Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XBRL (eXtensible Business R... / 6 Weiterführende Literatur

Coffin, Strategic Finance, 2001, S. 64 ff. Hannon, Strategic Finance,2002, S. 61 f. Hannon, Strategic Finance, 2003, S. 55 ff. Koschtial/Felden/Franceschetti, in Caporarello/Di Martino/Martinez, Smart Organizations and Smart Artifacts – Fostering Interaction Between People, Technologies and Processes, 2014, S. 151 ff. Küting/Dawo/Heiden, Internet und externe Rechnungslegung, Kon...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.5 IFRS-Taxonomy des IASB

Rz. 40 Einer der Hauptgründe für die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den IFRS ist es, grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern, wobei die Abschlüsse Investoren überall zur Verfügung stehen sollen. Um den Zugriff auf Daten zu optimieren, das Enforcement von IFRS-Abschlüssen zu verbessern und die Suchkosten zu verringern, unterstützt das IASB – wie v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Steuerrechtliche Regelung

Rz. 46 Dem Gesetzgeber erschien es für die Erbschaftsteuer – im Übrigen auch allgemein nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 AO – angemessen, im Zivilrecht vorgesehene Schritte des Zivilrechts gegenüber den seitherigen Verwandten nicht nachzuvollziehen. Damit sind auch über § 15 Abs. 1a ErbStG die zivilrechtlichen Adoptionsformen erbschaftsteuerlich gleichgestellt. Unabhängig vom Zivilrech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Kinder und Stiefkinder

Rz. 13 Der zivilrechtliche Kindesbegriff ist die Basis zur Bestimmung des erbschaftsteuerlichen Kindesbegriffs. So werden zivil- wie erbschaftsteuerrechtlich Kinder, die im Zeitpunkt des Erbfalls gezeugt, aber noch nicht geboren waren, als schon geboren behandelt. Der Kindesbegriff des Erbschaftsteuerrechts geht jedoch mit der gleichberechtigten Aufnahme der Stiefkinder[1] ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Geschwister

Rz. 36 Der Geschwisterbegriff ist erfüllt, wenn die Begünstigten zumindest ein gemeinsames Elternteil (halbbürtig) haben. Dies gilt für eheliche und nichteheliche Kinder. Auch die Kombinationen leibliches und adoptiertes Kind bzw. adoptiertes Kind und adoptiertes Kind erfüllen trotz fehlender Verwandtschaft untereinander den Geschwisterbegriff.[1] Bringen jedoch Vater und Mut...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1.2 Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 71 Das LPartG ermöglicht 2 Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Aufgrund des Erfordernisses der Gleichgeschlechtlichkeit, wird zur Vermeidung von Missverständnissen häufig die Begrifflichkeit (eingetragene) gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft verwendet. Diese Lebenspartnerschaft eröffnet – außerhalb der Verwandtschaft, neben Adopti...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Zivilrechtliche Ausgangslage

Rz. 45 Nach neuem Adoptionszivilrecht (gültig ab 1.1.1977) erlöschen bei (Voll-)Adoption die seitherigen Verwandtschaftsverhältnisse des Adoptierten und seiner Abkömmlinge (§ 1755 BGB). Bei Volljährigen ist eine Volladoption nur eingeschränkt möglich[1] und daher seltener. I. d. R. bleiben bei Volljährigen die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse bestehen. Die Kinder des A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Adoptionsvermittlung

Rz. 65a Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG ist – neben den Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII und der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII – auch die Adoptionsvermittlung nach dem AdVermiG steuerfrei. Nach § 1 AdVermiG ist Adoptionsvermittlung das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und Personen, die ein Kind adoptieren wollen (Adoptionsbewerber), mit dem Ziel der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 18 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten, abschließend aufgezählten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift (ebenfalls abschließend) aufgezählten Unternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Abstammung / 3 Adoption

Durch die Annahme eines Kindes wird das Adoptivkind mit allen Rechten und Pflichten Abkömmling der Adoptiveltern. Es stammt rechtlich nicht mehr von seinen leiblichen Eltern ab.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 2 Amtsvormundschaft/Adoption

Speziell geregelt ist die Akteneinsicht in der Amtsvormundschaft in § 68 Abs. 1 und 3 SGB VIII.[1] Danach hat das ehemalige Mündel (nach Vollendung der Volljährigkeit) einen Anspruch darauf, seine "Biografie" in den Akten zu verfolgen, auch hier aber begrenzt durch berechtigte Interessen Dritter (z. B. seiner leiblichen Mutter). Schon vor Erreichen der Volljährigkeit hat das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Abstammung / Zusammenfassung

Begriff Die Abstammung bestimmt, wer vor dem Gesetz als Mutter oder Vater eines Kindes gilt. Dabei stimmt die rechtliche Zuordnung nicht zwingend mit der biologischen Herkunft des Menschen überein, z. B. bei Adoption. Die Abstammung begründet unterhalts-, sozial- und erbrechtliche Ansprüche. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Abstammungsrecht ist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / Zusammenfassung

Begriff Das Akteneinsichtsrecht ermöglicht den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens die Einsicht in die Akten, die das Verfahren betreffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Den Rechtsanspruch auf Akteneinsicht regelt § 25 SGB X. Ein spezielles Akteneinsichtsrecht in der Adoption für die Vermittlungsakten bestimmt § 9c AdVermiG. Ein spezielles Informationsrecht in d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.2 Adoptivkinder

Rz. 16 Die Adoption (§§ 1741ff. BGB) erfolgt durch staatlichen Akt[1] und nicht mehr, wie bis zum 31.12.1976, durch Vertrag. Sie verschafft dem Kind die Stellung eines ehelichen Kindes und damit auch die Verwandtschaft (§ 1754 BGB). Ein Verwandtschaftsverhältnis zum Ehegatten des Annehmenden wird durch die Adoption nur begründet, wenn dieser auch selbst Annehmender ist, also...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3 Vorrangregelung bei Adoptiv- und Pflegekindern (Abs. 2)

Rz. 47 Die durch das JStG/JStErgG 1996 eingeführten Vorrangregelungen in § 32 Abs. 2 EStG sollen die Doppelberücksichtigung von Pflegekindern und Adoptivkindern vermeiden.[1] Rz. 48 Nach § 32 Abs. 2 S. 1 EStG ist ein Adoptivkind, bei dem das Kindschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern weiter besteht, vorrangig als angenommenes Kind, d. h. bei den Adoptiveltern und nicht be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1 Eheliche und nichteheliche Kinder

Rz. 11 § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erfasst Kinder kraft Verwandtschaft im ersten Grad. Maßgebend ist insoweit das Zivilrecht. Nach § 1589 S. 1 BGB sind die Personen in gerader Linie verwandt, die voneinander abstammen (z. B. Urgroßmutter, Großvater, Mutter, Sohn). Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten (§ 1589 S. 3 BGB). Im 1. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.2 Familienähnliches Band

Rz. 22 Pflegeeltern und Pflegekind müssen durch ein "familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band" verbunden sein. Ein familienähnliches Band liegt vor, wenn das Kind wie zur Familie angehörig angesehen und behandelt wird. Dies setzt ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern voraus.[1] Da das Gesetz Pflegekinder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugendhilfe

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Als (Kinder- und) Jugendhilfe werden alle Leistungen und Aufgaben zugunsten junger Menschen und deren Familien bezeichnet. Sie sind im SGB VIII kodifiziert und durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 03.06.2021 (BGBl 2021 I, 1444) wesentlich geändert worden. Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Mensch...mehr

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Microsoft Fabric: Skalierba... / 7.2 Herausforderungen und Überlegungen für die Zukunft

Während Microsoft Fabric eine vielversprechende Lösung für viele Herausforderungen im Bereich des Datenmanagements bietet, gibt es doch einige Überlegungen und potenzielle Herausforderungen, die Unternehmen bei der Adoption berücksichtigen sollten: Datenschutz und Compliance: Angesichts der zunehmenden globalen Vorschriften zum Datenschutz müssen Unternehmen sicherstellen, da...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.16 ESRS S1-15 – Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 138 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Freistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Hierfür sind die folgenden Angaben zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbeding...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / 3. Schwache Adoption

Von einer schwachen bzw. nur unvollständigen Adoption spricht man, sobald per Adoption zwar ein dauerhaftes Eltern-Kind-Verhältnis zu den Annehmenden begründet wird, restliche wesentliche Rechtsbeziehungen, beispielsweise Erbrechte, zu den leiblichen Eltern aber erhalten bleiben. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des AdWirkG wird bei Vorliegen einer schwachen Adoption daher ledig...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / 1. Die Adoption "nicht emanzipierter Minderjähriger"

Spanien kennt grundsätzlich nur die Adoption "nicht emanzipierter Minderjähriger" (Art. 175 Nr. 2 S. 1 Cc). Ausnahmsweise ist die Adoption eines Volljährigen möglich, wenn unmittelbar vor der Adoption ein Pflegekindverhältnis mit den künftigen Adoptiveltern oder ein stabiles Zusammenleben mit diesen während einer Dauer von mindestens einem Jahr bestanden hat (Art. 175 Nr. 2 ...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / 2. Starke Adoption

Von einer starken Adoption spricht man insbesondere, wenn das adoptierte Kind durch die Adoption einerseits die rechtlichen Bande zu seinen leiblichen Eltern verliert und andererseits entsprechende Rechte und Pflichten nur gegenüber dem/den Annehmenden durch die Adoption begründet werden. Somit bleibt das Entstehen eines Verwandtschaftsverhältnisses und insofern die Gleichst...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / III. Arten der Adoption

Gemeinsam ist allen als Adoption bezeichneten Rechtsverhältnissen, dass sie auf die Begründung eines dauerhaften Eltern-Kind-Verhältnisses ausgerichtet sind (vgl. auch Artikel 2 Absatz 2 HAÜ = Haager Übereinkommen). Folgende Adoptionsarten sind im Überblick zu unterscheiden. 1. Volladoption Von einer Volladoption spricht man, wenn das anwendbare ausländische Recht anordnet, da...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / 2. Starke Adoption

Der Umwandlungsausspruch nach § 3 Abs. 2 AdWirkG ermöglicht auch bei Adoptionen mit starken Wirkungen hinsichtlich der rechtlichen Wirkungen der Adoption einen sogenannten Statutenwechsel ins deutsche Recht. Statutenwechsel ins deutsche Recht bedeutet, dass statt dem ausländischen nunmehr das deutsche Sachrecht zur Anwendung kommt und sich die rechtlichen Wirkungen der Adopt...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / 2. Sonderregelung Stiefkindadoption

Eine Sonderregelung gilt insbesondere für die Stiefkindadoption beziehungsweise die Adoption eines Kindes des Partners bei eheähnlichem Zusammenleben gemäß Art. 178 Nr. 2 (1) Cc. Die internationale Adoption ist in einem eigenen Gesetz aus dem Jahre 2007 geregelt, das durch Gesetz 26/2015 vom 28.7.2015 grundlegend reformiert wurde. Denn letzteres reformierte nicht nur das Rech...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / V. Staatsangehörigkeit

Unter folgenden Voraussetzungen erwirbt ein ausländisches Kind durch den rechtswirksamen Ausspruch einer Adoption unmittelbar und kraft Gesetzes (§ 6 Staatsangehörigkeitsgesetz) die deutsche Staatsangehörigkeit:mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / 1. Volladoption

Von einer Volladoption spricht man, wenn das anwendbare ausländische Recht anordnet, dass das adoptierte Kind durch die Adoption die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes des/der Annehmenden erhält. Dies schließt mit ein, dass auch ein Verwandtschaftsverhältnis zu den Verwandten der Annehmenden entsteht und entsprechende Rechtsverhältnisse zur leiblichen Familie erlösc...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / II. Adoptionsgrundsätze: EU und Spanien

Alle EU-Länder befolgen bestimmte Adoptionsgrundsätze, die in einschlägigen internationalen Übereinkommen festgeschrieben sind:mehr

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ZErb 05/2024, Zu den Anford... / 1 Gründe

I. Die verwitwete Erblasserin ist am xx.xx.2022 in Ruhpolding verstorben. Bei den Beteiligten zu 1 und 2 handelt es sich jeweils um Adoptivkinder der Erblasserin, wobei der Beteiligte zu 1 gemeinsam mit dem vorverstorbenen Ehemann adoptiert worden war, die Beteiligte zu 2 lediglich von der Erblasserin im Jahre 2018. Gemeinsam mit ihrem im Jahre 2003 vorverstorbenen Ehemann hatt...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / VII. Vorgehen/Empfehlungen

Aus dem oben Erklärten ergeben sich folgende konkrete Handlungsschritte. Spanisches Verfahrensrecht ist maßgeblich, d.h. die nicht-streitige = freiwillige Gerichtsbarkeit in Spanien. Im Einzelnen die gesetzlichen Grundlagen des spanischen Gesetzes über die Freiwillige Gerichtsbarkeit: Artikel 33-40 ("De la adopción"). Daraus ergibt sich folgende Reihenfolge gemäß dem oben zit...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / 1. Volladoption

Eine Umwandlung nach § 3 AdWirkG ist grundsätzlich zwar nicht erforderlich, jedoch möglich, da die rechtlichen Wirkungen der im Ausland ausgesprochenen Adoption nicht mit einer nach deutschem Sachrecht ausgesprochenen Adoption identisch sein müssen. Die Frage der Umwandlung stellt sich jedoch bei einer Volladoption nach ausländischem Recht praktisch nur in den Fällen, in den...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / I. Ausgangspunkt

Beginn der Überlegung ist eine herannahende Eheschließung und der Wille eines Ehepartners, das Kind des anderen mit sich unterscheidender Nationalität nach der Eheschließung als Stiefkind zu adoptieren. Der Kindsvater ist nicht auffindbar. Das minderjährige Kind besitzt die spanische Nationalität; bedarf es nach spanischem Recht einer Zustimmung des Kindsvaters zur Adoption?...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / Einführung

Die Adoption hat sicherlich heute viele Motive: Zusammenführung in einer einheitlichen Familienstruktur, Vergrößerung und Absicherung der dann gesetzlichen Erbfolge und Schaffung von Pflichtteilsansprüchen. In vorliegender Betrachtung kam es neben der Staatsangehörigkeitsproblematik auf die Formerfordernisse im deutschen wie spanischen Recht an, um eine Volladoption eines mi...mehr

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FF 05/2024, Reform des Abst... / II. Elternschaftsvereinbarungen

Für die rechtsverbindliche Begründung der 2. Elternstelle als Vater- oder Mutterschaft soll künftig eine vor der Zeugung (präkonzeptionell) notariell zu beurkundende Elternschaftsvereinbarung (pEV) ausreichen. Die Bestimmung, wer Elternstelle wird, ist dabei einschränkungslos möglich und soll einer Anerkennung mit Zustimmung sowie gerichtlichen Feststellung aufgrund einer ge...mehr

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FoVo 05/2024, Keine Löschun... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Wortlaut von § 28 GBV zur Umschreibung ist nicht erfüllt Das LG geht zutreffend davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Umschreibung der Grundbuchblätter nach der Vorschrift des § 28 GBV, die gemäß § 1 WGV entsprechend für Wohnungsgrundbücher gilt, nicht vorliegen. Nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Beschwerdegerichts sind die Wohnungsgrundbuchblätter weder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.2 Ermittlung der Dauer (Satz 2)

Rz. 29 Satz 2 regelt die Bestimmung der Dauer. Die Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres ergibt sich aus der Summe der Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die der Witwe oder dem Witwer zugeordnet worden sind, beginnend nach Ablauf des Monats der Geburt; bei Geburten am Ersten eines Monats jedoch vom Monat der G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.3 Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 21 Nach Satz 1 richtet sich der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Witwenrenten und Witwerrenten nach der Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres. Rz. 22 In welchem Umfang Zuschlagsmonate zu berücksichtigen sind, richtet sich danach, wie lange ein oder mehrere Kinder bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres von der Witwe/dem Witwe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.4 Benötigen

Rz. 38 Bei dem Wort "benötigen" handelt sich um einen objektiv nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff dergestalt, dass der Vermieter die Wohnung zur Vermeidung von anderweitigen Nachteilen braucht. Das setzt nicht voraus, dass der Vermieter oder eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 genannten privilegierten Personen in der gekündigten Wohnung seinen bzw. ihren Lebensmit...mehr

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FF 04/2024, Rechtsprechung ... / 7 Adoption

KG, Beschl. v. 11.1.2024 – 16 UF 98/23 1. Eine zwischen den Annehmenden und der Anzunehmenden bestehende, innige und emotionale, langjährige Bekanntschaft, die längst zu einer engen Freundschaft und wechselseitigen Verbundenheit erstarkt ist, stellt keine Beziehung dar, die in ihrer Intensität und Qualität einem Eltern-Kind-Verhältnis vergleichbar wäre, so dass die Annahme ei...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 6. Adoptionsrecht

Weiter soll das Adoptionsrecht dahingehend geändert werden, dass Ehegatten auch Einzeladoption vornehmen können und umgekehrt nicht verheiratete Personen eine gemeinsame Adoption.[127] Soweit es die Offenlegung der Adoption gem. § 1758 BGB betrifft, soll hierüber das Kind ab Vollendung des 16. Lebensjahres zukünftig allein entscheiden können.[128] Die Einführung eines Wahlrec...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / f) § 1686a BGB

§ 1686a BGB gewährt dem leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Die Norm soll zukünftig geschlechtsneutral formuliert werden, so dass auch der leiblichen, aber nicht rechtlichen Mutter ein Umgangsrecht zusteht, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht.[108] Auch die in eine Adoption einwilligenden Eltern sollen in den Kreis der umgangsberec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anspruchsrahmen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 wird Elterngeld als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus gewährt. Satz 1 hat eine klarstellende Funktion, indem er die möglichen Bezugsvarianten des Elterngeldes nennt.[1] Rz. 10 Basiselterngeld und Elterngeld Plus kann nach § 4 Abs. 1 Satz 2 ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Hintergrund der Regelung ist der besondere Betreuungsbedarf des ...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / a) Geplante Regelung

Das Eckpunktepapier möchte ebenso wie der Diskussionsentwurf 2019 das Abstammungsrecht für die Mitmutterschaft öffnen. Dabei soll der Grundsatz der Zwei-Personen-Elternschaft nicht angetastet werden.[3] Mutter eines Kindes bleibt die Frau, die das Kind geboren hat (Geburtsmutter, § 1591 BGB).[4] Neben ihr soll zukünftig aber auch die Frau Mutter des Kindes werden, die mit der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.6 Bereiterklärung von Adoptionsbewerbern

Rz. 19 Gemäß Nr. 5 ist die Bereiterklärung zur Annahme eines zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes (§ 7 Abs. 1 Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz – AdÜbAG) zu beurkunden. Nach§ 5 Abs. 3 Satz 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes (AdÜbAG –Art. 1 des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weite...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.8 Verzicht auf die Übertragung der elterlichen Sorge

Rz. 21 Der Vater kann gemäß § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB darauf verzichten, dass das Familiengericht nach Maßgabe von § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge ihm allein überträgt. Dies muss öffentlich beurkundet werden. Nach Nr. 7 ist die Urkundsperson dazu befugt. Vor der Verzichtserklärung ist der Vater gemäß § 51 Abs. 3 zu beraten. D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in den Grundzügen noch ihrem Vorläufer in § 49 JWG. Sie hat ihrerseits inzwischen zahlreiche Änderungen erfahren. Durch Art. 1 Nr. 32 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Befugnisse zur Beurkundung erweitert. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 1942) wurde Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 7 u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 3 Literatur

Rz. 26 Balzer, Die Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftserkennungen, NZFam 2018, 5; Binschus, Adoptions- und Namensrecht: Neue Regelungen und Rechtsprechung, ZfF 2002, 109; Birnstengel, Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz: Neuerungen zum 01.07.2013, JAmt 2013, 179; Knittel, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, 6. Aufl. 2005; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Kündigungsschutz nach der Entbindung

Rz. 17 Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 besteht der besondere Kündigungsschutz über den Zeitpunkt der Schwangerschaft hinaus. Unter Entbindung ist grundsätzlich die Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib zu verstehen, was bei einer Lebendgeburt vollkommen unproblematisch anzunehmen ist.[1] Unter den Begriff der Entbindung fallen auch Frühgeburten [2], da es sich hierbei um eine...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1.3 Unverhältnismäßiger Nachteil

Rz. 11 Die Gleichgültigkeit führt nur dann zur Ersetzung, wenn das Unterbleiben der Adoption dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 BGB). Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der voll gerichtlich überprüfbar ist. Dabei ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kinderinteressen erforderlich. Der Nachteil, den das Unte...mehr