Nachdem bereits im Vorfeld Details des Entwurfs bekannt geworden waren, veröffentlichte die Europäische Kommission am 22.3.2023 ihren Vorschlag für die Green Claims Directive – eine Richtlinie über umweltbezogene Produktaussagen mit einem Überprüfungs- und Sanktionssystem. Ziel der Richtlinie ist es, gegen Greenwashing und irreführende Umweltaussagen vorzugehen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Verbraucher glaubwürdige, vergleichbare und überprüfbare Informationen erhalten und dadurch mehr Klarheit für ihre Kaufentscheidungen gewinnen.
Was ist Greenwashing?
Als Greenwashing werden Produktinformationen oder Werbekampagnen bezeichnet, die einzelne Produkte oder ganze Unternehmen in einer Weise darstellen, dass der Eindruck entsteht, die Akteure handelten besonders umweltfreundlich, ethisch korrekt und fair, obwohl dies nicht der Fall ist.
Welche Formen des Greenwashings gibt es?
- Verschleierung: Hervorhebung von Eigenschaften, die zwar positiv sind, jedoch nur einen geringen Anteil an den gesamten Umweltwirkungen des Produkts haben.
- Fehlende Beweise: Werbung mit einem nachhaltigen Attribut ohne Nachweise.
- Unklare Begriffe: Nicht näher definierte Begriffe wie "umweltfreundlich", "schadstofffrei", "natürlich" oder "grün" ohne Angabe der konkreten Bedeutung für das Produkt.
- Fehlende Bedeutung: Betonung einer richtigen, aber völlig irrelevanten Eigenschaft (Beispiel: veganes Mineralwasser).
- Beeinflussende Bilder und Labels: Fotos oder Grafiken, die eine positive Wirkung auf die Umwelt suggerieren, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht. (Beispiel: Auto mit Blumen-Abgasen).
So werden in dem Vorschlag zur Green Claims Directive genaue Anforderungen an die Bewerbung ökologischer Produkte und Dienstleistungen festgelegt. Damit definiert die Richtlinie klare Kriterien, die ein Produkt oder eine Dienstleistung erfüllen muss, um als umweltfreundlich beworben werden zu dürfen. Dazu gehören z. B.:
- Der ökologische Nutzen des Produkts oder der Dienstleistung muss klar und nachweisbar sein.
- Die Angaben müssen auf unabhängigen, wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.
- Die Angaben müssen verständlich und präzise sein.
- Es dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben gemacht werden.
Betroffen von der Green Claims Directive wären sämtliche Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind und Produkte oder Dienstleistungen anbieten, welche als umweltfreundlich oder nachhaltig beworben werden. Dies gilt für alle Branchen, von Lebensmittel- und Getränkeherstellern über die Textil- und Modeindustrie bis hin zu Energieversorgern und Mobilitätsdienstleistern.