Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 3.1 Dokumentation vs. Datenschutz

Praxis-Tipp Ablehnungsgründe dokumentieren Abgelehnte Bewerber haben die Möglichkeit, Ansprüche wegen Diskriminierung grundsätzlich innerhalb von 2 Monaten geltend zu machen.[1] Um die konkreten Gründe der Absage auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können, sollten die Gründe der Ablehnung kurz dokumentiert werden. Für Zwecke der Abwehr von Klagen auf Entsc...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.1 Anforderung von Sprachkenntnissen

Durch die Anforderung sehr guter Deutsch- und guter Englischkenntnisse in Wort und Schrift bewirkt eine Stellenausschreibung weder eine unmittelbare Diskriminierung i. S. v. § 3 Abs. 1 AGG wegen der ethnischen Herkunft noch insoweit eine mittelbare Benachteiligung i. S. v. § 3 Abs. 2 AGG. Das geforderte Niveau der Beherrschung der deutschen und der englischen Sprache muss in...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.4 Anforderung an Religion/Kirchenzugehörigkeit

Im Rahmen einer Stellenanzeige ist es grundsätzlich auch nicht erlaubt, auf die Kirchen- oder Religionszugehörigkeit abzustellen. Ausnahmen können bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit religiösen Einrichtungen vorliegen. Gemäß § 9 AGG sind Diskriminierungen wegen der Religion oder Weltanschauung in bestimmten Fällen zulässig, wenn die Religion oder Weltanschauung nach der Art ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.6 (Schwer-)Behinderteneigenschaft

Menschen mit Behinderung dürfen in einer Stellenanzeige nicht ausgeschlossen werden. Es ist jedoch nach § 3 Abs. 3 AGG erlaubt, positive Maßnahmen vorzunehmen, um Nachteile oder Benachteiligungen bestimmter Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, abzubauen oder auszugleichen. Wenn eine Stellenanzeige also ausdrücklich darauf hinweist, dass Menschen mit Behinderun...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.1 Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Beurteilung des Tatbestands der Weigerung, eine zumutbare Arbeit fortzuführen, durch arbeitsvertragswidriges Verhalten i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 69 Das LAG Niedersachsen hat rechtsextremistische Aktivitäten auch in der Öffentlichkeit mit breiter Medienberichterstattung dem außerdienstlichen Verhalten zugeordnet, mit dem keine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten verletzt würden, zumal der Arbeitgeber kein öffentlicher Arbeitgeber ist und keine politische Tendenz verfolge (LAG Niedersachsen, Urteil v. 21.3.2019, 13...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.3 Diskriminierung

Rz. 73 Diskriminierungen des Arbeitnehmers bzw. des Leistungsberechtigten dürften stets zur Folge haben, dass sich aus der dadurch hervorgerufenen Gegenwehr keine Leistungsminderung des Leistungsberechtigten ergibt. Das Diskriminierungsverbot ist in Art. 3 GG verankert. Es wird nach verschiedenen Gleichbehandlungssachverhalten unterschieden, etwa der Altersdiskriminierung, d...mehr

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Datenschutz bei Bewerbungen / 1.1 Stammdaten und besondere Arten von Daten

Die Erfassung der Stammdaten sowie Daten im Rahmen der beruflichen Qualifikation sind als für die Begründung des Beschäftigtenverhältnisses notwendige Daten grundsätzlich zulässig zu erheben. Besonders streng zu prüfen ist dagegen die Erhebung von Daten, die durch das AGG geschützt sind. Dies sind nach § 1 AGG Daten zu Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltans...mehr

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Datenschutz bei Bewerbungen / 1.3.2 Frage nach einer Krankheit

Fragen des Arbeitgebers zu akuten oder chronischen Krankheiten des Bewerbers können unter bestimmten Umständen zulässig sein. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die potenzielle Erkrankung des Bewerbers ein unmittelbares Risiko bei Durchführung der künftigen Tätigkeit darstellt. Nach den Maßstäben des § 8 Abs. 1 AGG muss das Fehlen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eine "un...mehr

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Datenschutz bei Bewerbungen / 1.4.2 Frage nach Religion oder Weltanschauung

Fragen nach der Religion oder Weltanschauung von Bewerbern sind ebenfalls grundsätzlich diskriminierend und nach §§ 1, 7 Abs. 1 AGG verboten. Eine Ausnahme-Rechtfertigung hierzu erhalten nur die anerkannten Kirchen als Arbeitgeber: Nur wenn die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Konfession eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für die anvisie...mehr

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Datenschutz bei Bewerbungen / 1.3.1 Frage nach Schwerbehinderung

Die Frage nach der Schwerbehinderung des Bewerbers war nach bisheriger Rechtsprechung des BAG als zulässig angesehen worden. Dies hat sich jedoch durch die Einführung des AGG als veraltet erwiesen.[1] Das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung ist mittlerweile im AGG und im Sozialgesetzbuch festgelegt.[2] Die Frage nach einer Behinderung kann damit nur noch dann ...mehr

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Datenschutz bei Bewerbungen / 1 Fragerechte – Datenerhebung direkt beim Bewerber

Die datenschutzrechtliche Verarbeitung[1] von Bewerberdaten beginnt in der Regel mit dem Erhalt der Bewerbungsunterlagen. Die Daten werden dabei direkt vom Bewerber erhoben. Diese Erhebung erfolgt regelmäßig zunächst über die Erfassung des Lebenslaufs, des Anschreibens und ggf. von Zeugnissen und Nachweisen über Qualifikationen. Sofern die Bewerberdaten im Unternehmen erhoben...mehr

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Datenschutz bei Bewerbungen / 5 Speichern und Löschen von Bewerberdaten

Die Speicherung von Bewerberdaten und damit auch deren Frist zur Löschung richtet sich wiederum nach den Vorgaben des AGG. Die DSGVO und das BDSG enthalten keine konkreten Löschfristen. Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen aus Gründen des Eigenschutzes mindestens das Anschreiben und den Lebenslauf jedes abgelehnten Bewerbers 6 Monate aufbewahren. Sollte ein abgelehnter Bewe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.3.4 Frage nach Schwangerschaft

Mit Blick auf die Geschlechterdiskriminierung hat die Frage nach der Schwangerschaft von Bewerberinnen größere praktische Bedeutung erlangt. Sie ist eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts[1] und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht nur bei der Begründung eines unbefristeten, sondern auch eines befristeten Arbeitsverhältnisses un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.4.1 Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit

Fragen nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fallen zwar nicht unter das Antidiskriminierungsrecht des AGG, aber schon eine Erforderlichkeit der Erhebung dieses Datums für die Begründung des Beschäftigtenverhältnisses erscheint fragwürdig. Darüber hinaus ist die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit eines Bewerbers jedoch noch durch ein anderes Grundrecht geschützt und dam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 3 Mitteilungs- und Nachweisobliegenheiten

Eine schwangere Frau soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr die Schwangerschaft bekannt ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Darüber hinaus sollen dem Arbeitgeber nach der Gesetzesbegründung alle für die Belange des Mutterschutzes relevanten Informationen mitgeteilt werden (vgl. BT-Drs. 18/8963, S. 86). Hinweis Die ...mehr

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Mutterschutz / 8.3 Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

Während der Schutzfrist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist die Frau nur vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, nicht aber vor einer Beendigung aus sonstigen Gründen geschützt. Insbesondere bei Nichtigkeit eines Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber nicht gehindert, sich jederzeit von der Frau zu trennen. Nach den Grundsätzen des faktisc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.6 Betriebsverfassungsrechtliche Stellung, Sozialplan

Rz. 69 Ein Arbeitnehmer bleibt auch während der Elternzeit aktiv und passiv wahlberechtigt; auch sein Betriebsratsamt bleibt erhalten. Er ist auch nicht in seinem Betriebsratsamt verhindert, es sei denn, dass er gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt, wegen der Elternzeit sein Amt nicht ausüben zu wollen.[1] Dementsprechend sind bei einer Wahrnehmung von Aufgaben des...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Das Arbeitsverhältnis nach Ende der Elternzeit

Rz. 72 Nach Ende der Elternzeit leben die Pflichten automatisch wieder auf; eine für die Elternzeit bewilligte Verringerung der Arbeitszeit entfällt wieder. Der Arbeitnehmer ist dann wieder vertragsgerecht zu beschäftigen. § 10 Abs. 2 der Elternzeitrichtlinie RL 2019/1158/EU verlangt, dass der Arbeitnehmer nach Ende des Elternurlaubes das Recht hat, an seinen früheren oder e...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.2 Stellung der Frau

Rz. 74 § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III stellt ohne ausdrückliche Bezugnahme, aber als Referenzgesetz eine Ergänzung zu § 1 Abs. 1 Satz 4 dar. Durch die Inbezugnahme des § 1 Abs. 1 Satz 4 in § 16 ist letztlich zumindest auch der Geist des § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III handlungsleitend für die Jobcenter. Danach ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip der Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.2 Zahlstellenmeldeverfahren und Antragsverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Vorschrift gibt in Variante 1 vor, dass Satz Nr. 3 und 4 auch für das Zahlstellenmeldeverfahren gelten. Im Zahlstellenmeldeverfahren meldet die Zahlstelle der für den Versorgungsempfänger zuständigen Krankenkasse die erstmalige Bewilligung, jede Veränderung sowie die Beendigung eines Versorgungsbezugs (§ 202 Abs. 1 SGB V). Auf dieser Grundlage ermittelt die Kranke...mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.1.2 Rechtsfolgen des Ruhens

Ruhen der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis Während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Es besteht kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss. Die Nebenpflichten, z. B. die Pflicht des Beschäftigten zur Verschwiegenheit, bestehen weiterhin.[1] Kein Aufstieg in den Entgeltstufen Die Zeit de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte (§ 27 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 § 27 Abs. 1 Satz 2 verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Mitteilung der Frau über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen an Dritte. Die Norm stellt das klar, was nach dem BDSG, aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und in Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der werdenden oder jungen Mutter ohnehin gilt: Es ist Sache der Frau zu entsche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 3.3.2 Dauerhafte volle Erwerbsminderung

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 TVöD endet das Arbeitsverhältnis, sofern dem Beschäftigten der Rentenbescheid zugestellt wird, wonach der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; fr...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 1 Einleitung

Am 30.3.2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen, gegen das der Bundesrat keine Einwendungen erhoben hat und das am 6.7.2017 in Kraft getreten ist.[1] Dieses Gesetz besteht aus 2 Artikeln, nämlich dem Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) als Art. 1 und einem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 15.2 Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit?

Nach dem neu gefassten § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kann der Betriebsrat Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb beantragen. Die beantragten Maßnahmen müssen Bezug zum Betrieb haben. Erzwingen kann der Betriebsrat bestimmte Maßnahmen allerdings nicht. Bei Einstellungen und Versetzungen kann sich ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 5 Allgemeines Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechtes

§ 3 EntgTranspG spricht ein Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechtes aus. Dazu übernimmt der Gesetzgeber fast wörtlich die Vorschrift des § 3 AGG und formuliert sie um zu einer Sondervorschrift bezüglich der Entgeltbenachteiligung. § 3 Abs. 1 EntgTranspG stellt dabei klar, dass das Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Gesc...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 2 Gesetzeszweck und Einordnung in die bestehende Rechtsordnung

Nach der Begründung des Regierungsentwurfs beträgt in Deutschland die statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern, bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt, immer noch rund 21 %. Allerdings sind diese Entgeltunterschiede keineswegs in erster Linie auf das Geschlecht zurückzuführen. Durch das Gesetz soll nach § 1 EntgTranspG das Gebot des gleichen Entg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Mitteilungspflicht im Bewerbungsverfahren – Fragerecht des Arbeitgebers?

Rz. 22 Im Bewerbungsverfahren hat die Arbeitnehmerin ein Interesse, eine bestehende oder geplante Schwangerschaft nicht zu offenbaren, da sie andernfalls befürchten muss, wegen der Schwangerschaft die Stelle nicht zu erhalten. Umgekehrt mag der Arbeitgeber ein Interesse haben, niemanden einzustellen, der die Arbeit wegen schwanger- und mutterschaftsbedingter Ausfallzeiten im...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 12 Ausblick: Entgelttransparenzlichtlinie 2023

Am 6.6.2023 ist die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (vollständig: Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen, Amtsblatt der Europäischen Union vom 10.5.2023, L 132/21) in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für den deuts...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.4 Verletzung der Pflicht zur Auskunftserteilung

Für den nicht tarifgebundenen/tarifanwendenden Arbeitgeber regelt § 15 Abs. 5 EntgTranspG eine Sanktion für den Fall, dass er seine Auskunftspflicht nicht erfüllt. Er trägt dann im Streitfall die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot im Sinne dieses Gesetzes vorliegt. Das gilt auch, wenn der Betriebsrat/Personalrat eines solchen Arbeitgebers a...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 9 Betriebliche Prüfverfahren

§§ 17–20 EntgTranspG regeln betriebliche Prüfverfahren, mit denen private Arbeitgeber ihre Entgeltregelungen und die verschiedenen gezahlten Entgeltbestandteile regelmäßig auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes überprüfen lassen sollen.[1] Maßgeblich ist allein die privatrechtliche Organisationsform. Aus der Formulierung in § 17 Abs. 1 Satz 1 EntgTranspG, wonach Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 8.1 Erforderliche Betriebsratsschulung, § 37 Abs. 6 BetrVG

Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.[1] Die Schulung muss zum einen für die Teilnehmer erforderlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.4 Rechtsfolgen der erteilten Auskunft

Welchen Nutzen die erteilte Auskunft für den Arbeitnehmer hat, verrät das Gesetz nicht. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG soll sie der Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes dienen. Hier ist zu unterscheiden, worüber die Auskunft erteilt worden ist. Durch die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist die Bedeutung der Auskunft jedoch ganz erheblich aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobbing / Zusammenfassung

Begriff Mobbing meint nicht ein schlechtes Betriebsklima, einen gelegentlich ungerechten Vorgesetzten oder den üblichen Büroklatsch. Bei Mobbing wird eine Person systematisch oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel der Ausgrenzung direkt oder indirekt angegriffen. Mobbing kann jeden treffen. Häufig findet es auf der gleichen Hierarchieebene statt, oft von oben nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht des Arbeitg... / 3 Grenzen des Direktionsrechts/Billigkeitskontrolle

Bei der Ausübung des Direktionsrechts ist der Arbeitgeber nicht frei. Die Weisung darf nicht gegen Gesetz, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder gegen den Arbeitsvertrag verstoßen. Insbesondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften begrenzen das Direktionsrecht, wie z. B. § 3 Satz 1, § 5 Abs. 1 ArbZG, §§ 4, 16 MuSchG, §§ 22–24 JArbSchG. Praxis-Beispiel Kein Versto...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Neben dem HinSchG gelten zudem weitere gesetzliche Regelungen. Die Vorschrift des § 5 GeschGehG (Geschäftsgeheimnisschutzge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 1.3 Spezielle Verpflichtungen

Zusätzlich gelten in besonderen Bereichen und Branchen spezielle Regelungen[1]: Aktiengesellschaften[2], Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Wertpapierdienstleistungsunternehmen[3], Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel.[4] Weitere Vorschriften mit Bezug zu Hinweisgebermeldungen Sowohl § 84 Abs. 1 BetrVG als auch § 13 AGG sehen das Recht des Arbeitnehmers vor, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Fachbegriff Whistleblowing, der wörtlich mit "Verpfeifen" übersetzt werden kann, wird allgemein der Hinweis auf Missstände, Fehlverhalten, Rechtsverletzungen oder drohende Schäden in einem Unternehmen oder in einer Behörde verstanden. Es kann sich um rein interne Warnungen handeln, aber auch um Mitteilungen an Dritte, insbesondere Anzeigen gegenüber den zus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2 Verbot der Entgeltbenachteiligung bei gleicher und gleichwertiger Arbeit und Begriffsbestimmungen

§ 3 EntgTranspG enthält das Verbot einer unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts in Bezug auf sämtliche Entgeltbestandteile und -bedingungen. Die Vorschrift ist dem Verbot unterschiedlicher Behandlung aus den §§ 7, 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nachgebildet und konkretisiert dieses allgemeine Verbot in Bezug auf das Kriterium Geschl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.4.3 Weitergeltung sonstiger Vorschriften über Auskunftsrechte und sonstige Rechte

Das EntgTranspG regelt den individuellen Auskunftsanspruch des Beschäftigten bezüglich der Entgelte, ohne jedoch sonstige Auskunftsansprüche oder Rechte des Beschäftigten aus anderen Gesetzen damit auszuschließen. So bestimmt § 10 Abs. 4 EntgTranspG ausdrücklich, dass Auskunftsansprüche aus anderen Gesetzen unberührt bleiben. Zu denken ist hier z. B. an das Einsichtsrecht in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.3.2 Mittelbare Benachteiligung

Ebenfalls, wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wird auch die mittelbare Entgeltbenachteiligung von Gesetzeszweck erfasst und in § 3 Abs. 1 EntgTranspG verboten. Sie unterscheidet sich von der unmittelbaren Benachteiligung dadurch, dass die Entgeltregelung oder die tatsächliche Gewährung nicht direkt am Merkmal des Geschlechts ansetzen, wenn es um eine unterschiedlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.4.1 Maßregelungsverbot

Wie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bekannt[1], sieht auch § 9 EntgTranspG das an den Arbeitgeber gerichtete Verbot vor, den Beschäftigten wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem Gesetz zu benachteiligen. Jegliche Sanktion (z. B. Ausschluss von Vergünstigungen an andere Arbeitnehmer, Abmahnung, Kündigung) ist damit untersagt, wenn die oder der Beschäftigte ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.7 Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Bei der Vergütung müssen Männer und Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit mit gleichem Entgelt entlohnt werden. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen ist im Unionsrecht in Art. 157 AEUV verankert. Jeder Mitgliedstaat muss hiernach die Anwendung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes sicherstellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich auch bei R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.3.1 Unmittelbare Benachteiligung

Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts ist gemäß § 3 Abs. 2 EntgTranspG dann anzunehmen, wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein geringeres Entgelt erhält, als ein Beschäftigter des jeweils anderen Geschlechts erhält, erhalten hat oder erhalten würde. Klargestellt wird in § 3 Abs. 2 Satz 2 EntgTranspG, dass ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.9 Folgen nach erteilter Auskunft

Ergibt die erteilte Auskunft, dass der auskunftsverlangende Beschäftigte geringer vergütet wird als die vergleichbaren Beschäftigten, so kann der Arbeitnehmer eine Entgeltgleichheitsklage erheben, die auf Art. 157 AEUV, § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG gestützt wird.[1] Hinweis Beweislast bei Entgeltgleichheitsklage Die Verteilung der Beweislast im Fall einer erteilten Auskunft ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.4.2 Verbot entgegenstehender Vereinbarungen

Ähnlich wie auch im AGG lässt auch das EntgTranspG keinen vertraglichen Ausschluss der Vorschriften über das Verbot der Entgeltbenachteiligung[1] und des Entgeltgleichheitsgebots[2] zu. § 8 Abs. 1 EntgTranspG erklärt solche Regelungen (mündlich oder schriftlich, im Arbeitsvertrag oder außerhalb) für unwirksam, wobei diese Vorschrift nach der Begründung des Gesetzesentwurfs n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.8 Folgen einer zu Unrecht verweigerten Auskunft bzw. unterlassenen Auskunft

Arbeitgebern ohne tarifvertragliches Entgeltsystem wird nach § 15 Abs. 5 EntgTranspG bei einer unterlassenen oder zu Unrecht verweigerten Auskunft die Beweislast dafür auferlegt, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot des § 7 EntgTranspG vorliegt (Vorbild ist die Beweislastregelung in § 22 AGG). Bei Zuständigkeit des Betriebsrats gilt das Gleiche, wenn er die Au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.10 Datenschutz

§ 8 Abs. 2 EntgTranspG schränkt die Verwertbarkeit der Informationen aus einem Auskunftsverlangen ein. Personenbezogene Gehaltsangaben dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Mit der Formulierung, dass die erlangten Informationen nur dazu genutzt werden dürfen, Rechte "im Sinne dieses Gesetzes" geltend zu machen, ist keine Einengung auf das Entgelttr...mehr