Zusammenfassung
Die Nachhaltigkeit in Unternehmen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dabei ist die effektive Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Controlling ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen. Die Identifikation und Nutzung von relevanten Steuerungskennzahlen zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen stellen eine maßgebliche Herausforderung dar.
Die Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Controlling ist für Unternehmen ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die "richtigen" Steuerungskennzahlen spielen dabei eine zentrale Rolle. Der Beitrag hat zum Ziel, die praktische Vorgehensweise zur Entwicklung von Nachhaltigkeitskennzahlen im Bereich "Umwelt" darzustellen. Dabei werden auch Berührungspunkte zwischen dem internen Rechnungswesen und der externen Nachhaltigkeitsberichterstattung hergestellt.
1 Rechtlicher Rahmen zur Nachhaltigkeit mit flankierenden Vorgaben zu Kennzahlen
Die EU-Kommission hat mit dem EU-Aktionsplan "Sustainable Finance" den Fahrplan zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele gesetzt. Zudem soll mit dem 2019 von der EU vorgestellten "Green Deal" bis 2050 Klimaneutralität (Netto-Null-Pfad) erreicht werden. Basierend auf dem Green Deal spielt insbesondere die EU-Taxonomie-Verordnung bei der Lenkung der Unternehmenstätigkeiten in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten eine zentrale Rolle. Mit dieser Verordnung werden auch die Anforderungen an technische Bewertungskriterien für Unternehmen vorgegeben. Insbesondere im Hinblick auf die Umweltziele, die in Abb. 1 dargestellt sind, ist eine Aktivität nur nachhaltig, wenn sie einen positiven Beitrag zu einem Umweltziel leistet und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt. Mit diesem DNSH-Kriterium (Do No Significant Harm) soll ein Zielkonflikt zwischen den Umweltzielen vermieden werden.
Abb 1: Umweltziele gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
In der EU-Taxonomie findet sich zudem die Basis der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne, kurz: NACE) wieder, um vor allem eine Vergleichbarkeit sicherzustellen.
Auf unternehmerischer Ebene bildet die Rechnungslegungsrichtlinie in der durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) geänderten Fassung den regulatorischen Rahmen für die externe Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Informationen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne einer "Nachhaltigkeitserklärung" müssen im Einklang mit den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) stehen.
2 Grundlagen zur Entwicklung von ESG-Steuerungskennzahlen
Kennzahlen oder Leistungsindikatoren (Key Performace Indicator, kurz: KPI) sind ein zentraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Dabei müssen die KPIs eines Unternehmens das individuelle Geschäftsmodell abbilden, finanzielle und nicht-finanzielle KPIs umfassen, in einem Wirkungszusammenhang stehen sowie unternehmensinterne und -externe Größen abbilden. Weiterhin ist eine Kennzahl für ein Unternehmen nur von Bedeutung, wenn sie beeinflussbar und steuerungsrelevant ist. Um bei der Berechnung eine Vergleichbarkeit über die Zeit zu gewährleisten sowie eine Interpretationsgenauigkeit und hohe Aussagekraft sicherzustellen, ist eine eindeutige Definition der Kennzahl erforderlich.
Bei der Entwicklung eines ESG-Kennzahlensystems hat in Abhängigkeit von Branche, Strategie und Geschäftsmodell des Unternehmens eine Analyse der Stakeholder stattzufinden. Dazu sind zuerst die Interessenträger, die das Unternehmen beeinflusst oder von ihm beeinflusst werden, zu identifizieren (z. B. Gesellschafter, Mitarbeitende, Kreditinstitute, Kunden, …). Schließlich hat auch jede Stakeholdergruppe eine andere Vorstellung von Nachhaltigkeit, weshalb auch die Nachhaltigkeitsziele unternehmensindividuell sind. In Zusammenarbeit mit diesen Interessenträgern werden daher die unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsaspekte herausgearbeitet. Nach der Identifikation von unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsaspekten sind diese im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit zu bewerten. Dabei ist ein Nachhaltigkeitsaspekt wesentlich, wenn er die Kriterien für die Wesentlichkeit der Auswirkung oder für die finanzielle Wesentlichkeit oder für beide erfüllt. Bei der Wesentlichkeit der Auswirkung geht es um wesentliche tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten des Unternehmens auf Menschen oder Umwelt in kurz-, mittel- oder langfristiger Zeithorizonte (Inside-out Perspektive). Bei der Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit der Auswirkungen sind der Schweregrad (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit) und die Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen heranzuziehen. Im Rahmen der finanziellen Wesentlichkeit zieht ein Nachhaltigkeitsaspekt eine wesentliche finanzielle Auswirkung nach sich bzw. ist diese nach ver...