Der Umgang mit Nachhaltigkeit lässt sich grds. innerhalb des Risikomanagements als sog. ESG-Risiken (Environmental, Social und Governance) abbilden. Die BaFin definiert Nachhaltigkeit in Bezug auf Risiken als "[…] Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können."[1] Nachhaltigkeit bezieht sich demnach auf die Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Ziele (sog. "Triple Bottom Line").[2] Ausgedrückt in ESG-Risiken sollten diese nach neuerem Verständnis des Risikobegriffs aber auch als Chance betrachtet werden, z. B. Wettbewerbsvorteile. ESG-Risken sind lt. BaFin (Tab. 1):

 
Environmental (Umwelt) Social (Sozial) Governance
  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Schutz der biologischen Vielfalt
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz gesunder Ökosysteme
  • Nachhaltige Landnutzung
  • Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung)
  • Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen
  • Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit
  • Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschl. Gesundheitsschutz
  • Steuerehrlichkeit
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption
  • Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand
  • Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit
  • Ermöglichung von Whistle Blowing
  • Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten
  • Gewährleistung des Datenschutzes
  • Offenlegung von Informationen

Tab. 1: Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken[3]

Die oft und speziell auch in der EU-Taxonomie erkennbare einseitige Betonung von Umwelt-, Sozial- und Compliance-Themen in ESG- oder CSR 4-Modellen, wird dem grundlegenden Gedanken einer nachhaltigen Wirtschaft nur bedingt gerecht. Unter einer nachhaltigen Entwicklung wird nämlich eine solche verstanden, die eine Befriedigung der Bedürfnisse der heute lebenden Menschen und auch der Menschen zukünftiger Generationen gewährleistet.[4] Es ist zu beachten, dass es letztlich um die Bedürfnisse von Menschen geht, die natürlich nicht unabhängig sind von den ökologischen Rahmenbedingungen, die z. B. die Versorgung der Menschen mit Nahrungsmitteln oder auch die Anzahl von Todesfällen durch Hitze und Kälte oder die Luftverschmutzung beeinflussen.[5]

Auswirkungen ökologischer Risiken sind dabei bspw. das Unterbrechen von Lieferketten als Folge klimatischer Veränderung oder Extremwetterauswirkungen, Verteuerungen von Rohstoffen durch Knappheit oder politische Entscheidungen, z. B. CO2-Steuer bzw. erhöhte Investitionskosten durch erneuerte Sanierungs- bzw. Baustandards. Soziale Risiken, z. B. Reputationsrisiken, können sich nachhaltig auf die finanzielle Lage sowie Share- und Stakeholder von Unternehmen auswirken.[6] ESG-Risiken sind dabei unter die bereits bekannten Risikoarten zu subsumieren, wie bspw.:

  • Kreditrisiko/Adressenausfallrisiko: Vergabe eines Kredites an ein Unternehmen mit hoher CO2-Steuerabgabe,
  • Markt(preis)risiko: Investition in ein nicht nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen in Korrelation mit einem späteren "Down-Rating",
  • Liquiditätsrisiko: hoher Abzug von Vermögen bei Kreditinstituten für die Behebung von Schäden durch Extremwetterereignisse,
  • Strategisches Risiko: Finanzierung von Unternehmen, die fossile Brennstoffe fördern,
  • Reputationsrisiko: Investition in ein Unternehmen, dem ein Schaden durch die Missachtung von Menschenrechten entsteht verbunden mit medialer Verbreitung, Bekanntwerden von Greenwashing.[7]

ESG-Risiken müssen Berücksichtigung im ganzheitlichen Ansatz des Risikomanagements finden, da alle für die Unternehmen wesentlichen Risiken im Rahmen eines adäquaten Risikomanagementsystems aufgrund gesetzlicher Regelungen zu erfassen sind.[8] Nachhaltigkeitsrisiken sind darin inhärent. Auch diese sind in ihren finanziellen und nicht-finanziellen Auswirkungen zu quantifizieren und bei der Risikoaggregation zur Bestimmung des Gesamtrisikoumfangs eines Unternehmens zu berücksichtigen.[9]

[1] BaFin, 2019, akt. 2020, Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, S. 13.
[2] Gleißner et al. 2022, Financial sustainability: measurement and empirical evidence, J Bus Econ 92, S. 468.
[3] BaFin, 2019, akt. 2020, Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, S. 13.
[4] Vgl. dazu die entsprechenden Erläuterungen der UN Brundtland Commission (1987): Report of the World Commission on Environment and Development: Our Common Future, United Nations, http://www.un-documents.net/our-common-future.pdf (Abruf 13.1.2023) und Gleißner, W./Günther, Th./Walkshäusl, Ch. [2022]: Financial sustainability: measurement and empirIcal eviden...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge