Bei der Planung und Entwicklung von Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass keine Zielkonflikte signifikanten nicht beabsichtigten Nebenfolgen ökologischer oder sozialer Art auftreten (können) oder diese minimiert werden. Ein Beispiel für solche ungewollten Nebeneffekte sind die Zunahme der Abholzung durchzunehmende Biomasse-Energieproduktion, das Tank-Teller-Problem[1], die Nutzungskonkurrenzen für Wasser, das sowohl für die elektrolytische Herstellung von grünem Wasserstoff als auch für die Anpassung von Wäldern an den Klimawandel benötigt wird.
Das Prinzip der Vermeidung von negativen Nebenfolgen findet sich auch in anderen aktuellen Regulierungen, so beispielsweise beim "Do-No-Significant-Harm-Prinzip" (DNSH-Prinzip) aus der europäischen Sustainable Finance Regulierung (SFRD)[2], wo auch Prüffragen empfohlen werden, um das Prinzip anwenden zu können. In der folgenden Tabelle sind DNSH-Prüffragen für nicht intendierte Folgen auf andere Umweltziele beispielhaft benannt:
Umweltziel | Kontrollfragen |
---|---|
Klimaschutz |
|
Anpassung an den Klimawandel |
|
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen |
|
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft |
|
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung |
|
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme |
|
Tab. 1: Kontrollfragen zum DNSH-Prinzip[6]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen