Die Angabe gemäß Absatz 16 umfasst folgende Informationen:
a) |
eine Beschreibung der bestehenden Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Vorwürfen oder Vorfällen in Bezug auf Korruption oder Bestechung, |
b) |
ob die Untersuchungsbeauftragten oder der Untersuchungsausschuss von der in die Angelegenheit involvierten Management-Kette getrennt sind und |
c) |
gegebenenfalls das Verfahren zur Übermittlung der Ergebnisse an die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. |
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