Das Konnexitätsprinzip ist definiert als die verfassungsrechtliche und finanzwissenschaftliche Regel, nach der die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe von demjenigen Aufgabenträger zu tragen sind, der über Art und Intensität der Aufgabenerfüllung entscheidet.[1] So soll keine übergeordnete staatliche Ebene auf Kosten der anderen Politik machen können ("Wer bestellt, bezahlt."). In Baden-Württemberg ist in der Landesverfassung das Konnexitätsprinzip verankert[2] und damit die Finanzierungshoheit des Landes im Verhältnis zu den Kommunen eingeschränkt. Sinn und Zweck dieses Prinzips ist ebenfalls das Ziel einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik. Trotz der grundsätzlichen Einigung auf dieses Prinzip muss dieses immer wieder im Einzelfall neu verhandelt werden, wie zuletzt beispielsweise bei der Finanzierung des Ausbaus der Kleinkindbetreuung und aktuell bei der Umsetzung des vom Bund für 2026 beschlossenen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder.

Verhältnis zwischen staatlichen Ebenen

Das Konnexitätsprinzip ist in Deutschland und Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung und schwierig in der praktischen Ausgestaltung, weil viele staatliche Aufgaben gemeinschaftlich erledigt werden. Dies führt trotz der grundlegenden Akzeptanz dieses Prinzips immer wieder zu politischen Auseinandersetzungen zwischen den staatlichen Ebenen, wie zuletzt bei der Finanzierung des von Bund und Land avisierten Ausbaus der Kleinkindbetreuung. In anderen Ländern wie beispielsweise in der Schweiz ist dies nicht der Fall. Hier werden staatliche Aufgaben überwiegend von einer Ebene (Bund, Kanton, Gemeinde) erledigt.

Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern

Die Idee des Konnexitätsprinzips kann aber auch weiter gefasst werden. Nicht nur das Verhältnis zwischen den staatlichen Ebenen, sondern auch das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern sollte so geregelt sein. Wer eine staatliche Leistung in Anspruch nimmt oder einfordert, muss für die Finanzierung sorgen. Denn letztendlich finanziert sich ein Staat vollständig durch seine Bürger. Der Staat ist nur ein Vehikel, um den Bürgern Leistungen zur Verfügung zu stellen, die der Markt nicht erbringt.

Darum ist es wichtig, dass öffentliche Leistungen direkt vom Bürger als Nutzer finanziert werden, um das Informations- und Motivationsproblem zu entschärfen. Dies kann durch Entgelte geschehen oder durch Gemeindesteuern wie die Grundsteuer. Eine direkte Besteuerung ist aus Gründen der Konnexität der indirekten Besteuerung vorzuziehen. Direkt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Nutznießer und Kostenträger einer öffentlichen Leistung identisch sind.

[1] Vgl. Minter, Konnexitätsprinzip, 2022; http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/konnexitaetsprinzip.html (letzter Abruf am 27.2.2023).
[2] Art. 71 Abs. 3 LV BW.

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