Die Gemeinde Ottersweier orientiert sich bei ihrer Zielsetzung sowohl an den Klimaschutzzielen des Bundes, als auch an den geltenden Zielvereinbarungen des Landes Baden-Württemberg, da die Kommune diesen Zielsetzungen unterliegt.

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom 24.6.2021 hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 % gegenüber 1990 sinken.[1]

Das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg wurde bereits im Oktober 2020 novelliert. Der Treibhausgasausstoß des Landes soll ebenfalls im Vergleich zu 1990 bis 2030 um 65 % sinken. Eine Netto-Treibhausgasneutralität soll bereits 5 Jahre früher, im Jahr 2040 erreicht werden.[2]

Ausgehend von der bekannten CO²-Bilanz bedeutet dies, dass die Gemeinde nur für die Bereiche Wärme und Strom den CO²-Ausstoß um rd. 31.000 Tonnen im Jahr reduzieren muss. Der Sektor Verkehr ist hierbei noch gar nicht berücksichtigt.

Eigene Ziele im Bereich Klimaschutz wurden vom Gemeinderat der Gemeinde Ottersweier bisher nicht gefasst. Dies sollte noch nachgeholt werden.

 
Praxis-Tipp

Formulierung konkreter Klimaschutzziele

Die Kommune sollte konkrete Klimaschutzziele definieren. Hierzu ist es wichtig, einzelne Maßnahmen zu definieren und Kriterien festzulegen, mit denen der Erfolgsgrad der Umsetzung überprüft werden kann. Ein verbindlicher Zeitplan ist ebenfalls festzulegen.

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