Die 3Aspekte "Einhaltung der Menschenrechte", "keine Kinderarbeit" und "Antikorruption" sind wesentliche Inhalte der 10 Prinzipien des UN Global Compact und aller ernsthaften Nachhaltigkeitsinitiativen. Zumindest von den ersten beiden habe ich bisher immer angenommen, dass ihre flächendeckende Einhaltung in Deutschland selbstverständlich sei.
Einhaltung der Menschenrechte
Lassen Sie uns dennoch überprüfen, ob bzw. inwieweit die Menschenrechte im unternehmerischen Kontext eingehalten werden. Dazu sollte zunächst geklärt werden, was genau unter dem Begriff "Menschenrechte" zu verstehen ist. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 10. Dezember 1948 in ihrer Resolution 217 A (III) die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" verkündet. Dort steht unter Artikel 1 und Artikel 2 Folgendes:
Resolution 217 A (III) (Generalversammlung der Vereinten Nationen) |
Art. 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Art. 2 Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. |
Weitere wichtige Artikel folgen, in denen es um Sklaverei und Folter, aber auch um Meinungsfreiheit und den Schutz vor Arbeitslosigkeit geht. Für Deutschland hat diese Erklärung aufgrund seiner Historie einen besonderen Stellenwert, der auch in den Artikeln 1–20 des Grundgesetzes (Grundrechte) zum Ausdruck kommt.
Trotzdem gibt es laut Amnesty International auch in Deutschland Menschenrechtsverletzungen. Diese reichen von Waffenexporten, die möglicherweise zu Menschenrechtsverletzungen führen, über die teilweise menschenrechtsverletzende Behandlung von Migranten bis zu der nicht durchgesetzten Gleichstellung von Männern und Frauen im Beruf. Es lohnt sich also auch hier noch einmal genauer hinzusehen, um ehrlich zu prüfen, ob das Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte wirklich so umfassend umgesetzt wird, wie es die Erklärung der UN fordert.
Keine Kinderarbeit
Ein weiterer Aspekt ist die Forderung "keine Kinderarbeit". Auch hier bin ich spontan davon ausgegangen, dass es das in Deutschland nicht (mehr) gibt. Über Kinderarbeit in anderen Ländern, die von deutschen Firmen unterstützt wird, haben wir bereits gesprochen. Zur Gesetzeslage in Deutschland: In § 2 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) steht schlicht und einfach:
Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) |
§ 2 Kind Jugendlicher (1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. § 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern (1) Die Beschäftigung von Kindern (§2 Abs. 1) ist verboten. |
Die erste Regelung zum Verbot von Kinderarbeit wurde in Deutschland 1839 in Preußen mit dem ersten Kinderschutzgesetz aufgestellt. Danach durften Kinder (erst) ab Vollendung des neunten Lebensjahres arbeiten, was allerdings nicht kontrolliert und daher flächendeckend umgangen wurde. 1938 wurde das Kinderschutzgesetz vom Jugendschutzgesetz abgelöst, das zusätzlich die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen von Kindern und Jugendlichen regelte. Erst 1997 wurde das Jugendarbeitsschutzgesetz an die europäischen Bedingungen angepasst und ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot für Kinder unter 15 Jahren ausgesprochen.
Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot gibt es auch heute noch, z. B. für freiwillige Tätigkeiten wie Zeitungen austragen oder Babysitten. Entgegen meiner spontanen Vermutung gibt es aber offenbar durchaus auch Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz und das betrifft nicht nur die illegale Prostitution von Minderjährigen, sondern auch Verstöße "im Einzelhandel, im Dienstleistungsbereich, im Gaststätten- und Baugewerbe, im Kultur- und Medienbereich sowie auf Jahr- und Wochenmärkten", wie die Gesellschaft zur Förderung wissenschaftlicher Studien zur Arbeiterbewegung e. V. (GSA) im Jahr 2000 berichtete. Im Jahr 2021 gab es immerhin 511 Verstöße in Deutschland. Für KMU – Stichwort mitarbeitende Familienangehörige – ist das auch ein Thema, das explizit erwähnt werden sollte.
Antikorruption
Zum Stichwort Antikorruption verweise ich auf das Prüfkriterium 2.1.2