Die Hausanschlussleitung ist im Eigentum der Gemeindewerke Ottersweier. Abweichend zur Wasserversorgung bleibt die Unterhaltungspflicht der Wärmeleitung beim Eigenbetrieb, die Eigentumsgrenze liegt bei der Übergabestation. Die Gemeindewerke übernehmen auch eine Unterhaltungs-, Reparatur- und Wartungspflicht für die Übergabestation.

Hierdurch liegen die Festlegung der Übergabestation unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Wärmeleistung, die technischen Netzdaten, Messeinrichtung für die Verbrauchserfassung usw. bei der Gemeinde.

Das Eigentum der Kunden beginnt beim Abgang des Wärmetauschers innerhalb der Übergabestation.

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