandard (ESEF RTS)
Rz. 6
Die wesentlichen Anforderungen für ESEF sind in einem technischen Regulierungsstandard in Form einer Delegierten Verordnung rechtlich verankert. Als Delegierte Verordnung hat der ESEF RTS unmittelbare Rechtswirkung in allen EU-Mitgliedstaaten. Neben dem Anwendungsbereich für das ESEF und Verweisen auf weiterführende technische Spezifikationen konkretisiert der ESEF RTS auch die rechtlichen Vorgaben für die maschinenlesbare Auszeichnung von ausgewählten Berichtsinformationen auf Basis der iXBRL-Technik.
Rz. 7
Ein Aktualisierungsbedarf des ESEF RTS durch die EU-Kommission ist regelmäßig dann gegeben, wenn sich inhaltliche Änderungen in den der Berichterstattung zugrunde liegenden Regelwerken ergeben, die insbes. die Auszeichnung tangieren.
2.2 Ergänzende nationale Vorgaben
Rz. 8
In Ergänzung zum ESEF RTS bestehen nationale Vorgaben, die sich regelmäßig aus einer nationalen Konkretisierung der RTS-Vorgaben sowie aus der Umsetzung der CSRD in nationales Recht begründen.
Rz. 9
Im Handelsrecht sind zusätzliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im ESEF zu erwarten. Am 247.2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Regierungsentwurf (RegE) eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD. Im RegE sind spezifische handelsrechtliche Änderungen zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen, die für betroffene Unternehmen erstmalig für nach dem 31.12.2025 beginnende Geschäftsjahre Folgendes regeln:
- (Konzern-)Lageberichte sind im XHTML-Format aufzustellen und
- Nachhaltigkeitsangaben sind maschinenlesbar auszuzeichnen, wobei das BMJ ermächtigt werden soll, die zur Auszeichnung zu berücksichtigenden Vorschriften näher zu bezeichnen.
Durch eine im RegE vorgeschlagene Änderung der Unternehmensregisterverordnung soll es den Unternehmen ermöglicht werden, alle nach gesetzlichen Vorschriften offenzulegenden Rechnungslegungsunterlagen im XHTML-Format statt in zwei unterschiedlichen Formaten (XHTML und XML) an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. Für diese Übermittlung im Kontext der Offenlegung sind ebenso die ESEF-Einreichungskriterien zu beachten.
2.3 ESEF-Handbuch
Rz. 10
Eine weitere Quelle stellt das ESEF-Handbuch der ESMA dar, das Empfehlungen und Klarstellungen hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben im ESEF RTS enthält und kontinuierlich aktualisiert wird. Hauptadressaten des ESEF-Handbuchs sind vorwiegend die Hersteller geeigneter ESEF-Software. Gleichwohl können die Klarstellungen im ESEF-Handbuch auch unmittelbar den ESEF-Erstellungsprozess von betroffenen Unternehmen tangieren.