Nachhaltigkeitsbedingungen werden sich somit bspw. auf die Finanzierungen von Unternehmen auswirken. So wird künftig eine Finanzierung eines Unternehmens oder eine adäquate Investition in ein Vorhaben von der Beurteilung der Stakeholder in Bezug auf seine Nachhaltigkeit abhängig sein. Das ist zumindest bei den Unternehmen gegeben, welche unter die EU-Taxonomie subsumiert werden und sich dementsprechend an die Vorgaben halten müssen, z. B. kreditgebende Unternehmen. Darüber hinaus werden nachhaltigere Investitionsvorhaben Begünstigung durch bessere Kreditkonditionen erfahren[1], welches ein ausdrücklich formuliertes Ziel des European Deals darstellt (Abb. 2).

Abb. 2: Visualisierung der Maßnahmen[2]

[1] ebd. S. 16.
[2] EU-Kommission, 2018, Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums, COM (2018) 97 final, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0097

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