Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / II. Interne Teilung (§ 10 VersAusglG)

1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55a EStG Rz. 333 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 3 Nr. 55a EStG stellt klar, dass die aufgrund einer internen Teilung durchgeführte Übertragung von Anrechten steuerfrei ist; dies gilt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person. 2. Besteuerung Rz. 334 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Leistungen aus den übertragenen...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Erster Abschnitt: Dienstverhältnis

A. Allgemeine Vorschriften § 1 Dienstaufsicht Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig. Er unterliegt hierbei zwar der Aufsicht, aber nicht der unmittelbaren Leitung des Gerichts. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers ist der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts. § 2 Amtssitz Amtssitz des Gerichtsvollzieher...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Sonderfälle der Rückzahlung

a) Rechtslage ab dem 1. Januar 2023 Rz. 238 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ab Beginn der Auszahlungsphase treten bei Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates in der Regel die Folgen der schädlichen Verwendung ein. Eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates liegt vor, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulageberechtigten außerhalb der EU-/EWR-Staate...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Dritter Abschnitt: Aufträge

A. Ablehnung und Abgabe von Aufträgen § 19 Rechtliche oder tatsächliche Verhinderung Ist der Gerichtsvollzieher von der Ausübung seines Amts kraft Gesetzes ausgeschlossen, so gibt er den Auftrag unter Angabe des Grundes seiner Verhinderung an seinen ständigen Vertreter ab. Ist auch der ständige Vertreter verhindert, so zeigt dieser die Sachlage unverzüglich der Dienstbehörde a...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Abgrenzung der geförderten und der nicht geförderten Beiträge

a) Geförderte Beiträge Rz. 133 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zu den geförderten Beiträgen gehören die geleisteten Eigenbeiträge zuzüglich der für das Beitragsjahr zustehenden oder gezahlten Zulage, soweit sie den Höchstbetrag nach § 10a EStG nicht übersteigen, mindestens jedoch die gewährten Zulagen und die geleisteten Sockelbeträge im Sinne des § 86 Abs. 1 Satz 4 EStG. Bei mehr...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / Anlage 2

Begünstigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG/Nicht begünstigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG A. Begünstigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 EStG), ins...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Erster Abschnitt: Zustellung

A. Allgemeine Vorschriften § 9 Zuständigkeit im Allgemeinen (1) Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, im Auftrag eines Beteiligten Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen und in nichtgerichtlichen Angelegenheiten durchzuführen, soweit eine Zustellung auf Betreiben der Parteien zugelassen oder vorgeschrieben ist. Ferner hat er im Auftrag des Verhandlun...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / II. Nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG

1. Allgemeines Rz. 128 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 22 Nr. 5 EStG ist anzuwenden auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 82 Abs. 1 EStG sowie auf Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase wer...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Vierter Abschnitt: Wechsel- und Scheckprotest

A. Allgemeine Vorschriften § 157 Zuständigkeit (1) Wechsel- und Scheckproteste werden durch einen Notar oder einen Gerichtsbeamten aufgenommen (Artikel 79 des Wechselgesetzes (WG); Artikel 55 Absatz 3 des Scheckgesetzes (ScheckG)). (2) Zu den Gerichtsbeamten, die für die Aufnahme von Protesten zuständig sind, gehört auch der Gerichtsvollzieher. § 158 Begriff und Bedeutung des Pr...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1 Allgemeines (§ 3 Nummer 39 Satz 1 EStG)

1.1.1 Begünstigter Personenkreis Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nummer 39 EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (siehe § 1 EStG), die in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen (siehe § 1 Absatz 1 und 2 der LohnsteuerDurchführungsverordnung – LStDV –) stehen. Bei dem Dienstverhältnis kann e...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Zweiter Abschnitt: Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO

A. Allgemeine Vorschriften I. Zuständigkeit § 30 Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers (1) Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsvollstreckung durch, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist. Zum Aufgabenbereich des Gerichtsvollziehers gehören:mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / III. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

1. Allgemeines § 35 (1) Die Zwangsvollstreckung ist nur zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Zwölfter Abschnitt: Vordrucke

§ 80 Einführung von Vordrucken Die verbindliche Einführung von Vordrucken, die durch die Gerichtsvollzieher zu verwenden sind, sowie deren Ausgestaltung ist der obersten Landesjustizbehörde vorbehalten, soweit sie dies nicht einer anderen Stelle übertragen hat.mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Fünfter Abschnitt: Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung

A. Allgemeine Vorschriften § 180 (1) Außerhalb der Zwangsvollstreckung ist der Gerichtsvollzieher zuständig,mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 13.11.2019 – IV B 5 - S 1325/18/10001:001 – DOK 2019/0995000 (Folgen des EuGH-Urteils v. 26.2.2019, Wächtler, C-581/17), BStBl. I 2019, 1212

Rz. 9 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 Absatz 4 AStG bis zu einer gesetzlichen Änderung in den Fällen des § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AStG, in denen der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 9 Absatz 2 des Anhang I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ih...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.2 Fördervoraussetzungen (§ 19a Absatz 3 EStG)

Rz. 42 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die vorläufige Nichtbesteuerung nach § 19a Absatz 1 EStG ist nur dann anzuwenden, wenn das Unternehmen des Arbeitgebers bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung auf den Arbeitnehmer (maßgeblich ist der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Arbeitnehmers über die Vermögensbeteiligung, siehe Rn. 25) die in § 19a Absatz 3 Satz ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 9. Provisionserstattungen bei geförderten Altersvorsorgeverträgen

Rz. 192 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrags, die dem Steuerpflichtigen erstattet werden, unterliegen der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 8 EStG unabhängig davon, ob der Erstattungsbetrag auf den Altersvorsorgevertrag eingezahlt oder an den Steuerpflichtigen ausgezahlt wird.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 11. Vorweggenommene Werbungskosten

Rz. 194 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die aus den Altersvorsorgebeiträgen geleisteten Aufwendungen eines Altersvorsorgevertrags (z. B. Abschluss-, Verwaltungskosten, Depotgebühren) mindern das Altersvorsorgevermögen und können nicht zusätzlich als vorweggenommene Werbungskosten in Zusammenhang mit Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG geltend gemacht werden.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / (5) Elterngeld

Rz. 81 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Elterngeld ist keine maßgebende Einnahme im Sinne des § 86 EStG. Eine Berücksichtigung in der Mindesteigenbeitragsberechnung scheidet daher aus.mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Fußnoten:

Fn 1: Geändert durch AV d. JM vom 19.8.2016 – JMBl. NRW S. 274 -. Die AV tritt am 1.10.2016 in Kraft. Fn 2: Geändert durch AV d. JM vom 16.10.2018 – JMBl. NRW S. 267 -. Diese AV tritt am 1.12.2018 in Kraft. Fn 3: Geändert durch AV d. JM vom 14.12.2022 (2344 – Z. 124.1) – JMBl. NRW S. 4 -. Diese AV tritt am 1.1.2023 in Kraft. Fn 4: Geändert durch AV d. JM vom 14.12.2022 (2344 – ...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen

1. Pfändung a) Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam § 70 Allgemeines (§§ 808, 809 ZPO; Artikel 13 GG) (1) Der Pfändung unterliegen diejenigen beweglichen Sachen des Schuldners, die sich in seinem Gewahrsam befinden. Gewahrsam kann der Schuldner unter Umständen auch an Sachen haben, die sich in den Räumen eines Dritten befinden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Unter...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / [Ohne Titel]

Gerichtsvollzieherordnung (GVO) AV d. JM vom 9.8.2013 (2344 – Z. 124.2) – JMBl. NRW S. 211 – in der Fassung vom 22. März 2024 – JMBl. NRW S. 317 – Hinweis Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher: AV d. JM vom 27.8.2014 (2344 – Z. 129) – JMBl. NRW S. 245 – in der Fassung vom 21.12.2022 – ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55a EStG

Rz. 333 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 3 Nr. 55a EStG stellt klar, dass die aufgrund einer internen Teilung durchgeführte Übertragung von Anrechten steuerfrei ist; dies gilt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person.mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.6 Aufzeichnungen im Lohnkonto (§ 19a Absatz 6 EStG)

Rz. 55–56 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der nicht besteuerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung der Vermögensbeteiligung und die übrigen Angaben der aufgeschobenen Besteuerung sind vom Arbeitgeber im Lohnkonto aufzuzeichnen. Die im Lohnsteuerabzugsverfahren maßgebliche sechsjährige Aufbewahrungsfrist verlängert sich; sie endet hier nicht vor Ablauf vo...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / [Ohne Titel]

Rechtsgrundlage der Tätigkeit als Gerichtsvollzieher sind in erster Linie § 154 GVG und die ZPO. Daneben gelten die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Jedes Bundesland kann neben den bundeseinheitlichen Bestimmungen noch ergänzende Regelungen treffen. Nachfolgend wird die GVGA aus NRW abgedruckt. AV d. JM vom 9.8.2013 (234...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Zulageberechtigter als Entnahmeberechtigter

Rz. 248 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Entnahmeberechtigt im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG sind Personen, denen das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete Altersvorsorgevermögen, das nach § 10a/Abschnitt XI EStG gefördert wurde, zugerechnet wird. Eine Zulageberechtigung nach § 79 EStG muss im Zeitpunkt der Entnahme und der wohnungswirtschaftlichen Verwendung nicht bestehen.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 5. Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen

Rz. 150 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Hat der Steuerpflichtige in der Ansparphase ausschließlich nicht geförderte Beiträge zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags eingezahlt, gelten für die gesamte Auszahlungsleistung die Ausführungen in Rn. 145 bis 149.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Übertragung von ungefördertem Altersvorsorgevermögen

Rz. 157 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Um beim Vertragswechsel die praktische Umsetzung zu gewährleisten gilt im Hinblick auf die Übertragung von ungefördertem Altersvorsorgevermögen von einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Zulageberechtigten Folgendes: aa) Ermittlung des nach § 3 Nr. 55c EStG steuerfreien Betrags b...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Fußnoten

Fn 1: Geändert durch AV d. JM vom 19.8.2016 – JMBl. NRW S. 275 -. Die AV tritt am 1.10.2016 in Kraft. Fn 2: Geändert durch AV d. JM vom 4.10.2016 – JMBl. NRW S. 306 -. Die AV tritt am 1.10.2016 in Kraft. Fn 3: Geändert durch AV d. JM vom 16.10.2018 – JMBl. NRW S. 261 -. Diese AV tritt am 1.12.2018 in Kraft. Fn 4: Geändert durch AV d. JM vom 21.1.2022 (2344 – Z. 124.2) – JMBl. –...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 10. Bonusleistungen bei geförderten Altersvorsorgeverträgen

Rz. 193 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bonusleistungen, die im Zusammenhang mit einem Altersvorsorgevertrag stehen, z. B. Sonderauszahlungen oder Zins-Boni für die Nichtinanspruchnahme eines Bau-Darlehens, unterliegen ebenfalls der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.1.4 Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nummer 39 EStG (§ 19a Absatz 1 Satz 4 EStG)

Rz. 36 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei der Ermittlung des Vorteils i. S. d. § 19a Absatz 1 Satz 1 EStG ist der Freibetrag nach § 3 Nummer 39 EStG abzuziehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Rn. 1 bis 27 sind zu beachten.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / B. Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG)

Hierzu gehören insbesondere versicherungspflichtige Landwirte, versicherungspflichtige Ehegatten/Lebenspartner von Landwirten, versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige, ehemalige Landwirte, die nach Übergangsrecht weiterhin unabhängig von einer Tätigkeit als Landwirt oder mitarbeitender Familienangehöriger versicherungspflichtig sind.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / Anlage 1

Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) und Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG)/Nicht begünstigter Personenkreis A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Auf die Ausführungen in den Rn. 67ff. des BMF-Schreibens vom 12. August 2021 (BStBl I S. 1050) wird hingewiesen.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / B. Nicht begünstigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG

Beamte, Richter und Berufssoldaten im einstweiligen Ruhestand, sofern sie keine inländische Besoldung mehr nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz empfangen.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / e) Beiträge von Versicherten in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 44 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als Altersvorsorgebeiträge im Sinne des § 82 EStG sind bei den in Rn. 20 bis 24 genannten Personengruppen nur diejenigen Beiträge zu berücksichtigen, die vom Zulageberechtigten zugunsten eines vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossenen Vertrags geleistet wurden.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.4 Mehrfache Inanspruchnahme der Steuerfreiheit

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 3 Nummer 39 EStG ist auf das einzelne Dienstverhältnis bezogen. Steht der Arbeitnehmer im Kalenderjahr in mehreren aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen oder gleichzeitig in mehreren Dienstverhältnissen, so kann die Steuerfreiheit für jedes dieser Dienstverhältnisse in Anspruch genommen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 – Auszug –

Rz. 1 [Autor/Stand] 16.–18. Ermittlung und Verfahren – keine Regelung zu § 16 AStG –mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Altersvorsorgebeiträge nach Beginn der Auszahlungsphase

Rz. 41 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Beiträge zugunsten eines Vertrags, die nach Beginn der Auszahlungsphase geleistet wurden, sind keine Altersvorsorgebeiträge im Sinne des § 82 EStG. D. h., für diese Beiträge kommt eine steuerliche Förderung nach § 10a/Abschnitt XI EStG nicht in Betracht.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 6. Vertragswechsel

Rz. 151 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Übertragung von Altersvorsorgevermögen auf einen anderen Altersvorsorgevertrag führt in der Regel zu einem steuerpflichtigen Zufluss, bei dem die Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG zu besteuern sind. Unter den nachfolgenden Voraussetzungen ist eine steuerfreie Übertragung möglich: a) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG Rz. 152 Stand: EL 139 ...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.6 Zufluss, kein negativer Arbeitslohn

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach den allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen. Zeitpunkt des Zuflusses ist der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Vermögensbeteiligung (BFH- Urteil vom 23. Juni 2005 – VI R 10/03 –, BStBl II S. 770). Bei Aktien ist dies der Zeit...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Vierzehnter Abschnitt: Behandlung steuerbarer Geschäfte (Fn 5)

§ 82 Meldung an die jeweilige Organisationseinheit (1) Der Gerichtsvollzieher meldet die für die Umsatzsteuerbemessung maßgeblichen Entgelte sowie Umsatzsteuerbeträge und umsatzsteuerbaren Geschäfte innerhalb der festgelegten Meldefrist an die nach dem Umsatzsteuergesetz zuständige Organisationseinheit oder an eine von dieser bestimmte Stelle. Wenn keine umsatzsteuerbaren Ges...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / D. Protestsammelakten

§ 179 (Artikel 85 Absatz 2 WG, Artikel 55 Absatz 3 ScheckG) (1) Von jedem Wechsel- oder Scheckprotest ist eine beglaubigte Abschrift zurückzubehalten. (2) Über den Inhalt des Wechsels, der Wechselabschrift oder des Schecks ist ein Vermerk aufzunehmen, der enthalten muss:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. 28.12.2015 – S 1369 A-002-St 514 (Vordruck für die Anzeige- und Mitteilungspflichten des § 6 Abs. 7 AStG), juris

Rz. 7 [Autor/Stand] Stundung der Einkommensteuer nach § 6 Abs. 5 AStG Die Anzeige- und Mitteilungspflichten des § 6 Abs. 7 AStG haben nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ASt Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG (11)[2] zu erfolgen. Hinweise: Über die auf Seite 3 aufgeführten Staaten hinaus, gehört auch Kroatien seit dem 1.7.2013 zur EU.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Kinderzulageberechtigung in anderen Fällen

Rz. 55 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und führen keine Lebenspartnerschaft, leben sie dauernd getrennt oder haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem EU-/EWR-Staat, erhält der Elternteil die Kinderzulage, gegenüber dem das Kindergeld für das Kind festgesetzt wurde (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG). Eine Übertragung...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 12. Bescheinigungs- und Mitteilungspflicht des Anbieters

Rz. 195 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG hat der Anbieter beim erstmaligen Bezug von Leistungen sowie bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen nach § 22 Nr. 5 Satz 1 bis 3 EStG zu bescheinigen. Mit Einverständ...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 50 Zwangsvollstreckung gegen den Bund und die Länder sowie gegen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (§ 882a ZPO, § 15 Nummer 3 EGZPO) (1) In den Fällen der Zwangsvollstreckung gegen den Bund und die Länder sowie gegen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden ist nur der Ge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.5 Keine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

Rz. 24 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Von der Anwendung der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG sind sämtliche Vermögensbeteiligungen ausgeschlossen (§ 37b Absatz 2 Satz 2 EStG). Steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung von Vermögensbeteiligungen (z. B. geldwerte Vorteile, die den steuerfreien Höchstbetrag nach § 3 Nummer 39 Satz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / ee) Kindergeldrückforderung

Rz. 61 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass die Festsetzung für das gesamte Kindergeld im Beitragsjahr aufzuheben ist und das Kindergeld für alle Monate des Beitragsjahres zurückgefordert wird, entfällt der Anspruch auf die Zulage gem. § 85 Abs. 1 Satz 3 EStG. Darf zu Unrecht festgesetztes und ausgezahltes Kindergeld aus verfahrensr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (1) Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als "beitragspflichtige Einnahmen" im Sinne des SGB VI ist nur der Teil des Arbeitsentgelts zu erfassen, der die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Insoweit ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die im Rahmen des sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet werden. Rz....mehr