Die rechtlichen Bestimmungen zu Monopolen sind in Deutschland im "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" geregelt. Ein Monopol ist ein Unternehmen oder ein Unternehmensverbund, der eine marktbeherrschende Stellung hat. In § 19 Abs. 2 Satz 2 GWB ist geregelt, was mit Ausnutzung einer Monopolstellung gemeint ist:[1]

 
§ 19 Abs. 2 Satz 2 GWB
"Ein Missbrauch [einer Monopolstellung] liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen (...) Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden."

Monopolstellungen gibt es in der Realität an unterschiedlichsten Stellen. In vielen öffentlichen Bereichen wurden Monopole in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten aufgelöst, wie z. B. bei der Brief- und Paketpost, dem Telefon und der Gas- und Stromversorgung. Aber auch wenn der Markt für Gaslieferanten heute keine Monopolstellung mehr beinhaltet, so müssen die Energieversorgungsunternehmen immer noch Konzessionsabgaben für die Nutzung der kommunalen Verkehrswege zahlen und diese werden immer noch monopolartig vergeben. Energienetze gelten als so genannte natürliche Monopole. Für die Überprüfung, ob eine solche Monopolstellung ausgenutzt wird, ist das Bundeskartellamt zuständig. So hat es z. B. 2009 ein Musterverfahren gegen einen kommunalen Gasnetzbetreiber gegeben, der überhöhte Konzessionsabgaben von den Gaslieferanten gefordert hatte.[2] Dass Deutschland in der Zwischenzeit in ein "Quasi-Monopol" gegenüber Russland bzw. Gazprom "geraten" ist, zeigt gerade im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, welche weitreichenden Folgen das haben kann.

Auch sehr große Firmen wie Google oder Microsoft stehen immer wieder in der öffentlichen Kritik und werden von Konkurrenzunternehmen massiv angegriffen, da sie in deren Augen ihre Marktmacht ausnutzen – z. B. weil eines ihrer Produkte die Nutzung ihrer anderen Produkte besser unterstützt als vergleichbare Erzeugnisse der Konkurrenz.

Bei den Gesetzen und Vorschriften gegen den Missbrauch von Monopolstellungen handelt es sich um eine Art Minderheitenschutz, der auf Märkten, auf denen kein "normaler" Wettbewerb zwischen ungefähr gleich starken Konkurrenten herrscht, verhindern soll, dass Kunden übervorteilt werden oder kleine Konkurrenten vom Markt verdrängt werden.

[2] Bundeskartellamt: Fallbericht vom 3.6.09: Bundeskartellamt untersagt missbräuchlich überhöhte Konzessionsabgaben durch kommunalen Gasversorger: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Fallberichte/Missbrauchsaufsicht/2009/B10-71-08.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge