Dr. Christian Ante, Dipl.-Verww. (FH) Markus Bührer
Der Prozess der Politikfindung ist wie die Verfassung einer Demokratie unterschiedlich und durch diese bedingt. Hier kann zwischen Mehrheits- und Konsensdemokratien unterschieden werden.
Beispiel für eine idealtypische Mehrheitsdemokratie sind Großbritannien (parlamentarisches System) und die USA (präsidentielles System). Kennzeichnend für eine Mehrheitsdemokratie sind beispielsweise Mehrheitswahlrecht und 2-Parteien-System. Ziel ist es, eine allein verantwortliche politische Mehrheit zu schaffen (minimum winning coalition). Sofern deren Politik nicht mehr gewünscht ist, bekommt die Opposition nach der nächsten Wahl den Regierungsauftrag.
Beispiel für idealtypische Konsensusdemokratien sind Österreich (parlamentarisches System) und die Schweiz (präsidentielles System mit kollektiver Exekutive). Kennzeichnend sind hierfür u. a. Verhältniswahl, Mehrparteiensystem und übergroße Koalitionen. Ziel ist die Einbeziehung möglichst vieler Akteure (maximum winning coalition).
In den baden-württembergischen Gemeinderäten hat sich ein konsensorientiertes konkordantes Entscheidungsmuster gebildet. Auf kommunaler Ebene spielt Parteipolitik keine vorrangige Rolle. So wird beispielsweise auch fraktionsübergreifend bzw. uneinheitlich innerhalb einer Fraktion abgestimmt. Einstimmigkeit ist jedoch überwiegend. Begünstigt wird dieses Entscheidungsmuster durch das Kommunalwahlrecht, welches durch Kumulieren und Panaschieren den Einfluss der Parteien eingrenzt und anstelle einer Parteienwahl eher eine Persönlichkeitswahl stattfindet. Das präsidentielle System erlaubt zudem dem Bürgermeister, mit wechselnden Mehrheiten Politik zu gestalten, da er auf keine Regierungsfraktion/-mehrheit angewiesen ist.