Rz. 22

Bereits vor Inkrafttreten der europäischen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) im Jahr 2017 hat das Unternehmen umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte extern berichtet. Die Anforderungen der NFRD wurden unter Anwendung der Standards der Global Reporting Initiative (GRI; § 8 Rz 28 ff.▪) – in der "umfassenden Umsetzungsoption" – sowie unter Berücksichtigung der Berichtsanforderungen des UN Global Compact (UNGC; § 8 Rz 63 ff.▪) als entsprechende Rahmenwerke erstellt.

Anfang 2024 hat das Unternehmen einen umfassenden Review der bestehenden doppelten Wesentlichkeitsanalyse gestartet, um den umfassenden Dokumentationspflichten v.a. bei der geforderten sog. Impact-Risk-Opportunity-(IRO-)Bewertung gerecht zu werden.

Darüber hinaus unterstützt das Unternehmen die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD; § 8 Rz 159 ff.▪) zur Berichterstattung klimabezogener Informationen. So werden im Geschäftsbericht an verschiedenen Stellen von der TCFD empfohlene Inhalte veröffentlicht, gem. den TCFD-Empfehlungen gegliedert in die folgenden 4 TCFD-Kernbereiche: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele.

Abgeleitet aus der Wesentlichkeitsanalyse zum einen und der Steuerungsrelevanz des Themas zum anderen berichtet das Unternehmen umfangreich in der externen Berichterstattung über das Thema Energie und Klimaschutz.

Zu den relevantesten ESG-Themen sollte i. R. d. ESRS-Mindestangabepflichten (MDR) in ESRS 2 über die entsprechende Strategie, globale Ziele und die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele berichtet werden. So geht BASF u. a. auf Erzeugung und Einkauf erneuerbarer Energien, generelle Energieversorgung und Energieeffizienz, auf die CO2-Bilanz sowie auf Klimaschutzprodukte, d. h. solche, die Treibhausgasemissionen durch ihren Einsatz beim Kunden vermeiden, ein.

 
Hinweis

Bedeutender als die externe Darstellung der Informationen ist aber die tatsächliche interne Untermauerung der Ziele mit spezifischen Maßnahmen und Steuerungselementen.

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