Eine weitere Problematik ergibt sich in Lieferketten dann, wenn nachhaltigkeitsbezogene Verhaltensregeln formuliert werden, die eher "Best-Practice-Beispiele" darstellen und damit lediglich als Orientierung(srahmen) für Unternehmen in der Lieferkette dienen – aber eben nicht müssen. Unternehmen sind grds. nicht verpflichtet, sich derartigen Regelwerken zu unterwerfen. Freiwilligkeit statt gesetzlicher Verbindlichkeit mag zwar – v. a. auch aus unternehmerischer Sicht – generell begrüßenswert sein; die Forderung nach einem verbindlichen Ordnungsrahmen gerade bei globalen Lieferketten ist jedoch aufgrund des "Phänomens der Externalisierung von Produktion" zunehmend relevant geworden.[1] So machen globale Wertschöpfungsketten mittlerweile 80 % des Welthandels aus. Deutschland ist dabei so intensiv wie keine andere Industrienation in internationale Lieferketten eingebunden und teilweise sehr stark von importierten Vorleistungen abhängig (z. B. beträgt die ausländische Wertschöpfung in der Textilindustrie 63 % oder im Bereich der Elektronik 45 %). Mit dieser Externalisierung einzelner Produktionsstufen verbinden sich v. a. in den Entwicklungs- und Schwellenländern auch Problembereiche (z. B. hohe Umweltbelastungen und soziale Missstände wie etwa Kinderarbeit), die nicht nur lokale Schäden und Kosten verursachen, sondern auch auf andere Staaten übergreifen können (s. Klimawandel). Insofern geht – zumindest in ökologischer Hinsicht – neben der Externalisierung von Produktion auch gleichzeitig eine Externalisierung von Problemen einher.

[1] vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 2021.

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