Die Angabe gemäß Absatz 29 umfasst Informationen darüber,
b) |
ob die Ziele auf dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, relevanten Aspekten der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und anderen nationalen Strategien und Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen basieren, |
c) |
wie die Ziele mit den Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen, die das Unternehmen in Bezug auf seine Tätigkeiten und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ermittelt hat, in Zusammenhang stehen, |
d) |
gegebenenfalls den geografischen Anwendungsbereich der Ziele, |
e) |
ob das Unternehmen bei der Festlegung seiner Ziele Biodiversitätskompensationsmaßnahmen berücksichtigt hat und |
f) |
welcher Stufe in der Abhilfemaßnahmenhierarchie das Ziel zugeordnet werden kann (d. h. Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung und Sanierung, Ausgleich oder Kompensation). |
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