Tanja Traub, Daniel Schwab
2.1 Grundlagen
Hamburg hat in einem mehrjährigen Prozess sein Haushalts- und Rechnungswesen umfassend modernisiert. Im Mittelpunkt stand hierbei die Ablösung der rein zahlungsbezogenen Kameralistik durch ein kaufmännisches Rechnungswesen. Die Stadt hat sich bewusst dafür entschieden, sich an den strengen Maßstäben der kaufmännischen Rechnungslegung messen zu lassen. Nur ein vollständiges Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglicht es, den städtischen Haushalt auf eine solide Basis zu stellen und den Bedürfnissen nachfolgender Generationen im Sinne einer nachhaltigen Haushaltspolitik angemessen Rechnung zu tragen.
Bereits 2006 legte die Stadt ihre Eröffnungsbilanz vor. Ein Jahr später folgte der erste Konzernabschluss. Er bietet eine Gesamtschau über die wirtschaftliche Lage der Gebietskörperschaft, da er auch die ausgegliederten Einheiten und öffentlichen Unternehmen in die Betrachtung einbezieht. Weit über 400 Beteiligungen fließen in den Konzernabschluss der Stadt ein. Der Konzern hat eine Bilanzsumme von über 100 Mrd. EUR; rund 77 Mrd. EUR entfallen hiervon auf die Konzernmutter – die Kernverwaltung mit ihren Behörden und Ämtern (siehe Abbildung 1).
Abb. 1: Überblick über den Konzern Hamburg
2.2 Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschränkt sich im Geschäftsbericht der Freien und Hansestadt Hamburg auf Indikatoren zu den verschiedenen SDG. Einen Überblick bietet Abbildung 2.
Abb. 2: Nachhaltigkeitsindikatoren im Geschäftsbericht der Freien und Hansestadt Hamburg 2022
Die SDG bilden zwar einen Rahmen für die städtische Haushaltswirtschaft; sie sind jedoch nicht formaler Bestandteil des Haushaltsaufstellungsprozesses. Sie bilden gegenwärtig nicht den Ausgangspunkt für die Ableitung politischer und strategischer Ziele im Haushalt.
Die Unternehmen des Konzerns Hamburg widmen sich verstärkt der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit 2020 verpflichtet der Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) große Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB dazu, alle 2 Jahre einen Nachhaltigkeitsbericht auf der Grundlage des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vorzulegen. Von dieser Pflicht sind rund 30 Unternehmen, etwa die Hamburger Stadtreinigung, betroffen.
Diese Verpflichtung ist Ausdruck des für die öffentlichen Unternehmen im Rahmen der "Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie" entwickelten Leitbilds "Gemeinsam für das Gemeinwohl". Die Stadtwirtschaftsstrategie beschreibt ein Zielsystem, in dem sich die öffentlichen Unternehmen bewegen sollen. Es umfasst die Cluster
- Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit,
- Ökonomie,
- Klima und Umwelt sowie
- soziale Verantwortung.
Sie formuliert klare Ziele und Erwartungen, etwa Zukunftsziele wie Klimaneutralität, und gibt damit den öffentlichen Unternehmen einen Handlungsrahmen vor. Allerdings ist die Stadtwirtschaftsstrategie gegenwärtig noch nicht Bezugspunkt einer Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmens- oder gar auf Konzernebene. Dieser ist auch für die großen öffentlichen Unternehmen weiterhin der DNK. Es ist somit festzuhalten, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Ebene des Konzerns Freie und Hansestadt Hamburg gegenwärtig stark fragmentiert ist. Anspruch der CSRD ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmensebene zu kanalisieren und zu vereinheitlichen. Möglicherweise kann sie dies auch für den Konzern Hamburg leisten.