Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

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Pflegeversicherung: Digital... / 6.2 Meldung der Elterneigenschaft (Beitragszuschlag)

Mit der Elterneigenschaft wird mitgeteilt, ob und ab wann für den angefragten Arbeitnehmer oder Versorgungsbezieher ein Kind vorhanden ist oder war – unabhängig vom Alter eines möglichen Kindes. Diese Information ist für die Ermittlung des Beitragszuschlags für Kinderlose erforderlich. Mitgeteilt wird die Eigenschaft anhand eines Datums, ab dem diese Elterneigenschaft besteht...mehr

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Pflegeversicherung: Digital... / 6.4 Vom Datenaustausch nicht erfasste Kinder

Daten für steuerlich nicht erfasste Kinder, die im sozialversicherungsrechtlichen Sinne relevant sein könnten und für die Bemessung des Pflegeversicherungsbeitrags zu berücksichtigen sind, können über das neue Datenaustauschverfahren nicht erhoben werden. In solchen Fällen sind abweichende Entscheidungen der Arbeitgeber und Zahlstellen zugelassen und erforderlich. Damit sind...mehr

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Pflegeversicherung: Digital... / 6.5.1 Neu hinzukommende Kinder

Nachweise für Kinder, die über das automatisierte Übermittlungsverfahren erfolgen, sind im Falle der Geburt eines Kindes ab Beginn des Monats der Geburt, ansonsten ab dem Zeitpunkt eines vergleichbaren Ereignisses zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Übermittlung, da eventuelle Verzögerungen im automatisierten Übermittlungsverfahren nicht in der Verantw...mehr

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Pflegeversicherung: Digital... / 5.1 Anmeldung

Arbeitgeber und Zahlstellen haben bei Beginn einer Beitragspflicht in der Pflegeversicherung (z. B. bei Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Beginn der Beitragspflicht eines Versorgungsbezugs), die Arbeitnehmer/Versorgungsempfänger zum neuen Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung für die soziale Pflegeversicherung innerhalb von 7 Ta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Adoptionsvermittlung

Rz. 65a Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG ist – neben den Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII und der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII – auch die Adoptionsvermittlung nach dem AdVermiG [1] steuerfrei. Nach § 1 AdVermiG ist Adoptionsvermittlung das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und Personen, die ein Kind adoptieren wollen (Adoptionsbewerber), mit dem Ziel d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 18 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten, abschließend aufgezählten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift (ebenfalls abschließend) aufgezählten Unternehm...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.6 Auskunft über persönliche Verhältnisse (§ 1686 BGB)

Rz. 132 Nach § 1686 Satz 1 BGB kann jeder Elternteil von dem anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Elternteil keine Möglichkeit hat, auf andere Weise die notwendigen Informationen zu erhalten (BayObLG, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1 Umgangsrecht der Eltern (§ 1684 BGB)

Rz. 108 Eltern i. S. d. Umgangsrechts sind ausschließlich die Eltern im Rechtssinne (§§ 1591, 1592, 1754 BGB), die die Verantwortung für das Kind tragen (§ 1626 Abs. 1 BGB). Weder den leiblichen Eltern nach der Adoption (vgl. § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB) noch dem biologischen Vater stehen Elternrechte zu (BVerfG, Beschluss v. 9.4.2003, 1 BvR 1493/96; OLG Saarbrücken, KindPrax 2...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.3 Erhebungsmerkmale Adoption i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 6 nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 nennt die Erhebungsmerkmale für die Annahme als Kind (Adoption), einschließlich der Adoptionsbewerber und der zur Adoption freigegebenen Kinder. Rz. 15 Nach Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b wird seit dem 10.6.2021 (KJSG) das konkrete Geburtsdatum als statistisches Datum erhoben; statt wie bisher lediglich das Geburtsjahr. Dadurch sollte eine genaue Berechnung des Alters e...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.5 Adoption nach Nr. 6

Rz. 21 Soweit nach Nr. 6 die Daten über Kinder und Jugendliche zu erheben sind, die als Kind angenommen worden sind, betrifft dies insbesondere die Regelungen über den Adoptionsvorrang i. S. d. § 37c Abs. 2 Satz 3; die Annahme als Kind dient dann der Schaffung einer dauerhaften Lebensperspektive. § 7 (Begriffsbestimmungen) legt dabei fest, dass die Bestimmungen des SGB VIII,...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.3 Kontaktverbot nach Satz 3

Rz. 25 Satz 3 normiert ein absolutes Kontaktverbot; vom Adoptionsverfahren betroffene Personen dürfen nicht kontaktiert werden. Rz. 26 Diese Einschränkung ist Ausfluss des Offenbarungs- und Ausforschungsverbots des § 1758 BGB und dient insbesondere dem Schutz der vom Adoptionsverfahren betroffenen Personen (BT-Drs. 19/28870 S. 108). Rz. 27 Sinn der Regelung ist der Schutz der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.2.3 Adoptionsvorrang – Annahme als Kind als dauerhafte Lebensperspektive nach Satz 3

Rz. 23 Abs. 3 regelt den Grundsatz des Adoptionsvorrangs, der ursprünglich in § 36 Abs. 1 Satz 2 geregelt war (vgl. BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-Drs. 19/26107 S. 91). Rz. 24 Die Prüfung der Annahme als Kind – also der Adoptionsvorrang – ist bei der Erarbeitung der dauerhaften Lebensperspektive allerdings nur ein Regelbeispiel, wie sich aus der Formulierung "insbesondere" ergibt. A...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 49 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020 – Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 50 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022, 63; Köckeritz, Beitrag der amtlichen Statistik zu den Gefähr...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.1 Wissenschaftliche Vorhaben nach Satz 1

Rz. 14 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung in Abs. 2b regelt die Befugnis der Jugendhilfeträger, Sozialdaten zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR erforderlich ist (vgl. inso...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der neuen Regelung in § 37c ist die Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens. Die Vorschrift hat damit Sammelfunktion. Zur Verbesserung der Perspektivklärung und einer die Kontinuität sichernden Hilfeplanung unter Beachtung des kindlichen Zeitempfindens werden die hierauf gerichteten Planungsanforderungen, die bislang in § 36 Abs. 1 und § 37 geregelt ware...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.2 Erweiterung der Erhebungsmerkmale durch das Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat es für notwendig erachtet, mit dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) zahlreiche Änderungen der Vorschrift vorzunehmen, um Verbesserungen in der Kinder- und Jugendhilfestatistik zu erreichen. Deren Aufgabe ist es, aktuelle, aussagekräftige Daten als unverzichtbare Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwick...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Rz. 10 Die in § 24c aufgeführten Leistungen decken sich inhaltlich mit denen, die § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I aufführt. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in § 24c, also im Anwendungsbereich des SGB V, nicht vorgesehen. Diese ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des ...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.4 Struktur der statistischen Erhebungen

Rz. 40 Die Statistik ist in der Fachserie 13 "Öffentliche Sozialleistungen", Reihe 6 "Jugendhilfe" des Statistischen Bundesamtes (Metzler-Poeschel-Verlag) veröffentlicht. Die Reihe 6 untergliedert sich in: 6.1.1: Institutionelle Beratung, Einzelbetreuung und sozialpädagogische Familienhilfe, 6.1.2: Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses, 6.1.3: Adoptionen, vorläufig...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1.1 Vorbemerkungen zum Dritten Abschnitt des SGB VIII

Rz. 2 Die Vorschriften im Dritten Abschnitt (Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung) (vgl. insoweit auch BT-Drs. 13/10330 S. 17) sind zur Ablösung der früheren Deckelungsregelung des § 77 a. F. geschaffen worden, die sich vor dem Hintergrund dramatischer Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer nachhaltigen Ausgabenbegrenzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.4 Berichtszeitraum im Kontext des jeweiligen Erhebungsmerkmals i. S. d. § 99 nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 enthält Regelungen zum Erhebungszeitpunkt in Abhängigkeit zu den jeweiligen in § 99 geregelten Erhebungsmerkmalen. Rz. 12 Hierdurch soll die Vergleichbarkeit der Zahlen gewährleistet werden. Die Daten sind demnach grundsätzlich am Ende der jeweiligen Hilfeleistung oder Maßnahme zu erheben. Statt des bisher praktizierten Verfahrens, der Fortschreibung länger daue...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.2 Auskunftspflichtiger Kreis nach Abs. 2 Nr. 1 bis 8

Rz. 6 In Abs. 2 werden die auskunftspflichtigen Jugendhilfeträger und Behörden sowie die Bereiche definiert, für die die Auskunftspflicht besteht (vgl. hierzu auch BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114; in den Gesetzesmaterialien war insoweit noch Bezug genommen auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, d...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.4 Sonderfall Adoption

Rz. 53 Nicht unerhebliche Probleme können entstehen, wenn ein Kind von seiner nicht verheirateten Mutter zur Adoption freigegeben (§ 1747 Abs. 1 BGB) und adoptionswilligen Eltern in Pflege gegeben wird (§ 1744 BGB). Ist zu diesem Zeitpunkt kein Mann als rechtlicher Vater oder möglicher biologischer Vater (§ 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB) bekannt, reicht die Einwilligung der Mutter....mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.1.3 Kostenbeiträge

Rz. 10 Mit Abs. 1 ist eine unmittelbare Regelung für die Erhebung von Kostenbeiträgen geschaffen, einer landesgesetzlichen Regelung bedarf es nicht. Kostenbeiträge stellen eine sozialrechtliche Abgabe eigener Art dar (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 5.9.2018, 12 A 181/17 Rz. 65). Rz. 11 § 90 Abs. 1 ermöglicht aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine pauschalierte Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.4 Übertragung der alleinigen Sorge der Mutter auf den Vater

Rz. 95 Die alleinige Sorge der Mutter kann im Fall der dauerhaften Trennung der Eltern nach § 1672 Abs. 1 BGB auf den Vater allein übertragen werden, wenn die Mutter zustimmt (zum Sonderfall Adoption vgl. Rz. 33) und die Übertragung dem Wohl des Kindes dient. Rz. 96 Die Mutter kann zur Zustimmung nicht gezwungen werden. Besteht aber eine Gefahr für das Wohl des Kindes i. S. v...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.1 Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 44 Die rechtlichen Eltern üben die elterliche Sorge gemeinsam aus, wenn sie bei der Geburt miteinander verheiratet waren (§§ 1626 Abs. 1 Satz 1; 1626a Abs. 1 HS 1 BGB), nach der Geburt heiraten (§ 1626 a Abs. 1 Nr. 2 BGB), gemeinsame Sorgeerklärungen abgeben (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) oder ein Kind gemeinschaftlich adoptieren (§ 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB). Die gemeinsamen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg...mehr

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FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1 Beschl. v. 24.10.2024 – 1 BvL 10/20

Nach dem heute veröffentlichten, aufgrund einer Vorlage des Bundesgerichtshofs ergangenen Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass als Folge der Adoption einer volljährigen Person diese ihren bisherigen Nachnamen nicht unverändert fortführen kann. Die gesetzlichen Regelungen über die namensrechtlichen Folgen der Anna...mehr

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AGS 03/2025, Elsing, Notargebühren von A bis Z

Von André Elsing. 5. Aufl., 2024. Deutscher NotarVerlag, Bonn. 358 S., 54,00 EUR Das die Gebühren und Auslagen der Notare regelnde GNotKG ist kein einfaches und besonders übersichtliches Gesetz. In der Praxis stellt sich für den Notar und/oder dessen Mitarbeiter die Frage, welche Gebühren und Auslagen für eine notarielle Tätigkeit abzurechnen sind. Bei einem einzigen Notarges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.7 Unterhaltsleistungen durch Stiftungen (§ 58 Nr 6 AO)

Tz. 103 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Gegensatz zu § 58 Nr 1–5 AO enthält § 58 Nr 6 AO eine Regelung, nach der eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs zulässig ist. Nach dieser Vorschrift darf eine Stiftung höchstens ein Drittel ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen zur Pflege ihrer Gräber und zur Ehrung...mehr

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FF 03/2025, Gesetzliche Reg... / 1.1 Sachverhalt:

Das Vorlageverfahren betrifft die namensrechtlichen Folgen der Annahme einer erwachsenen Person als Kind einer anderen Person (Volljährigenadoption). Die Annahme als Kind (Adoption) ist die Begründung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses; auch bereits volljährige Personen können als Kind angenommen werden. Bei einer Volljährigenadoption mit sogenannten schwachen Wirku...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.4 Adoptionspflege

Rz. 18 § 1744 BGB sieht eine sog. Probezeit vor. Danach soll die Annahme eines Kindes – also die Adoption (vgl. insoweit auch § 1741 BGB, der die allgemeinen Voraussetzungen für eine Adoption regelt) – i. d. R. erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat. § 1744 BGB regelt insoweit die sog. Adoptionspflege (vgl. BVerfG, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.8 Verzicht auf die Übertragung der elterlichen Sorge

Rz. 21 Der Vater kann gemäß § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB darauf verzichten, dass das Familiengericht nach Maßgabe von § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge ihm allein überträgt. Dies muss öffentlich beurkundet werden. Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 ist die Urkundsperson dazu befugt. Vor der Verzichtserklärung ist der Vater gemäß § 51 Abs. 3...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.6 Bereiterklärung von Adoptionsbewerbern

Rz. 19 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ist die Bereiterklärung zur Annahme eines zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes (§ 7 Abs. 1 Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz – AdÜbAG) zu beurkunden. Nach§ 5 Abs. 3 Satz 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes (AdÜbAG –Art. 1 des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.5 Erarbeitung der Lebensperspektive in der Pflegefamilie nach Satz 3

Rz. 31 Nach Satz 3 (ursprünglich in der noch bis 9.6.2021 geltenden Fassung in Satz 4 geregelt; durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde durch den Entfall von Satz 3 der Abs. 1 insoweit neu nummeriert) soll zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in den Grundzügen noch ihrem Vorläufer in § 49 JWG. Sie hat ihrerseits inzwischen zahlreiche Änderungen erfahren. Durch Art. 1 Nr. 32 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Befugnisse zur Beurkundung erweitert. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 1942) wurde Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 7 u...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.4.2.3 Lösungsansätze

Rz. 53 In einer solchen Situation ergeben sich verschiedene Lösungsansätze. In Betracht kommt eine freiwillige Sorgerechtsübertragung nach § 1630 Abs. 3 BGB mit Einverständnis der leiblichen Eltern. Im Weigerungsfalle bleibt nur der Weg über den Sorgerechtentzug unter den Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) und Übertragung der Vormundschaft auf...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.3 Formen der Vollzeitpflege – befristet und auf Dauer

Rz. 15 Die Vorschrift umfasst mehrere Formen der Vollzeitpflege, die sich nach geplanter Zeitdauer und Anlass unterscheiden. Die Vorschrift spricht ausdrücklich von zeitlich befristeten Erziehungshilfen und von solchen, die auf Dauer angelegt sind (vgl. zu den beiden Formen der Hilfe auch van Santen/Pluto/Seckinger, ZKJ 2021, 100). Dabei steht die Hilfeart "Vollzeitpflege" s...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 3 Literatur

Rz. 26 Balzer, Die Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftserkennungen, NZFam 2018, 5; Binschus, Adoptions- und Namensrecht: Neue Regelungen und Rechtsprechung, ZfF 2002, 109; Birnstengel, Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz: Neuerungen zum 01.07.2013, JAmt 2013, 179; Knittel, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, 6. Aufl. 2005; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Fa...mehr

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ZErb 02/2025, Norddeutsches Erbrechtsforum, 7./8.11.2024

Am 7. und 8.11.2024 fand, online und in Präsenz im Hotel Hafen Hamburg, symbolhaft den Horizont erweiternd mit Blick über die Elbe, das Norddeutsche Erbrechtsforum nun schon zum 17. Mal statt, eine für Erbrechtler in ganz Deutschland feste Institution, um mit den Entwicklungen im Erbrecht Schritt zu halten. Die wissenschaftliche Leitung lag erstmals bei RA, FA ErbR und Notar...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.4 Benötigen

Rz. 38 Bei dem Wort "benötigen" handelt sich um einen objektiv nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff dergestalt, dass der Vermieter die Wohnung zur Vermeidung von anderweitigen Nachteilen braucht. Das setzt nicht voraus, dass der Vermieter oder eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 genannten privilegierten Personen in der gekündigten Wohnung seinen bzw. ihren Lebensmit...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Steuerrechtliche Regelung

Rz. 46 Dem Gesetzgeber erschien es für die Erbschaftsteuer – im Übrigen auch allgemein nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 AO – angemessen, im Zivilrecht vorgesehene Schritte des Zivilrechts gegenüber den seitherigen Verwandten nicht nachzuvollziehen. Damit sind auch über § 15 Abs. 1a ErbStG die zivilrechtlichen Adoptionsformen erbschaftsteuerlich gleichgestellt. Unabhängig vom Zivilrech...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Kinder und Stiefkinder

Rz. 13 Der zivilrechtliche Kindesbegriff ist die Basis zur Bestimmung des erbschaftsteuerlichen Kindesbegriffs. So werden zivil- wie erbschaftsteuerrechtlich Kinder, die im Zeitpunkt des Erbfalls gezeugt, aber noch nicht geboren waren, als schon geboren behandelt. Der Kindesbegriff des Erbschaftsteuerrechts geht jedoch mit der gleichberechtigten Aufnahme der Stiefkinder[1] ü...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Geschwister

Rz. 36 Der Geschwisterbegriff ist erfüllt, wenn die Begünstigten zumindest ein gemeinsames Elternteil (halbbürtig) haben. Dies gilt für eheliche und nichteheliche Kinder. Auch die Kombinationen leibliches und adoptiertes Kind bzw. adoptiertes Kind und adoptiertes Kind erfüllen trotz fehlender Verwandtschaft untereinander den Geschwisterbegriff.[1] Bringen jedoch Vater und Mut...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1.2 Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 71 Das LPartG ermöglicht 2 Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Aufgrund des Erfordernisses der Gleichgeschlechtlichkeit, wird zur Vermeidung von Missverständnissen häufig die Begrifflichkeit (eingetragene) gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft verwendet. Diese Lebenspartnerschaft eröffnet – außerhalb der Verwandtschaft, neben Adopti...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Zivilrechtliche Ausgangslage

Rz. 45 Nach neuem Adoptionszivilrecht (gültig ab 1.1.1977) erlöschen bei (Voll-)Adoption die seitherigen Verwandtschaftsverhältnisse des Adoptierten und seiner Abkömmlinge (§ 1755 BGB). Bei Volljährigen ist eine Volladoption nur eingeschränkt möglich[1] und daher seltener. I. d. R. bleiben bei Volljährigen die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse bestehen. Die Kinder des A...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.5 Adoption (Abs. 5)

Rz. 54 Abs. 5 stellt klar, dass es für die Waisenrente unerheblich ist, wenn die Waise adoptiert worden ist und ein Verwandtschaftsverhältnis vom Zeitpunkt der Adoption an zu den annehmenden Eltern besteht. Dies entspricht der Regelung des § 1755 Abs. 1 BGB, wonach zwar das Verwandtschaftsverhältnis zu den bisherigen Verwandten einschließlich der damit verbundenen Rechte und...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung und Grundsätze

Rz. 1 § 2 BEEG ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes v. 5.12.2006[1] mit dem BEEG neu in Kraft gesetzt worden und am 1.1.2007 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des BEEG v. 17.1.2009[2] ist mit Wirkung v. 24.1.2009 Abs. 7 Satz 6 a. F. redaktionell angepasst und Abs. 7 Satz 7 a. F. eingefügt worden. Abs. 7 Satz 4 a. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2a BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom 10.9.2012[1] mit Wirkung ab 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der vom 18.9.2012 bis 31.12.2014 gelt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2d BEEG wurde durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] zum 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der vom 18.9.2012 bis 31.12.2014 geltenden Fass...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Die Vorschrift definiert, wer für die Waisenrente und die Halbwaisenrente anspruchsberechtigt ist, und regelt, welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen (Abs. 1 und 2). Sie enthält ferner Regelungen zur Dauer des Anspruchs (Abs. 3 bis 5). Abs. 1 regelt den Anspruch des Kindes auf Halbwaisen- oder Vollwaisenrente. Abs. 2 erweitert den anspruchsberechtigten Personenk...mehr