Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Anna Rafaela Rudolf
Rz. 5
Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:
Thema |
Unterthema |
Unter-Unterthema |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
Direkte Einflussfaktoren auf den Verlust an biologischer Vielfalt |
- Klimawandel
- Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen
- Direkte Ausbeutung
- Invasive gebietsfremde Arten
- Umweltverschmutzung
- Sonstige
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Auswirkungen auf den Zustand der Arten |
Beispiele:
- Populationsgröße von Arten
- Ausrottungsrisiko von Arten
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Auswirkungen auf die Ausdehnung und den Zustand von Ökosystemen |
Beispiele:
- Landdegradation
- Wüstenbildung
- Bodenversiegelung
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Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen |
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Tab. 1: Nachhaltigkeitsaspekte gem. ESRS E4 (ESRS 1, App. A)
Rz. 6
Nach den Erläuterungen (Explanatory Note) zum ersten Satz an ESRS ist ESRS E4 in der Struktur an das Rahmenwerk der TNFD angepasst. Somit entspricht auch die Struktur der vorgegebenen Unterthemen den Kategorien der Analyse der Auswirkungen und Abhängigkeiten der TNFD. Diese beinhalten direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts, Zustand der Arten, Zustand der Ökosysteme und Auswirkungen als auch Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen. Wie auch im Rahmenwerk der TNFD wird in ESRS E4 der Zustand der Natur weiter untergliedert in Zustand der Arten und Umfang und Zustand der Ökosysteme. Somit beinhaltet die Ebene der Unterthemen des ESRS E4, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, folgende Punkte:
Nur dem ersten Unterthema sind spezifische Unter-Unterthemen zugeordnet, die weiteren Unterthemen enthalten nur beispielhafte, nicht abgegrenzte Unter-Unterthemen.
Aufgrund der Breite und Komplexität des Themas Biodiversität und Ökosysteme im Kontext unternehmerischer Aktivitäten enthalten Rz 7–10 eine ausführlichere Erklärung der Begrifflichkeiten der Unterthemen sowie Unter-Unterthemen. Diese beinhalten keine verpflichtenden Angabepflichten. Bei Bedarf kann jedoch auf diese zurückgegriffen werden.
Wie dargelegt, bezieht sich die Struktur des ESRS E4 auf die Struktur des TNFD-Rahmenwerks (Version Beta v0.3 von 2022). Die TNFD und die EFRAG haben sich bei der parallelen Entwicklung der TNFD-Empfehlungen und des ESRS E4 im Zeitraum 2021 –2023 gegenseitig informiert. Im Juni 2024 hat die EFRAG in Zusammenarbeit mit der TNFD ein Mapping zwischen dem aktuellen TNFD-Rahmenwerk und den ESRS-Umweltstandards veröffentlicht sowie weiterhin eine enge Zusammenarbeit für die Zukunft angekündigt. Ein hoher Grad an Übereinstimmung zwischen den ESRS-Umweltstandards (ESRS E2–E5) und den TNFD-Empfehlungen zeigt sich u. a. in folgenden Aspekten:
- Konzepte und Definitionen: Sowohl die TNFD als auch die ESRS empfehlen die Offenlegung naturbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen, einschl. der Abhängigkeiten von der Natur.
- Ansatz zur Wesentlichkeit: Die ESRS verlangen, dass die Offenlegung auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit basiert. Der TNFD-Ansatz ermöglicht verschiedene Ansätze zur Wesentlichkeit.
- Der LEAP-Ansatz: Die TNFD entwickelte den LEAP-Ansatz für Marktteilnehmer, um ihre naturbezogenen Themen zu identifizieren und zu bewerten. Die ESRS besagen, dass Unternehmen ihre Wesentlichkeitsbewertung für die Nachhaltigkeitsthemen Umweltverschmutzung, Wasser, biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Kreislaufwirtschaft (alle ESRS-Umweltstandards außer Klimawandel) mithilfe des LEAP-Ansatzes durchführen können.
- Säulen der Berichterstattung: Sowohl die empfohlenen Angaben der TNFD als auch die ESRS-Berichtsbereiche sind nach den vier Offenlegungssäulen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) organisiert: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele.
- Empfohlene Angaben und Kennzahlen: Alle 14 von der TNFD empfohlenen Angaben sind in den ESRS enthalten. Die von der TNFD empfohlenen Angaben und die ESRS-Anforderungen sind darauf ausgerichtet, relevante und wahrheitsgetreue Informationen über naturbezogene Nachhaltigkeitsaspekte zu liefern.
Rz. 7
Nach dem IPBES-Bericht umfassen die direkten Belastungen für die Biodiversität und die Ökosysteme, die auch als Hauptfaktoren für den Verlust der biologischen Vielfalt bezeichnet werden, fünf Haupttreiber. Diese wurden auch in das Rahmenwerk der TNFD übernommen und sind als Unter-Unterthemen bei der Wesentlichkeitsanalyse mind. zu berücksichtigen:
- Klimawandel (climate change) beschreibt die langfristigen Veränderungen der Temperaturen und Wetterverhältnisse, die hauptsächlich durch menschliche Aktivitäten, insbes. die Ve...