Zusammenfassung
Für die Installation von PV-Anlagen auf Privathäusern stehen verschiedene Förderungen von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern zur Verfügung, die von der Einspeisevergütung über zinsgünstige Kredite bis hin zu direkten Zuschüssen reichen.
1 Kfw: Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard"
Über das Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen zinsgünstigen Kredit ab 5,21 % (Stand Mai 2024) effektivem Jahreszins für PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden an. Auch Stromspeicher können über den KfW-Kredit finanziert werden. Förderfähig sind die Kosten für Planung, Projektierung und Installation oder Erweiterung der PV-Anlage bis zu 50 Millionen EUR, wenn die Anlage den Anforderungen des EEG entspricht.
Die Mindestlaufzeit für den KfW-Förderkredit beträgt 2 Jahre, es sind aber je nach Situation und Projekt auch längere Laufzeiten möglich. Das Anlaufjahr ist tilgungsfrei und die Zinsbindung beträgt 5 Jahre.
Die Höhe des Kredits kann bis zu 100 % der Investitionskosten decken. Die Kreditvergabe erfolgt dabei über einen Finanzierungspartner, in der Regel die Hausbank. Sie nimmt eine Risikobewertung des Kreditnehmers vor (Bonitätsstufen A bis I), nach der sich die Zinshöhe bemisst. Die Rückzahlung beginnt erst nach der tilgungsfreien Zeit. Beantragen können den KfW-Kredit:
- Private und öffentliche Unternehmen (auch aus dem Ausland),
- kommunale Zweckverbände,
- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine,
- Landwirte,
- Selbstständige und Freiberufler sowie
- Privatpersonen (sofern sie einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen).
Förderantrag vor Installation
Wer von dieser Investitionsförderung profitieren möchte, sollte darauf achten, die entsprechenden Anträge vor dem Kauf der Photovoltaikanlage einzureichen. Im Nachhinein ist eine Förderung nicht mehr möglich. Der Ansprechpartner für KfW-Kredite ist die Hausbank. Sie unterstützt beim Kredit-Antrag. Auch die Rückzahlungen laufen über die Hausbank.
2 BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Neben der KfW fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Investitionen in nachhaltiges und effizientes Wohnen über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Die BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. Gefördert werden auch systemische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Niveau sowie klimafreundliche Neubauten.
Die BEG besteht aus 4 Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Bundesförderung für klimafreundlichen Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Struktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG EM wird in Bezug auf die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes durch die BAFA, die BEG WG, die BEG NWG sowie die BEG EM (Anlagen zur Wärmeerzeugung) werden durch die KfW administriert.
Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung mit der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beschlossen. Der Zugang zur BEG EM wurde weiter erleichtert, die Anreize für Sanierungen und die Fördereffizienz des Programms wurden gesteigert. Im Einzelnen wurde beschlossen:
- Die Antragsberechtigung wurde auf alle Investoren erweitert. Die Beschränkungen auf Eigentümer, Pächter und Mieter wurden aufgehoben. Dadurch werden u. a. Wartezeiten aufgrund behördlicher Prozesse wie z. B. Eigentumsüberschreibungen vermieden.
- Materialkosten bei Eigenleistungen werden wieder gefördert. Damit wird auf den Handwerkermangel reagiert.
- Bei Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Die Förderung ist auf ein Jahr begrenzt.
- Gefördert wird auch der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.
Je nach Förderung, Kostenart und Förderbedingungen sind die Förderhöhen unterschiedlich hoch und können bis zu ca. 50 % der Kosten betragen. Der Förderantrag kann direkt online bei der BAFA gestellt werden....