Das Unternehmen gibt an, ob und inwiefern seine Strategien in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette mit international anerkannten Standards, die für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette relevant sind, einschließlich der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, in Einklang stehen.[1] Das Unternehmen hat ferner anzugeben, inwieweit Fälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, an denen Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette beteiligt sind, in seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet wurden, und gegebenenfalls die Art dieser Fälle angeben.[2]
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