Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 4 ErbStG dahingehend geändert, dass diese Vorschrift ab 2009 auch für eingetragene Lebenspartner gilt. Eingetragene Lebenspartner können durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag auch die Gütergemeinschaft vereinbaren (§ 7 LPartG). Eingetragenen Lebenspartnern steht über § 9 Abs. 7 LPartG die Stiefkindadoption offen. Durch die Adoption er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Schwangerschaft, Geburt, Stillen

Rz. 13 In § 1 Abs. 4 wird bewusst auf die Verwendung des Begriffes "Frau" verzichtet. Der persönliche Geltungsbereich wird damit beschrieben, dass das Gesetz für jede Person gilt, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es nicht darauf ankommt, wie die "Person" hinsichtlich ihres Geschlechtes im Geburtenregister erfa...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
LkSG, CSRD und CSDDD: Trans... / 4.2 Zielsetzung und Auswirkungen der CSRD

Mit der CSRD fordert die EU-Kommission Unternehmen auf, Informationen über "Risiken und Chancen, die sich aus sozialen und ökologischen Fragen ergeben, sowie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf den Menschen und die Umwelt"[1] offenzulegen. Da auch über die Fortschritte in diesen Bereichen berichtet werden muss, fördert das Gesetz die allgemeine Umstellung auf Kohlens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geburtsbeihilfe

Begriff Die Geburtsbeihilfe ist eine Sonderleistung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Geburt oder Adoption eines Kindes des Arbeitnehmers oder seines Lebenspartners. Sie ist in voller Höhe als steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu behandeln. Die Geburtsbeihilfe kann in Form von Barlohn oder in Form von Sachgeschenken zur Geburt erfol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschlag für Kinder... / 4 Zeitpunkt der Befreiung von der Zahlung des Beitragszuschlags

Die nachstehende Übersicht verdeutlicht die Auswirkungen der Befreiung von der Zahlung der Zuschlagspflicht und den Beginn der Zuschlagspflicht:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschlag für Kinder... / 1.5.2 Adoptiv-/Stief-/Pflegeeltern

Die Elterneigenschaft wird bei Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern nur anerkannt, wenn die Familienbindung zu einem Zeitpunkt bewirkt wurde, an dem für das Kind aufgrund der Altersgrenzen eine Familienversicherung durchgeführt wird oder hätte durchgeführt werden können.[1] Die 3-Monatsfrist und der Freistellungszeitpunkt gelten bei Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern entsprechend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschlag für Kinder... / 1.5.6 Erfüllung der Elterneigenschaft von mehr als 2 Elternteilen

Die Elterneigenschaft kann bei mehr als 2 beitragspflichtigen Elternteilen erfüllt sein mit der Konsequenz, dass alle betroffenen Elternteile von der Zahlung des Beitragszuschlags freigestellt sind. Folgende Fallgestaltungen sind denkbar: Scheidung der leiblichen Eltern; Wiederheirat der Mutter und Aufnahme des Kindes in den Haushalt des neuen Ehepartners:Der Beitragszuschlag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 1 Hebammenhilfe

Versicherte haben bei Schwangerschaft und Entbindung neben der ärztlichen Behandlung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Zur Hebammenhilfe gehören: Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe, Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschlag für Kinder... / 1.5.7 Voraussetzungen zur Zuschlagsfreiheit

Die Zuschlagsfreiheit ist davon abhängig, welche Stellung die Eltern haben:mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / II. Adoption und Verwandtschaft

Rz. 6 Auch durch Adoption kann eine Verwandtschaft gem. §§ 1741 ff. BGB begründet werden. Die Auswirkungen des Erbrechts adoptierter Kinder hängen davon ab, ob die Adoption vor dem 1.1.1977 erfolgte und ob die Adoption Voll- oder Minderjährige betrifft. 1. Rechtsfolge bei Adoption Minderjähriger Rz. 7 Bei der Adoption Minderjähriger erwirbt das adoptierte Kind den Status eines...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Erbrechtliche und allgemeine Auswirkungen der Adoption

Rz. 187 Durch die Minderjährigenadoption erlöschen die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse, vgl. §§ 1754 ff. BGB. Das minderjährige Kind verliert somit sein Erbrecht gegenüber seinen Eltern. Nach § 1755 BGB erlischt nicht nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seinen Verwandten wie Eltern und Großeltern etc., sondern auch für die Abkömmlinge des Kindes. Nimmt all...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 1. Rechtsfolge bei Adoption Minderjähriger

Rz. 7 Bei der Adoption Minderjähriger erwirbt das adoptierte Kind den Status eines ehelichen Kindes, § 1754 BGB. Daraus erwächst dem adoptierten minderjährigen Kind ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht. Zu den bisherigen Verwandten erlischt laut § 1755 BGB das vormalige Verwandtschaftsverhältnis. Dies gilt selbst dann, wenn das adoptierte Kind seinerseits Abkömmlinge ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / d) Wirksamkeit einer Adoption

Rz. 77 Die Wirksamkeit einer Adoption wird gemäß Art. 22 EGBGB bestimmt und somit selbstständig angeknüpft.[163] Das Adoptionsstatut bestimmt also, ob die familienrechtlichen Voraussetzungen infolge einer Adoption bestehen oder nicht[164] sowie deren verwandtschaftsrechtliche Wirkung. Die Frage des Erbrechts von Adoptionsverwandten, also ob das jeweilige Recht dem Adoptierte...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / L. Adoption

I. Minderjährigenadoption 1. Voraussetzungen einer Minderjährigenadoption Rz. 182 Verheiratete Paare können nach § 1742 BGB ein Kind nur gemeinsam annehmen. Eine Adoption nur von einem Ehepartner ist somit nicht möglich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann zu machen, wenn es sich um eine Stiefkindadoption handelt, also das Kind des Ehepartners angenommen wird. Bei eine...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 2. Rechtsfolge bei Adoption Volljähriger

Rz. 8 Nach § 1767 Abs. 1 BGB kann ein Volljähriger nur dann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Hierzu ist vor allem zwischen dem Annehmenden und Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis als Grundlage der Kindesannahme notwendig, § 1767 Abs. 1, Abs. 2 BGB. Aufgrund der zum 1.1.2009 eingetretenen Änderung des ErbStG wurde vielfach überleg...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Voraussetzungen einer Minderjährigenadoption

Rz. 182 Verheiratete Paare können nach § 1742 BGB ein Kind nur gemeinsam annehmen. Eine Adoption nur von einem Ehepartner ist somit nicht möglich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann zu machen, wenn es sich um eine Stiefkindadoption handelt, also das Kind des Ehepartners angenommen wird. Bei einer gemeinsamen Adoption muss ein Ehegatte das 24., der andere Ehegatte da...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 3. Rechtslage und Erbrecht adoptierter Kinder vor dem 1.1.1977

Rz. 9 Erfolgte die Adoption bis zum 31.12.1976, wurde die Verwandtschaft des angenommenen Kindes zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten nicht aufgehoben. Daher behielt das adoptierte Kind sein volles Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber den Blutsverwandten, § 1964 BGB a.F. Daneben erhielt das adoptierte Kind ein Erbrecht auf das Ableben des Annehmenden, es sei denn di...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Adoptivkinder

Rz. 7 Im Gegensatz zur länger zurückliegenden Vergangenheit führt seit dem 1.1.1977[9] die Adoption eines minderjährigen Kindes zur sog. Volladoption. Das heißt, das Verwandtschaftsband des adoptierten Kindes zu seiner natürlichen Familie wird aufgelöst. Dies hat zur Folge, dass das Kind sein Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber seinen leiblichen Eltern und Großeltern verlie...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Verfahren und Einwilligungen

Rz. 184 Voraussetzung ist zunächst ein notariell zu beurkundender Antrag, der beim Familiengericht nach § 1750 BGB einzureichen ist. Die Erklärung der annahmewilligen Person hat höchstpersönlich zu erfolgen, so dass eine Bevollmächtigung nicht möglich ist. Der Antrag kann bis zum gerichtlichen Adoptionsausspruch jederzeit persönlich zurückgenommen werden. Die Gebühren für di...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Volljährigenadoption

Rz. 192 In der Beratungspraxis wird eher der Fall der Volljährigenadoption[274] besprochen werden dürfen. Hintergrund ist nicht zuletzt die Tatsache, dass nach der Adoption der Volljährigen auch die erbschaftsteuerliche Stellung eines leiblichen Kindes mit den Vorzügen und Freibeträge der Steuerklasse I hat. Nachfolgend sollen jedoch nur die Abweichungen vom Fall der Minderj...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 5. Weiterer Verfahrensablauf

Rz. 191 Die Adoption wird durch einen Beschluss des Familiengerichts, in dessen Bezirk der/die Annehmenden wohnen, ausgesprochen und anschließend den Beteiligten zugestellt. Das Kind erhält nach § 1757 BGB als Geburtsnamen den Familiennamen der Annehmenden. Führen diese keinen gemeinsamen Ehenamen, ist der Geburtsname des Kindes durch notariell beglaubigte Erklärung gegenüber...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Voraussetzungen

Rz. 193 Nach § 1767 BGB wird bei der Volljährigenadoption eine "sittliche Rechtfertigung" verlangt. Das Familiengericht prüft somit insbesondere, ob zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Im Unterschied zur Minderjährigenadoption muss also bereits ein derartiges Verhältnis bereits vorliegen. Zusätzlich wird auch die ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 2. Begriff der "nächsten Angehörigen"

Rz. 329 Der Begriff der "nächsten Angehörigen" i.S.d. § 58 Nr. 6 AO ist enger gefasst als der allgemeine Begriff der Angehörigen gem. § 15 AO. Die Finanzverwaltung beschränkt die für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit unschädliche Familienbegünstigung auf die Ehegatten, Eltern, Großeltern, Kinder (auch bei Adoption), Enkelkinder (ebenso im Fall der Adoption), Geschwister, ...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 2. Verzichtender

Rz. 19 Verwandte und der Ehegatte können verzichten, der Fiskus nicht. Der Verzichtende muss nicht pflichtteilsberechtigt und auch nicht nächstberufener Erbe sein. Es kann auch vor dem Entstehen des Verwandtschaftsverhältnisses bzw. vor der Eheschließung wirksam verzichtet werden, also insbesondere durch Verlobte und vor einer Adoption oder vor der Anerkennung oder Feststell...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie

Rz. 808 Eine weitere allgemeine Ausnahme von der Besteuerung sieht § 3 Nr. 6 GrEStG für Erwerbe durch solche Personen vor, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind. Gleichgestellt sind Abkömmlinge, bei denen die Verwandtschaft durch ihre Adoption bürgerlich-rechtlich erloschen ist, sowie Stiefkinder (§ 3 Nr. 6 S. 2 GrEStG) und die Ehegatten bzw. Lebenspartner de...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Minderjährigenadoption

1. Voraussetzungen einer Minderjährigenadoption Rz. 182 Verheiratete Paare können nach § 1742 BGB ein Kind nur gemeinsam annehmen. Eine Adoption nur von einem Ehepartner ist somit nicht möglich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann zu machen, wenn es sich um eine Stiefkindadoption handelt, also das Kind des Ehepartners angenommen wird. Bei einer gemeinsamen Adoption mu...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / aa) Unbestimmtheit der Erbteile, § 2043 BGB

Rz. 208 § 2043 BGB enthält ebenso wie §§ 2044 und 2045 BGB Ausnahmen von dem Recht der Miterben, jederzeit die Auseinandersetzung verlangen zu können. Durch § 2043 BGB wird verhindert, dass sich nach der erfolgten Auseinandersetzung die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft und damit auch die Erbteile ändern. Hierdurch werden die möglichen Erben geschützt. Rz. 209 Die Auseina...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 4. Beizubringende Unterlagen

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 4. Höhe der Abfindung

Rz. 10 Verhandlungen über eine Abfindung können für den Rechtsanwalt schwierig sein. Wird der potentielle Erblasser vertreten, kann schlicht eine feste Summe ohne weitere Begründung angeboten werden. Der kundige oder anwaltlich vertretene Gegner wird sich aber regelmäßig nur bei Offenlegung des Einkommens und des Vermögens des Erblassers auf Verhandlungen einlassen. Unter Um...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / I. Einleitung

Rz. 88 Setzten sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben und ihre Abkömmlinge zu Schlusserben ein, wird von einem "Berliner Testament" gesprochen. Der regelmäßig unbedachte Nachteil einer solchen letztwilligen Verfügung ist die aus einer Wechselbezüglichkeit folgende Bindungswirkung. Nach dem Tod des ersten Ehegatten kann der Überlebende die S...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Auskunft über den Güterstand des Erblassers und Anzahl der gesetzlichen Erben

Rz. 197 Nach allg. Ansicht umfasst § 2314 BGB auch die Aufklärung, in welchem Güterstand der Erblasser lebte[600] und ob der überlebende Ehegatte die erbrechtliche oder die güterrechtliche Lösung wählt bzw. ihr unterliegt.[601] Rz. 198 Gleiches muss aber auch für die Frage gelten, wie viele gesetzliche Erben vorhanden sind, weil nur auf der Grundlage dieser Kenntnis die Pflic...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 6. Anfechtungsverzicht

Rz. 172 Nach § 2079 BGB kann eine Verfügung von Todes wegen angefochten werden, wenn der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm nicht bekannt war oder der erst nach Errichtung der Verfügung von Todes wegen pflichtteilsberechtigt wurde (Adoption, Wiederverheiratung etc.). Ein Ausschluss dieser Anfechtungsmöglichkeit wegen Hinzutreten...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 57 Auch wenn in der Praxis die Fälle, in welchen der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben ist, inzwischen fast zur Ausnahme gehören, so ist die Beschreibung der alten Rechtslage noch immer von Praxisrelevanz. Typische Fälle, in welcher die alte Rechtslage von Bedeutung ist, sind langwierige und langjährige Gerichtsverfahren oder aber Anträge auf Einziehung von Erbschei...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Anrechnung der tatsächlich gezahlten Steuer/Mindeststeuer

Rz. 315 Anstelle der fiktiven Steuer kann er auch die tatsächlich auf den in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerb gezahlte Steuer anrechnen, wenn sie höher ist (§ 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG).[427] Allerdings wird durch § 14 Abs. 1 S. 4 ErbStG die Möglichkeit einer steuerfreien Nachschenkung ausgeschlossen. Demzufolge darf die Steuer, die sich für den letzten Erwerb o...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Beizubringende Unterlagen

Rz. 201 Die nachstehend aufgeführten Urkunden, Belege, Erklärungen werden im Regelfall für das Adoptionsverfahren noch benötigt:mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Verfahren und Zustimmungen

Rz. 197 Der Adoptionsantrag ist durch den Notar oder die Beteiligten beim zuständigen Familiengericht einzureichen, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 187 FamFG). Der Antrag muss von dem/den Annehmenden und dem anzunehmenden Volljährigen gemeinsam gestellt werden. Die Notariatsgebühren richten sich in diesem Fall n...mehr

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FF 12/2023, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag am 14. und 15.6.2023 in Wiesbaden

Nachlese Der Deutsche Anwaltstag fand vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV befasste sich in diesem Jahr, teilweise in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat, Sozialrecht, Syndikusanwälte und Mediation sowie dem Forum Junge Anwaltschaft, insbesondere mit dem Versorgungsau...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / b) Anfechtung durch den überlebenden Ehegatten

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Persönliche Freibeträge und Steuerklasseneinteilung

Rz. 302 Im Bereich der persönlichen Steuerbefreiungen sind in erster Linie die so genannten persönlichen Freibeträge gemäß § 16 ErbStG zu nennen. Diese stellen sich nach den jüngsten Änderungen wie folgt dar:mehr

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Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 1. Begriffsbestimmung

Mit dem Ziel der größeren Rechtsklarheit und Rechtssicherheit[7] im Interesse des Kindes bestimmt einleitend Art. 2 Abs. 2 Nr. 6 Brüssel-IIb-VO, dass Kinder im Sinne der Verordnung alle Personen unter 18 Jahren sind. Der herrschenden Ansicht zur Brüssel-IIa-VO, dass sich der Begriff des Kindes nach dem maßgeblichen Personalstatut bestimme, wurde durch diese autonome unionsre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 560 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Feststellung der Kinderfreibetragszahl im automatisierten Verfahren beim BZSt

Rz. 126 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die ‚Zahl der Kinderfreibeträge’ wird beim BZSt in einem automatisierten Verfahren gebildet (vgl § 39e Abs 1 Satz 1 EStG), dem ein den Vorgaben des § 38b Abs 2 EStG folgendes Programm zugrunde liegt. Die dafür benötigten Daten werden dem BZSt von der > Kommunale Meldebehörde im Wege der > Elektronische Kommunikation mitgeteilt. Dazu gehören...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anspruchsberechtigte Eltern

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder haben grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtige Eltern iSv § 1 Abs 1 – 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für sie werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt zum Abruf durch den ArbG bereitgestellt; zu Einzelheiten > Rz 120 ff. Beispiel 1 (der Grundfall): M und F sind in Deutschland ansässig. Si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einführung von IFRS / 3 Eröffnungsbilanz nach IFRS 1

IFRS 1 "First Time Adoption of International Financial Reporting Standards" behandelt den Übergang vom bisherigen Rechnungslegungsrecht (z. B. HGB) in die Welt des internationalen Standards. IFRS 1 enthält zwei Hauptregelungen: In der IFRS-Eröffnungsbilanz ist regelmäßig so zu bilanzieren und zu bewerten, als ob immer schon nach IFRS verfahren worden wäre (Grundsatz der retro...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Struktur und Grundannahmen ... / 2 EU-Endorsement-Verfahren

Durch die EU-Verordnung aus 2003 zu IAS ist der standard setting process um ein Element erweitert worden. Der IASB ist eine privatrechtliche Organisation. Das Regelwerk einer solchen Organisation unmittelbar zu europäischem Recht zu machen, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Die EU-Verordnung sieht daher ein sog. Endorsement-Verfahren (auch Komitologieverfahren genann...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII Einführung

Einführung zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Ausnahmsweise, beschränkte Zugrundelegung des Zwölfkalendermonatszeitraums vor der Geburt auf Antrag (Abs. 4)

Rz. 39 Mit Wirkung ab 1.9.2021 hat der Gesetzgeber mit § 2b Abs. 4 BEEG erstmals für Elterngeldberechtigte mit geringfügigen (oder gar negativen) Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, deren Kinder nach dem 31.8.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen worden sind (§ 28 Abs. 1 BEEG in der ab 1.9.2021 geltenden Fassung), ein Antragsrec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 2b BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Wirkung ab 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der vom 18.9.2012 bis 31.12.2014 gelte...mehr