Abb. 4: Beschäftigung und Anwendungsgebiete der CSR in Fertigungsunternehmen
Die Mehrheit der 100 befragten Unternehmen hat ihren Sitz in Niedersachsen (94 %); nur 6 % in Bremen. Etwa die Hälfte der Unternehmen (56 %) beschäftigt zwischen 20 und 49 Mitarbeitende. Ein weiteres Drittel (32 %) fällt in die Größenklasse zwischen 50 und 249 Beschäftigten. 12 % der befragten Unternehmen beschäftigen 250 oder mehr Mitarbeitende.
Die Analyse der grundlegenden Situation zeigt ein gemischtes Bild. In Nordwestdeutschland befasst sich die Hälfte der Fertigungsunternehmen derzeit nicht mit dem Thema, während die andere Hälfte aktiv an CSR-Initiativen arbeitet. Die Anwendungsbereiche in den Unternehmen sind vielfältig, wobei ein Schwerpunkt, wie in Abb. 4 dargestellt, auf den auch im EDNA-Projekt betrachteten ökologischen Bereichen in der Produktion bzw. dem Wertschöpfungsnetzwerk liegt. Diese dominieren eindeutig vor Mitarbeitendenbelangen oder sozialen Initiativen. Umwelt-/CO2 freundliche Produktionsprozesse stehen bei den Fertigungsunternehmen, welche sich mit CSR-Themen beschäftigen mit 24 % ebenso oben auf der Agenda. Für lediglich 19 % der mit CSR befassten Unternehmen ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit ein Thema.
Unter der CSRD sind 13 der 100 befragten Unternehmen zukünftig gesetzlich verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Ebenso viele haben in den letzten Jahren einen solchen veröffentlicht; nur 4 Unternehmen fielen schon unter die Vorgängerregelung NFRD, 9 haben ihn in der Vergangenheit freiwillig erstellt. Vor dem Hintergrund der Klima- und Energiekrisen stehen bei den Fertigungsunternehmen damit Maßnahmen wie CO2-Reduktion, eigene Energieerzeugung/ Energieeinsparung oder Recycling mit einem wirtschaftlichen Nutzen im Vordergrund. Im Bereich der Berichterstattung ist bemerkenswert, dass bei mehr als doppelt so vielen Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit die Aufgabe der Nachhaltigkeitsberichterstattung wahrgenommen haben, dies freiwillig erfolgt ist (9 zu 4). Stellt man daraufhin eine Kreuzbetrachtung zu der vergangenen und zukünftigen Anwendenden an, so lässt sich feststellen, dass von den bereits mit CSR-Berichterstattung befassten Unternehmen in Zukunft mehr verpflichtet sein werden. So waren von 8 Unternehmen, die bereits einen CSR-Bericht veröffentlicht haben und nun gesetzlich verpflichtet sind, nur 2 auch nach der NFRD dazu verpflichtet, während die Mehrheit der Unternehmen diesen in der Vergangenheit freiwillig erstellt hat. Die Vermutung liegt folglich nahe, dass die zunächst freiwillige Berichterstattung auch als Vorbereitung auf die nun folgende gesetzliche Verpflichtung angesehen werden kann.