Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

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Griechenland / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 32 Die gesetzliche Erbfolge (Art. 1813 ff. grZGB) beruht auf dem Gesetz.[33] Sie kommt in Betracht, sofern Rz. 33 Gemäß Art. 1710...mehr

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Luxemburg / 3. Gesetzliches Erbrecht der Abkömmlinge

Rz. 47 In der ersten Ordnung erben die Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen, unabhängig davon, ob sie aus derselben Ehe des Erblassers stammen oder nicht. Die Aufteilung des Nachlasses erfolgt nach Köpfen. Wird jedoch ein Kind, z.B. aufgrund Vorversterbens, durch dessen Abkömmlinge repräsentiert, erben sie nach Stämmen, Art. 745 Cciv. Rz. 48 Ist der Erblasser nicht verhei...mehr

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FF 11/2024, Rechtsprechung ... / 2 Adoption

2.1 BGH, Beschl. v. 31.7.2024 – XII ZB 147/24 a) Das grundrechtlich geschützte Interesse des möglichen leiblichen Vaters, die Rechtsstellung als Vater des Kindes einnehmen zu können, ist verfahrensrechtlich dadurch zu sichern, dass dieser vom Familiengericht entsprechend § 7 Abs. 4 FamFG vom Adoptionsverfahren benachrichtigt werden muss, um ihm eine Beteiligung am Verfahren z...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Wartezeiten

Rz. 325 Der Beginn des Versicherungsschutzes ist zudem vom Ablauf der Wartezeiten abhängig, die in § 3 MB/KK eine umfassende Wartezeitenregelung enthält, die in § 197 VVG aufgegriffen wurde. Längere Wartezeiten können mithin nicht wirksam vereinbart werden. Rz. 326 Gemäß § 3 Abs. 1 MB/KK bzw. § 197 Abs. 1 VVG beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate und die besondere Wart...mehr

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FF 11/2024, Rechtsprechung ... / 2.1 BGH, Beschl. v. 31.7.2024 – XII ZB 147/24

a) Das grundrechtlich geschützte Interesse des möglichen leiblichen Vaters, die Rechtsstellung als Vater des Kindes einnehmen zu können, ist verfahrensrechtlich dadurch zu sichern, dass dieser vom Familiengericht entsprechend § 7 Abs. 4 FamFG vom Adoptionsverfahren benachrichtigt werden muss, um ihm eine Beteiligung am Verfahren zu ermöglichen (im Anschluss an Senatsbeschl. ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VIII. Kindernachversicherung, § 198 VVG

Rz. 116 In § 198 VVG, der inhaltlich bis auf seinen Abs. 4 dem § 178c VVG a.F. entspricht, wird festgelegt, dass der Versicherer verpflichtet ist, das neugeborene Kind eines Elternteils, der am Tage der Geburt eine Krankenversicherung unterhielt, ab Vollendung der Geburt des Kindes ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spät...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Elterngeldberechtigung ist in § 1 BEEG geregelt. Danach hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt[1] in Deutschland hat, mit seinem von ihm selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt lebt und nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. Letzteres ist der Fall, wenn die monatliche Durchschnittsarbeitszeit wöchentlich 32 Wochenstun...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 2.1 Unterbringung im Elternhaushalt (Nr. 1)

Rz. 4 Die Unterbringung hat für die Heranziehung des Bedarfssatzes in § 123 Satz 1 Nr. 1 im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils zu erfolgen. Dazu müssen die Eltern oder der Elternteil in ihrem Haushalt dem Menschen mit Behinderungen den Wohnraum während der Berufsausbildung oder der individuellen betrieblichen Qualifizierung zur Verfügung stellen, d. h. der Mensch mit...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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FF 10/2024, Keine isolierte Feststellung der biologischen Vaterschaft nach Adoption

BGB § 1598a § 1600d § 1686a § 1755; FamFG § 167a § 169 § 178 Leitsatz a) Der – mutmaßliche – leibliche Vater hat nach Adoption des Kindes grundsätzlich keinen Anspruch auf gerichtliche Feststellung der (rechtlichen) Vaterschaft nach § 1600d BGB. b) Eine isolierte Feststellung der leiblichen Vaterschaft ist nach bestehender Gesetzeslage – außerhalb der Abstammungsklärung gemäß §...mehr

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FF 10/2024, Keine isolierte... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) begehrt die Feststellung seiner "biologischen" Vaterschaft zu dem im April 2015 geborenen betroffenen Kind. [2] Die Beteiligte zu 2 ist die leibliche Mutter des Kindes. Nach der Geburt des Kindes willigte sie im Juni 2015 in die Adoption durch die Beteiligten zu 4 (Eltern) ein. Mit Beschluss aus dem Juni 2016 wurde die Adopt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorrang des Adoptiv- oder Pflegekindschaftsverhältnisses (§ 32 Abs 2 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ab VZ 1996 schließt § 32 Abs 2 EStG die Mehrfachberücksichtigung von Kindern gänzlich aus, indem ein angenommenes Kind im Konkurrenzverhältnis zwischen Adoptiveltern und leiblichen Eltern vorrangig als Adoptivkind und ein Pflegekind im Konkurrenzverhältnis zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern bzw Adoptiveltern vorrangig als Pflegekin...mehr

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FF 10/2024, Keine isolierte... / Leitsatz

a) Der – mutmaßliche – leibliche Vater hat nach Adoption des Kindes grundsätzlich keinen Anspruch auf gerichtliche Feststellung der (rechtlichen) Vaterschaft nach § 1600d BGB. b) Eine isolierte Feststellung der leiblichen Vaterschaft ist nach bestehender Gesetzeslage – außerhalb der Abstammungsklärung gemäß § 1598a BGB – nicht eröffnet. c) In einem dennoch geführten gerichtlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band

Rn. 212 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zwischen den Pflegeeltern und dem Kind muss – vergleichbar den Kindschaftsverhältnissen nach § 32 Abs 1 Nr 1 EStG – ein dem Eltern-Kind-Verhältnis ähnliches Band bestehen. Zwischen dem Pflegelternteil und dem Pflegekind muss ein Autoritätsverhältnis bestehen, aufgrund dessen sich das Pflegekind der Aufsichts-, Erziehungs- und Betreuungsmach...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.11 ESRS S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 139 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Arbeitsfreistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Hierfür sind folgende Angaben zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Ermäßigung der Jahresfreibeträge (§ 32 Abs 6 S 5 EStG)

Rn. 830 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 Sätze 1–4 EStG nicht vorliegen, ermäßigen sich die dort genannten Beträge um ein Zwölftel (§ 32 Abs 6 S 5 EStG). Durch die Verweisung auf § 32 Abs 6 S 1 EStG wird auch auf die Berücksichtigungsvoraussetzungen nach § 32 Abs 1–5 EStG verwiesen. Entspreche...mehr

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N / 2 Nebenklage [Rdn 3270]

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 52 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (iv...mehr

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Kindergeld / 4.3.3 Familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band

Die erforderliche familienähnliche Beziehung zwischen Kind und Pflegeperson muss von vornherein auf eine längere Zeit angelegt sein, z. B. im Rahmen von Erziehungshilfe in Vollzeitpflege[1] oder von Eingliederungshilfe.[2] Entscheidend ist dabei nicht die tatsächliche Dauer der familienähnlichen Beziehung, sondern die am Anfang beabsichtigte Dauer. Bei einer von den Beteilig...mehr

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Kindergeld / 4.2 Im 1. Grad mit dem Berechtigten verwandte Kinder

a) Leibliche Kinder Bei Anerkennung der Vaterschaft s. DA A 10.1 DA-KG.[2] b) Angenommene Kinder Bei der Adoption (Annahme) eines Kindes ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Minderjährigen oder einen Volljährigen handelt. Mit der Annahme eines minderjährigen Kindes erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden. Die Annahme wird vom Familieng...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.1.3 Ausschluss der Doppelberücksichtigung von Adoptivkindern bzw. von Pflegekindern und leiblichen Kindern

Adoptivkinder: Mit der Adoption eines Minderjährigen erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zu seinen Eltern, bei Annahme des Kindes des Ehegatten (Stiefkind) nur das Verwandtschaftsverhältnis zum anderen Elternteil. Bei minderjährigen Kindern kann sich deshalb keine Doppelberücksichtigung ergeben. Mit der Annahme eines Volljährigen erlischt hingegen im Regelfall das Verwandts...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.3 Voller Kinderfreibetrag

Der volle (= verdoppelte) Kinderfreibetrag i. H. v. 6.384 EUR (VZ 2024) wird bei Ehegatten abgezogen, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG steht. Dies muss nicht zwangsläufig dasselbe Kindschaftsverhältnis zu beiden Ehegatten sein. Bei d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.3 Stifterdrittel

Rz. 247 § 58 Nr. 6 AO regelt eine besondere Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen. Danach dürfen Stiftungen einen Teil ihres Einkommens – höchstens ein Drittel – dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren, ohne ihren gemeinnützigen Status zu verlieren (sog. Stifterdritte...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Adoption

Aufwendungen anlässlich der Adoption eines Kindes, z. B. Vermittlungskosten, Reise- und Aufenthaltsaufwendungen, Anwalts- und Notarhonorare wurden bisher mangels Zwangsläufigkeit nicht anerkannt – auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten.[1] Denn die Adoption stellt keine Heilmaßnahme hinsichtlich der Unfruchtbarkeit der Adoptiveltern dar.[2] Zwangsläufigkeit ...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ersatzmutterschaft

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft ("Leihmutterschaft") entstehen nicht zwangsläufig.[1] Bei einem gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paar beruht die Kinderlosigkeit nicht auf einer Krankheit, sondern auf den biologischen Grenzen der Fortpflanzung. Die Ersatzmutterschaft kann (ebenso wie im Fall einer Adoption)[2] nicht als medizinische Heilbehandlung einer ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gehört zu den ersten gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz im Sozialgesetzbuch und wurde mit dem Ersten Buch des SGB am 13.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 bekannt gemacht. Erste Änderungen erfuhr sie mit Wirkung zum 1.1.1981 mit der Einführung der speziellen Datenschutzregelungen im Zweiten Kapitel des SGB X (BGBl. I S. 1469). Im Lau...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis

Rz. 3 Im Ausgangspunkt gilt die Vorschrift für alle Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch, nicht nur für den Sozialleistungsbereich. Diese Rechte und Pflichten müssen ein familienrechtliches Rechtsverhältnis voraussetzen. Damit gemeint sind im Wesentlichen die im Vierten Buch des BGB genannten Rechtsverhältnisse und Rechtsinstitute (Weselski/Öndül, in: juris-PK SGB I, ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.3 Adressaten des Sozialgeheimnisses – Wer hat zu schützen?

Rz. 22 Die in Satz 1 genannten Leistungsträger sind die wichtigsten Adressaten des Sozialgeheimnisses. Welche Stellen in diesem Sinn Leistungsträger sind, bestimmt sich nach § 12 SGB I, der auf §§ 18ff. SGB I verweist. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ergänzt wird sie durch § 68 SGB I . Danach gelten die in dieser Vorschrift abschließend aufgezählten Gesetze als beson...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.1 Personenkreis

Rz. 9 Einbezogen in den Schutz der Familienversicherung sind der Ehegatte, seit dem 1.8.2001 der Lebenspartner, und die Kinder des Stammversicherten, wobei den eigenen leiblichen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen andere Personen als Kinder gleichgestellt sind (§ 10 Abs. 4). Die Eigenschaft als Kind ist erst mit der Geburt gegeben. Das ungeborene Kind kann daher nicht ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.3 Einschränkung: Inländischem Recht vergleichbar

Rz. 9 An die sich nach ausländischem Recht richtenden familienrechtlichen Beziehungen ist zwar grundsätzlich anzuknüpfen, für die Anwendung und Übertragung auf die Vorschriften des SGB ist aber zusätzliche Voraussetzung, dass dieses Rechtsverhältnis einem deutschen Rechtsverhältnis entspricht (3. Prüfungsschritt). Die Vorschrift bezweckt daher die Begrenzung sozialrechtliche...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 3.1 BGH, Beschl. v. 15.5.2024 – XII ZB 358/22

a) Der – mutmaßliche – leibliche Vater hat nach Adoption des Kindes grundsätzlich keinen Anspruch auf gerichtliche Feststellung der (rechtlichen) Vaterschaft nach § 1600d BGB. b) Eine isolierte Feststellung der leiblichen Vaterschaft ist nach bestehender Gesetzeslage – außerhalb der Abstammungsklärung gemäß § 1598a BGB – nicht eröffnet. c) In einem dennoch geführten gerichtlic...mehr

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FF 09/2024, 75 Jahre Grundg... / 2. Familie i.S.v. Art. 6 Abs. 1 GG und die Stiefkindadoption

Der Bedeutungswandel bei dem verfassungsrechtlichen Verständnis des Schutzes von Familienkonstellationen zeigt sich nicht ausschließlich an der Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen und Kindern, sondern in entsprechender Weise auch bei sozialen Familien mit verschiedengeschlechtlichen Paaren auf der Elternseite. Die nachlassende oder ...mehr

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FF 09/2024, 75 Jahre Grundg... / IV. Gleichgeschlechtliche Eltern- und Familienkonstellationen

Wie vorstehend (III.2.) angedeutet sind sich im Verlaufe der Zeit verändernde Bewertungen des verfassungsrechtlichen Schutzes von unterschiedlichen Paarbeziehungen (etwa verschiedengeschlechtlich/gleichgeschlechtlich oder rechtlich geregelt/rechtlich ungeregelt) nicht allein auf die Paarbeziehung beschränkt geblieben, sondern haben sich auf das Zusammenleben des Paares mit w...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1 Adoption und künstliche Befruchtung

7.1.1 Adoptionskosten Rz. 45 Adoptionskosten sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Kosten (Reisekosten, Vermittlungsgebühren) sind grundsätzlich keine als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Kosten, da es insoweit an der Zwangsläufigkeit mangelt.[1] Unerheblich ist insoweit, ob die Kinderlosigkeit durch eine Krankheit bedingt ist, da die Adoption selbst keine H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1.1 Adoptionskosten

Rz. 45 Adoptionskosten sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Kosten (Reisekosten, Vermittlungsgebühren) sind grundsätzlich keine als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Kosten, da es insoweit an der Zwangsläufigkeit mangelt.[1] Unerheblich ist insoweit, ob die Kinderlosigkeit durch eine Krankheit bedingt ist, da die Adoption selbst keine Heilbehandlung dieser ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.3 Künstliche Befruchtung, Leihmutter

Rz. 88 Aufwendungen für die künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, sofern der Stpfl. bzw. der Partner unfruchtbar ist oder eine verminderte Fruchtbarkeit vorliegt, die einer Behandlung bedarf (Rz. 45). Rz. 89 Aufwendungen für die Beseitigung oder Linderung der teilweisen Unfruchtbarkeit sind außergewöhnliche Belastungen. Die Kosten sind r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1.2 Kosten einer künstlichen Befruchtung

Rz. 45d Kosten für eine künstliche Befruchtung konnten bis zum Vz 2010 nur dann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden, wenn die sog. homologe künstliche Befruchtung angewendet wurde, bei welcher die Frau mit dem Sperma ihres Ehemannes befruchtet wird.[1] Zwischenzeitlich hat der BFH diese Rspr. aufgegeben und für Fälle der nachweislichen Unfruchtbarke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Adoption eines Minderjährigen.

Rn 9 Durch die Adoption eines Minderjährigen endet das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern, § 1755. Daher sind sowohl die leiblichen Eltern als auch deren Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Es erben nur die Adoptiveltern und deren Abkömmlinge, wenn der Erbfall nach dem 31.12.76 liegt, weil das adoptierte Kind nach § 1754 die Stellung ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Adoption eines Volljährigen.

Rn 9 Bei der Adoption eines Volljährigen sind die leiblichen Großeltern und deren Abkömmlinge nach § 1770 I Erben 3. Ordnung.mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Pflichtteilsrechtliche Wirkungen der Adoption

Rz. 156 Unterliegen die Wirkungen der Adoption einem Recht, welches nicht Erbstatut ist, fragt sich, ob sich das Erlöschen oder die Begründung eines gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsrechts aus dem Adoptions- oder dem Erbstatut ergeben. Rz. 157 Beispiel Ein in Deutschland lebender Iraner hat das Kind seiner deutschen Ehefrau adoptiert. Die Adoption unterliegt hier gem. Art. ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Begründung der Adoption

Rz. 154 Wurde eine Adoption vorgenommen, stellt sich die Frage, ob diese wirksam ist, welche Wirkungen ihr zukommen und ob sie ein gesetzliches Erbrecht zum Annehmenden begründet bzw. ein solches im Verhältnis zu den leiblichen Verwandten beendet. Art. 22 EGBGB unterstellt die Adoption im Inland dem deutschen Recht. Rz. 155 Ist die Adoption im Ausland vom Gericht ausgesproche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Adoption

I. Adoption eines Minderjährigen. Rn 8 Nach § 1755 I wird das minderjährig adoptierte Kind nur von den Eltern der Annehmenden und deren Abkömmlingen beerbt. Den leiblichen Großeltern und deren Abkömmlingen steht kein gesetzliches Erbrecht zu (Erman/Lieder § 1926 Rz 4). II. Adoption eines Volljährigen. Rn 9 Bei der Adoption eines Volljährigen sind die leiblichen Großeltern und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Adoption

I. Adoption eines Minderjährigen. Rn 9 Durch die Adoption eines Minderjährigen endet das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern, § 1755. Daher sind sowohl die leiblichen Eltern als auch deren Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Es erben nur die Adoptiveltern und deren Abkömmlinge, wenn der Erbfall nach dem 31.12.76 liegt, weil das adoptierte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Adoption eines Minderjährigen.

Rn 8 Nach § 1755 I wird das minderjährig adoptierte Kind nur von den Eltern der Annehmenden und deren Abkömmlingen beerbt. Den leiblichen Großeltern und deren Abkömmlingen steht kein gesetzliches Erbrecht zu (Erman/Lieder § 1926 Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Adoption vor dem 1.1.77.

Rn 10 Nach Art 12 AdoptG gilt für Adoptionen vor dem 1.1.77 das frühere Recht: Danach wurde die Verwandtschaft des angenommenen Kindes zu den natürlichen Eltern und Verwandten nicht aufgehoben: Das adoptierte Kind behielt sein volles Erbrecht ggü seinen bisherigen Verwandten und erhielt zusätzlich ein Erbrecht nach dem Annehmenden, sofern dies im Adoptionsvertrag nicht ausge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Adoption eines Volljährigen.

Rn 10 Bei der Volljährigenadoption sind sowohl die leiblichen als auch die Adoptiveltern Erben 2. Ordnung. Sind die Adoptiveltern vorverstorben, treten deren Abkömmlinge nicht an ihre Stelle, da sich die Wirkungen einer Volljährigenadoption nach § 1770 I nicht auf deren Verwandte erstrecken. Rn 11 Sind dagegen die leiblichen Eltern vorverstorben, werden sie durch ihre Abkömml...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Adoption nach dem 1.1.77.

Rn 12 Bei Adoptionen nach dem 1.1.77 wird zwischen Minderjährigen- und Volljährigenadoption unterschieden. 1. Minderjährigenadoption. Rn 13 Auf die Adoption eines Minderjährigen finden die §§ 1741 ff Anwendung, die von einer sog Volladoption ausgehen (Vor § 1741 bis 1772 Rn 1). Danach wird das minderjährige Kind Erbe erster Ordnung nach dem Annehmenden und sein Verwandtschafts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gemeinsame Adoption (Abs 2).

Rn 3 Nehmen Eheleute ein Kind gemeinsam an und führen sie einen gemeinsamen Ehenamen, erhält auch das Kind diesen als Geburtsnamen. Führen die Ehegatten keinen gemeinsamen Namen, müssen sie den neuen Geburtsnamen des Kindes vor dem Ausspruch der Annahme ggü dem FamG bestimmen. Zu beachten ist, dass ein Kind nach Vollendung des 5. Lebensjahres sich der Namenswahl vor dem Auss...mehr