Prof. Dr. Jana Brauweiler, Markus Will
Nun geht es um das Tagesgeschäft! Die ISO 50001:2018 folgt einem prozessorientierten Ansatz und will dazu beitragen, dass die definierten und energieverbrauchsrelevanten Prozesse gesteuert werden (Kap. 8.1). In der Praxis erfolgt dies über Verfahrens- und Arbeitsanweisungen und internen Audits. Für die Prozessdefinition und -analyse kann das TURTLE-Modell genutzt werden (vgl. Abb. 2).
Das TURTLE-Modell zur Visualisierung von Prozessen
Das TURTLE-Modell ist eine Methode aus dem Qualitätsmanagement, die verwendet wird, um Prozesse und Abläufe zu analysieren und zu verbessern. Die Abkürzung "TURTLE" steht dabei für "Technique for Retrospective and Understanding of Transfers for Lean Engineering". Das TURTLE-Modell nutzt eine grafische Darstellung, um den Fluss von Material, Informationen und Werten in einem Prozess zu visualisieren. Es hilft, Engpässe, Überproduktion, Wartezeiten und andere Verschwendungen im Prozess zu identifizieren. Zudem werden Informationen über die Art und Weise, wie die verschiedenen Elemente im Prozess interagieren, erfasst. Das Modell besteht aus mehreren Schichten, die verschiedene Aspekte des Prozesses beschreiben. Die Schichten werden als häufig als Schildkröte ("Turtle") visualisiert: ein Kopf, zwei Arme, zwei Beine, ein Schwänzchen. Das TURTLE-Modell wird in der nachfolgenden Abbildung 2 dargestellt.
Abb. 2: Turtle-Diagramm zur Prozessdefinition und -analyse
Auch die Auslegung von Prozessen, z. B. Erweiterungen oder Erneuerung von Produktionsanlagen oder die Veränderung von Produktdesigns und Anlagen und der Einkauf von Vorprodukten und Materialien wirken sich auf die energiebezogene Leistung aus. Deshalb sind die Auswirkungen neuer, veränderter oder renovierter Anlagen/Standorte, Einrichtungen, Systeme und Energie nutzender Prozesse auf die energiebezogene Leistung zu prüfen und die Auslegung so zu gestalten, dass die energiebezogene Leistung möglichst verbessert wird (Kap. 8.2). Beim Neubau von (Nicht-) Wohngebäuden wird eine energieoptimierte Auslegung bereits gefordert (z. B. energetische Anforderungen und erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung im Gebäude-Energien-Gesetz, GEG).
Auch bei der Beschaffung (Kap. 8.3) sind entsprechende Anforderungen an Produkt- und Lieferantenauswahl und Auftragnehmer zu stellen. Besonders bei Investitionsgütern mit langen Nutzungsdauern ist das von großer Bedeutung, um Lock-In-Effekte zu vermeiden (z. B. Industrieanlagen nach BVT-Standard oder Gebäude mit Energieeffizienzparametern, die über die gesetzlichen Anforderungen aus dem GEG hinaus gehen). Beschaffungskriterien lassen sich auch für andere Güter, wie RLT-Anlagen (z. B. KVS 63 % Temperaturübertragungsgrad, Möglichkeit zur Wärmerückgewinnung) oder Elektromotoren (z. B. IE4-Anforderung mit 91 % Wirkungsgrad) oder Lieferanten festlegen. Bei der Energiebeschaffung kann auf Möglichkeiten der Direktbelieferung mit 100 % grünem Strom (z. B. über GreenPPAs) geachtet werden. Mindestens sollten jedoch Herkunftsnachweise für grüngestellten Strom vom Energieversorger erbracht werden können. In der Bewertung müssten die energiebezogenen Kriterien sowie die Lebenszykluskosten so gewichtet werden, dass nicht ausschließlich der Kaufpreis ausschlaggebend ist.
Lieferantenbezogene Kriterien |
Produktbezogene Kriterien |
- Zuverlässigkeit
- Service
- Kapazität
- Zertifiziertes Umwelt- oder Energiemanagement
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- Energieverbrauch, absolut
- Energieeffizienzklasse oder -label
- Lastverhalten
- Lebenszykluskosten
- Preis
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Tab. 3: Beispiele für Beschaffungskriterien