Beschreibung der Tätigkeit
Vorbereitung zur Wiederverwendung von Produkten und Komponenten am Ende der Lebensdauer[1].
Die Wirtschaftstätigkeit umfasst keine Reparaturtätigkeiten, die während der Nutzungsphase des Produkts durchgeführt werden.
Die Wirtschaftstätigkeit bezieht sich auf Produkte und ihre Komponenten, die durch folgenden NACE-Codes zugeordnete Wirtschaftstätigkeiten hergestellt werden: C.13 Herstellung von Textilien, C.14 Herstellung von Bekleidung, C15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen, C.16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel); Herstellung von sonstigen Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren, C.18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, C.22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, C.23.3 Herstellung von keramischen Baumaterialien, C.23.4 Herstellung von sonstigen Porzellan- und keramischen Erzeugnissen, C.25.1 Stahl- und Leichtmetallbau, C.25.2 Herstellung von Metalltanks und -behältern, C.25.7 Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen, C.25.9 Herstellung von sonstigen Metallwaren, C.26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, C.27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, C.28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln, C.28.23 Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte), C.28.24 Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb, C.28.25 Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt, C.28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung, ausgenommen Maschinen für die Tabakverarbeitung, C.28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung, C.28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung, C.28.96 Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk, C.29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen, C.30.1 Schiffs- und Bootsbau, C.30.2 Schienenfahrzeugbau, C.30.3 Luft- und Raumfahrzeugbau, C.30.9 Herstellung von Fahrzeugen a.n.g., C.31 Herstellung von Möbeln und C.32 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen.
Die Wirtschaftstätigkeiten in dieser Kategorie werden keinem speziellen NACE-Code gemäß der durch die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 geschaffenen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige zugeordnet.
Technische Bewertungskriterien
Wesentlicher Beitrag zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft |
2. |
Die Rohstoffabfälle der Tätigkeit stammen aus getrennt gesammelten und transportierten Abfällen in an der Anfallstelle getrennten oder gemischten Fraktionen[2]. |
4. |
Bei der Tätigkeit werden die Werkzeuge und Geräte verwendet, die für die Vorbereitung zur Wiederverwendung entsorgter Altprodukte geeignet sind. |
5. |
Im Rahmen der Tätigkeit besteht ein System zur Meldung der Verwertungsquote und gegebenenfalls der Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder das Recycling, die in Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten festgelegt sind. |
6. |
Die Tätigkeit erfüllt die folgenden Kriterien:
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