Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / IV. Beendigung und Abwicklung des Vertragshändlervertrages

Rz. 260 Der Vertragshändlervertrag ist – wie eingangs Rdn 231 ff. ausgeführt – ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichen Elementen sowie ein Dauerschuldverhältnis. Somit finden die Regelungen der §§ 675, 611 ff. BGB Anwendung. Verträge, die auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen worden sind, enden nach Ablauf dieser Dauer automatisch (Festlaufzeitverträge); solc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Allgemeines

Rz. 1405 Fehler bei einer Online-Teilnahme führen zur Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse. Bei Online-Teilnahme kommt namentlich eine Anfechtung wegen Verletzung ihrer Teilnahmerechte in Betracht. Ist für die Online-Teilnehmer das Recht, Widerspruch einzulegen (§ 145 Nr. 1 AktG) qua Satzung bzw. Vorstandsermächtigung ausgeschlossen, kann eine Anfechtungsk...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Anfechtbarkeit vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsgegenstandes?

Rz. 424 Aus der Entscheidung des BGH, dass die Nutzungsüberlassung durch den Gesellschafter mit einem Gesellschafterdarlehen nicht gleichzustellen ist,[826] ergibt sich auch, dass eine Nutzungsbeendigung und Rückgabe des Gegenstandes an den Gesellschafter innerhalb des letzten Jahres vor Insolvenzantrag jedenfalls nicht nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar ist.[827] Das w...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zuständigkeit und rechtliches Gehör

Rz. 14 Über die Erteilung von Abschriften und die Gewährung der Einsicht entscheidet der Urkundsbeamte (§ 12c Abs. 1 Nr. 1 GBO). Die Entscheidung wird regelmäßig mündlich ergehen, jedoch ist Schriftlichkeit in zweifelhaften Fällen, zumal bei Verweigerung der Einsicht, dringend anzuraten. Eine Anfechtung und eine Entscheidung darüber sind selbstverständlich auch bei nur mündl...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (d) Mitsprache

Rz. 358 Dem stillen Gesellschafter stehen gesetzlich normierte Kontroll- und Informationsrechte im begrenzten Umfang nach Maßgabe des § 233 HGB zu. Insb. ist er berechtigt, Einsicht in den Jahresabschluss und die Bücher der Gesellschaft zu nehmen.[301] § 230 HGB spricht von einem "Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt". Daraus ergibt sich, dass der stille Gesellschafter i....mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) Erlöschen der Schiedsvereinbarung

Rz. 61 Nach dem Erlöschen der Schiedsvereinbarung sind die staatlichen Gerichte für die Hauptsache zuständig.[134] Unter anderem folgende Gründe können zum Erlöschen der Schiedsvereinbarung führen:[135]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Abtretung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs

Rz. 632 Nach der Rspr. des BGH kann der aus der Insolvenzanfechtung folgende Rückgewähranspruch abgetreten werden.[1266] Daher kann der nach § 64 GmbHG Ersatz leistende Geschäftsführer nach § 255 BGB Zug um Zug Abtretung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs vom Insolvenzverwalter verlangen.[1267] Es kann aus Sicht des Geschäftsführers also sinnvoll sein, den Zahlun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Keine Rechtsbeschwerde

Rz. 6 Die Rechtsbeschwerde ist nach Abs. 2 ausgeschlossen, weil diese nach Auffassung des Gesetzgebers den Besonderheiten des Rangklarstellungsverfahrens nicht gerecht werden würde.[3] Dies gilt auch in Anwendung des Rechtsgedankens des § 19 Abs. 3 FamFG für den Fall einer abgelehnten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, da sich die Anfechtung der Versagung der Wiedereinse...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Erwerbstreuhand

Rz. 412 Die Erwerbstreuhand findet v.a. bei der Strohmann-Gründung bzw. dem Strohmann-Erwerb von Gesellschaftsanteilen Anwendung. Der Treuhänder erwirbt hier den Gesellschaftsanteil zwar in eigenem Namen, wirtschaftlich aber für Rechnung des Treugebers. Dieser Rechtserwerb bedarf der allgemein für Verfügungen über den jeweiligen Gesellschaftsanteil bzw. Begründung der Gesell...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Anmeldung und Eintragung

Rz. 272 Nach § 137 UmwG melden die Vertretungsorgane des übertragenden Rechtsträgers die Abspaltung (§ 137 Abs. 2 UmwG) und den oder die neue(n) Rechtsträger (§ 137 Abs. 1 UmwG) zum Handelsregister an. Einer Versicherung des Geschäftsführers oder Vorstands über die Aufbringung des Stammkapitals bedarf es nicht, jedoch über die freie Verfügungsmöglichkeit. Denn eine solche fi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck, Allgemeines

Rz. 1 § 105 GBO regelt – im Wesentlichen in Überstimmung mit den §§ 17–19 FamFG – die Voraussetzungen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Hierdurch sollen in einem engen Rahmen Korrekturmöglichkeiten eröffnet werden. Dies dient der Umsetzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens sowie der Gewährung des rechtlichen Gehörs. Abs. 2 1. Alt. schreibt ausd...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 17 Änderung von Verwaltungsakten der Einzugsstellen

Soweit die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte der Einzugsstellen abändern, werden die §§ 44 ff. SGB X angewendet. Bei rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakten[1] haben das in den Verwaltungsakt gesetzte Vertrauen des Begünstigten und seine daraufhin erfolgten Dispositionen in die Abwägung über die Bestandskraft der Entscheidung einzufließen. Durch diese Vorschrift...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Rügeobliegenheit bei Qualitätsmängeln

Rz. 115 Die Rügeobliegenheit beim beiderseitigen Handelskauf ist in § 377 HGB geregelt. § 377 HGB lässt die allgemeinen kaufrechtlichen Mängelansprüche (§ 437 BGB) inhaltlich unberührt und regelt nur den Fall, dass beim beiderseitigen Handelskauf der Käufer nicht unverzüglich rügt.[223] Der Schutzzweck des § 377 HGB besteht darin, den Verkäufer vor der Inanspruchnahme und vo...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / F. Pflichtteilsrechtliche Schranken

Rz. 32 Als Ausfluss der Testierfreiheit steht es dem Erblasser grundsätzlich frei, die Nachfolge in seinem Nachlass weitgehend nach Gutdünken und freiem Ermessen durch Verfügung von Todes wegen zu regeln.[22] Die Testierfreiheit umfasst auch das Recht, seine engsten Verwandten zu enterben. Allerdings sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für bestimmte Personenkreise (Abköm...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG)

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.32: Spaltungsvertrag (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ er...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Doppelinsolvenz, etwa im Konzern

Rz. 390 Bei Doppelinsolvenz des darlehensgebenden Gesellschafters und der darlehensnehmenden Gesellschaft, etwa bei Doppelinsolvenz von Mutter- und Tochtergesellschaft, wird der Insolvenzverwalter der Tochtergesellschaft der Darlehensforderung der Muttergesellschaft regelmäßig den Nachrang nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO entgegenhalten und etwaige Rückzahlungen nach § 135 Abs. 1...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Geltendmachung offener Einlageansprüche

Rz. 1999 Bestehen noch offene Einlageansprüche, sind diese vom Insolvenzverwalter geltend zu machen. Wird eine als Bareinlagepflicht geschuldete Zahlung nur zur Schuldentilgung verwendet und damit nicht zur freien Verfügung an die Gesellschaft geleistet, geht nach Ansicht des OLG Hamm die Anfechtung wegen gläubigerbenachteiligender Verwendung der Einlage im Einzelfall der er...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Anfechtungsklage

Rz. 1558 Die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen kann gem. § 243 Abs. 1 AktG nur durch Anfechtungsklage geltend gemacht werden. Zuständig hierfür ist das LG am Sitz der Gesellschaft, soweit nicht eine landesrechtliche Zuständigkeitskonzentration erfolgt ist (§ 246 Abs. 3 AktG). Beklagter ist die Gesellschaft, die durch Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam vertreten wi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Aufrechnung mit oder Rückzahlung von Darlehen

Rz. 461 Wegen § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG fällt die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder eine wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung nicht unter das Auszahlungsverbot des § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Allein das Vorliegen einer Unterbilanz oder bilanziellen Überschuldung ist für die Beurteilung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen jetzt rechtlich irrelevant. Die...mehr

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§ 12 Absicherung des Lebens... / A. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 1 Mit Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall kann der Erblasser Vermögen am Nachlass vorbeisteuern, ohne im Deckungsverhältnis die für letztwillige Verfügungen und Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB) angeordneten Formvorschriften einhalten zu müssen.[1] Dies gilt insbesondere für Lebensversicherungen, Wertpapierdepots, Bankkonto- oder Sparguthaben u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Wirkung der Rücknahme

Rz. 20 Mit der wirksam formgerecht erfolgten Rücknahme ist der Antrag erledigt.[37] Da es sich um eine rein prozessuale Verfahrenshandlung handelt, ist eine Anfechtung der Rücknahme unzulässig. Der Antrag kann jedoch jederzeit neu gestellt werden.[38] Hat der Antragsteller für den Vollzug seines Antrags Urkunden vorgelegt, so sind diese nach der erfolgten Rücknahme an den An...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Rechtsfolge

Rz. 396 Die Rechtsfolge der Neuregelung ist, dass die von ihr erfassten Rückführungen der Gesellschafterdarlehen und der wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen (s.o.) nicht anfechtbar sind, weil die Rückführungen als nicht gläubigerbenachteiligend i.S.d. § 129 InsO gelten und es somit an einer notwendigen Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung fehlt. Außerdem sind bei ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Keine Anwendung von § 25 HGB, § 75 AO

Rz. 193 Bei einem Erwerb aus der eröffneten Insolvenz finden die Vorschriften über die Haftung wegen Firmenfortführung [196] (§ 25 HGB), sowie über die Haftung für rückständige Steuerschulden des erworbenen Unternehmens (§ 75 Abs. 1, Abs. 2 AO) keine Anwendung. Auch eine Anfechtung des Veräußerungsvertrages bzw. der vorgenommenen Verfügungen nach §§ 129 ff. InsO ist nicht zu ...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / b) Erlöschen der Prokura

Rz. 43 Das Erlöschen der Prokura ist gem. § 53 Abs. 2 HGB in gleicher Weise wie die Erteilung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Eintragung des Erlöschens der Prokura hat ebenso wie die Eintragung ihrer Erteilung nur deklaratorische Wirkung.[108] Die Anmeldepflicht besteht auch bei wirksamer Anfechtung der Prokura.[109] Ist eine erloschene Prokura zu Unrec...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Besicherung einer Entgeltforderung durch den Gesellschafter

Rz. 407 Zweifelhaft ist, ob § 135 Abs. 2 InsO anwendbar ist, wenn der Gesellschafter eine Entgeltforderung eines Lieferanten oder Dienstleisters der Gesellschaft besichert. M.E. liegt hier ein Darlehen oder eine diesem wirtschaftlich entsprechende Forderung nicht vor, so dass bei Tilgung der Forderung durch die Gesellschaft eine Anfechtung nach §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bindung an Anträge

Rz. 6 Die Prüfung durch das Beschwerdegericht hat sich in den Grenzen des vom Beschwerdeführer gestellten Beschwerdeantrags zu halten. Dieser Antrag ist für das Beschwerdegericht bindend. Über ihn darf es nicht hinausgehen; dies gilt insbesondere bei einer teilweisen Anfechtung der Entscheidung des Grundbuchamts. Enthält die Beschwerde keinen bestimmten Antrag, so ist anzune...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bekanntgabe (Abs. 1 S. 2, Abs. 4)

Rz. 5 Der Einleitungsbeschluss ist – abweichend von § 41 Abs. 1 S. 2 FamFG – nicht nur demjenigen, dessen erklärten Willen er nicht entspricht, sondern nach § 91 Abs. 2 GBO allen Beteiligten zuzustellen. Hierdurch soll das rechtliche Gehör gewährt werden, da die GBO eine Anhörung der Beteiligten vor dem Erlass des Einleitungsbeschlusses nicht vorschreibt. Die Zustellung rich...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (g) Rechte einzelner Anteils- und Rechtsinhaber (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG)

Rz. 105 Inhaltlich bezieht sich die Angabepflicht auf jede Form gesellschaftsrechtlicher Sonderrechte oder sonstiger ggü. dem neuen Rechtsträger eingeräumter schuldrechtlicher Sondervorteile, wie z.B. Optionsrechte auf Aktien oder Wandelschuldverschreibungen, Vorzugsrechte auf Gewinn- oder Liquidationserwerb, Vorerwerbsrechte, Sonderstimmrechte oder Rechte zur Bestellung von...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Sonstiges

Rz. 11 Das Verbot der reformatio in peius gilt grundsätzlich nicht für die Abhilfeentscheidung (§ 75 GBO) des Grundbuchamts. Insoweit obliegt dem Grundbuchamt eine umfassende Überprüfung seiner Entscheidung; es ist damit auch befugt, diese zum Nachteil des Beschwerdeführers abzuändern (vgl. § 75 GBO Rdn 16). Unanwendbar ist das Verschlechterungsverbot auch für Beschwerden be...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Gewinnverwendungsbeschluss

Rz. 1597 Für Gewinnverwendungsbeschlüsse gelten die allgemeinen Nichtigkeitsgründe des § 241 AktG.[4179] Eine Nichtigkeit kommt darüber hinaus nach §§ 173 Abs. 3, 217 Abs. 2 AktG sowie nach 253 AktG in Betracht, wenn die Feststellung des Jahresabschlusses, auf dem er beruht, nichtig ist. Für die Anfechtung gelten neben den allgemeinen Vorschriften des § 243 AktG die Regelung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)

Rz. 256 Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die der Gläubiger nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte (inkongruente Leistung), und dadurch den Gläubiger absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, kann sich wegen Gläubigerbegünstigung strafbar machen. De...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / p) § 243 Abs. 3 AktG

Rz. 1508 Wie schon bisher kann eine Anfechtung nicht auf die durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die auf elektronischem Wege wahrgenommen werden, gestützt werden (§ 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG). Rz. 1509 Dieser Anfechtungsausschluss wird in § 243 Abs. 3 Nr. 2 AktG auf Verletzung von Rechten, die nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 AktG auf elektro...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Recht der Gesellschafterleistungen

Rz. 473 Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008 (MoMiG) ist das sog. "Eigenkapitalersatzrecht", das bis dahin maßgeblich für die Behandlung von Gesellschafterleistungen gewesen ist, und dessen Anwendung auf Personengesellschaften umstritten war, abgeschafft worden. Die Neuregelung hat einen konzeptionellen Wechse...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Der Rechtspfleger

Rz. 18 Die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Aufgaben des Amtsgerichts in Grundbuchsachen sind im vollen Umfang dem Rechtspfleger übertragen (§ 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG).[54] Er erledigt somit alle Geschäfte, die vom Grundbuchamt nach den Verfahrensvorschriften mit Wirkung nach außen vorzunehmen sind und für die sich nicht aus § 12c GBO besondere Z...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 3. Einwendungen

Rz. 68 Der im Handelsregister Eingetragene kann nicht einwenden, sein Gewerbe verlange keine kaufmännische Einrichtung und sei somit kein Handelsgewerbe oder er sei ohne Anmeldung (§§ 29, 106 HGB) oder ohne Antrag (§§ 2 Satz 2, 3 Abs. 2 und Abs. 3, 105 Abs. 2 Satz 2, 161 HGB) in das Handelsregister eingetragen worden. § 5 HGB hat darüber hinaus keinen Einfluss auf sonstige N...mehr

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Vorbemerkungen / II. Anwendbarkeit der Vorschriften des FamFG

Rz. 3 Anwendbar aus dem FamFG sind für die Rechtsmittelverfahren z.B. § 2 Abs. 3 FamFG für die Entscheidung eines unzuständigen Beschwerdegerichts (siehe § 72 GBO Rdn 6), §§ 10, 11 FamFG für die Vertretung (siehe § 71 GBO Rdn 88 ff., § 73 GBO Rdn 6), § 35 FamFG für die Festsetzung von Zwangsmittel, § 38 FamFG für die Beschlussform und den Erlass, § 39 FamFG für die Rechtsbeh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Wirkung der Rücknahme

Rz. 73 Eine Verwirkung des Antrags tritt durch die Rücknahme nicht ein. Ein zurückgenommener Antrag kann neu gestellt werden, ist dann jedoch als Neuantrag mit allen Folgen anzusehen und entsprechend zu behandeln.[136] Eine Anfechtung der Rücknahme ist dagegen im Hinblick auf die prozessuale Natur des Antrags einerseits und die Rechtsfolgen der Erledigung für das Grundbuch g...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Keine nachträgliche Entstehung der Haftung durch Insolvenzanfechtung

Rz. 631 Eine masseschmälernde Zahlung liegt nicht vor, wenn die auf dem debitorischen Konto eingezogene Forderung wirksam an die Bank abgetreten war oder durch den Einzug und die Verrechnung mit dem Soll-Saldo anderweitige Sicherheiten für die Masse wieder frei werden. Diese Ergebnisse können nun nicht dadurch rückwirkend zunichtegemacht werden, dass die Sicherungszession un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Arten von Doppeltatbeständen

Rz. 47 Materiell-rechtliche Doppeltatbestände sind allgemein anerkannt, z.B. Auftrag und Vollmacht, Übergabe der Sache und Eigentumsübertragung, Erbschaft und Vermächtnis. Rz. 48 Der typische Fall eines verfahrensrechtlichen Doppeltatbestandes ist der in § 30 GBO geregelte gemischte Antrag (siehe § 30 GBO Rdn 14 ff.), der gleichzeitig auch die Bewilligung (§ 19 GBO) enthält. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Rechtsbehelfe

Rz. 16 Lehnt der Urkundsbeamte die Einsichtsgewährung ab, so ist der für Grundbuchsachen zuständige Rechtspfleger anzurufen (§ 12c Abs. 4 GBO),[106] gegen seine Entscheidung ist die Beschwerde nach §§ 71 ff. statthaft (Abs. 4 S. 2). Wird die Einsicht im Verwaltungswege (siehe oben Rdn 5) verweigert, ist dagegen nur Dienstaufsichtsbeschwerde zulässig. Ein Abhilfeverfahren dur...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ff) Doppelinsolvenz

Rz. 428 Ebenfalls nicht geregelt und daher ungeklärt ist, ob das Weiternutzungsrecht des Insolvenzverwalters (der Gesellschaft) nach § 135 Abs. 3 InsO auch in der Doppelinsolvenz, also auch gegenüber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters gilt. Mit dem Argument, es fehle an einer Vorausverfügung, so dass für eine analoge Anwendung des § 110 Abs. 1 InsO ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Anfechtbarkeit

Rz. 1543 Ein lediglich anfechtbarer Beschluss ist zwar rechtswidrig, aber zunächst wirksam. Die Wirksamkeit kann nur nachträglich mit der Anfechtungsklage beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es zu streng, dem Versammlungsleiter von vornherein das Recht abzusprechen, anfechtbare Beschlüsse zur Abstimmung zu stellen.[4039] Vielmehr wird man dem Versammlungsleite...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Bindungswirkung

Rz. 26 Werden im Rahmen eines Testaments der Patchworkfamilie alle Abkömmlinge gleichberechtigt zu Schlusserben eingesetzt, so ist es wichtig, dass die Schlusserbeneinsetzung bindend erfolgt, um zu verhindern, dass der Zweitversterbende die Verfügung von Todes wegen noch zu Ungunsten der Kinder des Erstversterbenden ändert. Als bindende Verfügungen gelten sowohl beim Erbvertr...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VII. Bisherige letztwillige Verfügungen

Rz. 29 Von ganz entscheidender Bedeutung ist, dass sich der Berater alle bisher vom Mandanten errichteten Verfügungen von Todes wegen vorlegen lässt. Nur so kann die Testierfreiheit des Mandanten festgestellt werden. Hat der Mandant nämlich bereits ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet und hierbei wechselbezügliche und bindende Verfügungen angeordnet (siehe § 3...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Schutz der Minderheitsgesellschafter

Rz. 466 Nach der GesRRL haben die Mitgliedstaaten den Schutz der Minderheitsgesellschafter zum einen durch ein (formales) Mitentscheidungsrecht im Rahmen des Beschlusserfordernisses sowie durch Informationen in Form des Umwandlungsberichts und des Prüfungsberichts zu gewährleisten.[928] Darüber hinaus hat der Unionsgesetzgeber in der UmwRL für alle drei Formen grenzüberschre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtsmittel

Rz. 18 Gegen die einstweilige Anordnung oder deren Ablehnung ist in entsprechender Anwendung des § 70 Abs. 4 FamFG weder die Rechtsbeschwerde noch sonst ein Rechtsmittel gegeben;[27] auch nicht die Erstbeschwerde zum BGH bei einer selbstständigen neuen Regelung.[28] Eine Anfechtung im Wege einer außerordentlichen Beschwerde scheidet aus, da dieser Rechtsbehelf dem verfassung...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ee) Prüfung des Abfindungsangebots

Rz. 475 Gesellschafter einer deutschen übertragenden oder formwechselnden Gesellschaft, welche die angebotene Barabfindung nicht für angemessen halten, können binnen drei Monaten nach Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Umwandlung eine gerichtliche Nachprüfung des Abfindungsangebots im Spruchverfahren verlangen (§§ 313 Abs. 1 Satz 4, 327 Satz 1, 34 UmwG; §§ 340 Abs. 1 Sa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 50 Wird ein Recht im Grundbuch materiell zu Unrecht gelöscht (siehe Rdn 6), hat dies auf sein Fortbestehen keine Auswirkung. Es existiert vielmehr dennoch außerhalb des Grundbuchs weiter.[112] Beispiele: Die Aufgabeerklärung (§ 875 Abs. 1 BGB) ist wegen Geschäftsunfähigkeit oder nach Anfechtung[113] nichtig oder dem Erklärenden fehlt die Verfügungsbefugnis (z.B. Insolvenz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 110 GBO regelt die Überprüfung des Feststellungsbeschlusses durch die Rechtsmittelinstanz. Dabei wird zwischen einem streitigen Feststellungsbeschluss, d.h. bei dem zugleich über einen Widerspruch entschieden wird, und einem unstreitigen Beschluss unterschieden. Im letzteren Fall verzichtet das Gesetz auf ein Rechtsmittel, weil kein Beteiligter gegen den Vorschlag fü...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Rz. 101 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhebt der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst. Durch diese Klage wird der Vollstreckungstitel nicht beseitigt oder generell festgestellt, dass eine Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; die Vollstreckungsabwehrklage ist nach h.M. als prozessuale Gestaltungsklage viel...mehr