Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

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Anlagevermögen / 6 Besonderheiten hinsichtlich des Anlagevermögens bei Einnahmen-Überschussrechnung

6.1 Führung eines besonderen Verzeichnisses Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in folgenden Fällen erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen: Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens; Anteile an ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.2.3 Übergebenes Anlagevermögen, AfA-Befugnis, Anspruch des Verpächters auf Substanzerhaltung, Verpflichtung des Pächters zur Substanzerhaltung u. a.m.

Rz. 100 Wer als Pächter Betriebsvermögen im Wege der sog. eisernen Verpachtung übernommen hat, kann den Wertverzehr für diese Wirtschaftsgüter nur dann gewinnmindernd berücksichtigen, wenn er ihn nach den Vereinbarungen im Pachtvertrag auch zu tragen hat. Sind für wesentliche Bestandteile von Grundstücken oder Gebäuden, deren Unterhaltung dem Pächter obliegt, keine besondere...mehr

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Anlagevermögen / 3.3 Bewegliches Sachanlagevermögen

3.3.1 Arten/Bestandsverzeichnis Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts und damit auch des beweglichen Sachanlagevermögens als Unterschied zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern bzw. dem unbeweglichen Sachanlagevermögen wird unter Zuhilfenahme der Definitionen im bürgerlichen Recht[1] und im Bewertungsrecht[2] bestimmt.[3] Zum beweglichen Sachanlagevermögen gehören danach...mehr

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Anlagevermögen / 4.1 Arten von Finanzanlagen

Zu den Finanzanlagen gehören[1] Anteile an verbundenen Unternehmen,[2] Beteiligungen, auf Dauer angelegter Wertpapierbesitz; Ausleihungen (sog. Wertpapierleihe), hierzu gehören auch zinslose Darlehen an Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens; sonstige Ausleihungen. Finanzanlagen sind Geldanlagen außerhalb des eigenen Unternehmens. Sie sollen regelmäßig durch Kapitalrenditen zum Be...mehr

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Anlagevermögen / 4 Finanzanlagen

4.1 Arten von Finanzanlagen Zu den Finanzanlagen gehören[1] Anteile an verbundenen Unternehmen,[2] Beteiligungen, auf Dauer angelegter Wertpapierbesitz; Ausleihungen (sog. Wertpapierleihe), hierzu gehören auch zinslose Darlehen an Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens; sonstige Ausleihungen. Finanzanlagen sind Geldanlagen außerhalb des eigenen Unternehmens. Sie sollen regelmäßig d...mehr

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Anlagevermögen / 2 Immaterielle Anlagegüter

2.1 Begriff des immateriellen Anlageguts Immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter sind Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile.[1] Nicht alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter sind immateriell. Keine immateriellen Anlagegüter sind z. B. die Finanzanlagen. Immaterielle Wirtschaftsgüter brauchen vielfach körperliche Träger, z. B. Software. Zur Einordnung von Wirts...mehr

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Anlagevermögen / 6.3 Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter

Eine dem § 6b EStG vergleichbare Regelung enthält § 6c EStG für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen.mehr

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Anlagevermögen / 3.1 Abgrenzung zum Umlaufvermögen

Sachanlagen sind die materiellen (körperlichen) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehört, richtet sich nach seiner Zweckbestimmung. Die Bilanzierung kann ein Anhaltspunkt sein.[1] Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem kaufinteressierten Publikum vorgeführt zu werden, zählen aufgrund dieser Funktion nicht zu...mehr

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Anlagevermögen / 4.2 Bewertung von Finanzanlagen

Beteiligungen im Anlagevermögen sind regelmäßig mit den Anschaffungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert anzusetzen. Finanzanlagen sind nicht abnutzbar. Bei Wertminderung können sie auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden.[1] Ggf. ist in späteren Zeiträumen eine Wertaufholung vorzunehmen. Handelsrechtlich können bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreib...mehr

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Anlagevermögen / 3.2 Unbewegliches Sachanlagevermögen

Zum unbeweglichen Sachanlagevermögen gehören Grundstücke (Grund und Boden), grundstücksgleiche Rechte, Bauten auf eigenem Grund und Boden und Bauten auf fremdem Grund und Boden. Grundstück und aufstehendes Gebäude sind unterschiedliche Wirtschaftsgüter.[1] Gebäudeteile sind je nach ihren unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen selbstständige Wirtschaftsgüter. Für die Zuordnung...mehr

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Anlagevermögen / 2.2 Ansatz des immateriellen Wirtschaftsguts in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrechtlich darf für immaterielle Wirtschaftsgüter ein Aktivposten nur bei entgeltlichem Erwerb angesetzt werden.[1] Handelsrechtlich ist es seit 1.1.2010 zulässig, bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufzunehmen.[2] Nicht in die Handelsbilanz aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, ...mehr

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Anlagevermögen / 6.1 Führung eines besonderen Verzeichnisses

Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in folgenden Fällen erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen: Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens; Anteile an Kapitalgesellschaften; Wertpapiere und vergl...mehr

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Anlagevermögen / 2.4 Abnutzbare und nicht abnutzbare immaterielle Anlagegüter

2.4.1 Wirtschaftliche Abnutzung Auch immaterielle Anlagegüter können sich wirtschaftlich abnutzen. Sie sind unter Inanspruchnahme von AfA zu bewerten.[1] Es kommt nur die lineare AfA in Betracht.[2] Kann die voraussichtliche Nutzungsdauer eines handelsrechtlich aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands[3] in Ausnahmefällen nicht verlässlich geschätzt ...mehr

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Anlagevermögen / 3 Sachanlagen

3.1 Abgrenzung zum Umlaufvermögen Sachanlagen sind die materiellen (körperlichen) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehört, richtet sich nach seiner Zweckbestimmung. Die Bilanzierung kann ein Anhaltspunkt sein.[1] Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem kaufinteressierten Publikum vorgeführt zu werden, zählen ...mehr

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Anlagevermögen / 3.4 Steuerrechtliche Vergünstigungen und Erleichterungen

3.4.1 Übertragung stiller Reserven/Bildung einer Rücklage Für Sachanlagevermögen gibt es steuerrechtliche Vergünstigungen und Erleichterungen, z. B. die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung [1] oder die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter.[2] Bei Ausscheiden bestimmter Anlagegüter aus dem Betriebsvermögen infolge höher...mehr

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Anlagevermögen / 6.2 Stille Reserven bei Ersatzbeschaffung

Die Übertragung stiller Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut ist auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung möglich. Innerhalb derselben Fristen, die bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich gelten, können die noch nicht abgesetzten Beträge in den folgenden Jahren berücksichtigt werden. Näheres regelt R 6.6 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 EStR.[1] Eine Rücklage...mehr

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Anlagevermögen / 2.4.1 Wirtschaftliche Abnutzung

Auch immaterielle Anlagegüter können sich wirtschaftlich abnutzen. Sie sind unter Inanspruchnahme von AfA zu bewerten.[1] Es kommt nur die lineare AfA in Betracht.[2] Kann die voraussichtliche Nutzungsdauer eines handelsrechtlich aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands[3] in Ausnahmefällen nicht verlässlich geschätzt werden, sind die Herstellungsko...mehr

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Anlagevermögen / 6.4 Investitionszuschüsse

Das Wahlrecht zur sofortigen Versteuerung des Zuschusses als Betriebseinnahme gilt auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung. Es muss im Jahr der Zusage oder Bewilligung ausgeübt werden.[1] Öffentliche Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht im Jahr der Auszahlung, sondern im Jahr der Bewilligung.mehr

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Anlagevermögen / 3.3.2 Abschreibungen/Bewertungsfreiheit

Bewegliches Sachanlagevermögen ist abzuschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter zu verteilen,[1] und zwar entweder linear – nach Maßgabe der Leistung – oder degressiv. Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung gilt bis einschl. 31.12.2019 nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vor dem 1.1.20...mehr

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Anlagevermögen / 3.4.3 Weitere Vergünstigungen oder Erleichterungen

Folgende Vergünstigungen oder Erleichterungen können genannt werden: erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen, wie Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für künftige Anschaffungen oder die Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.[2]...mehr

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Anlagevermögen / 2.1 Begriff des immateriellen Anlageguts

Immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter sind Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile.[1] Nicht alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter sind immateriell. Keine immateriellen Anlagegüter sind z. B. die Finanzanlagen. Immaterielle Wirtschaftsgüter brauchen vielfach körperliche Träger, z. B. Software. Zur Einordnung von Wirtschaftsgütern mit materiellen und immater...mehr

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Anlagevermögen / 3.4.2 Investitionszuschüsse

Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, Zuschüsse zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagegütern als Betriebseinnahmen anzusetzen und damit sofort zu versteuern. In diesem Fall haben die Zuschüsse keinen Einfluss auf die Höhe der bezuschussten Anschaffungs- oder Herstellungskosten; oder die Zuschüsse erfolgsneutral zu behandeln. Die Anschaffungs- oder Herstellun...mehr

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Anlagevermögen / 2.3 Arten immaterieller Anlagegüter

Es wird unterschieden zwischen: Geschäfts- oder Firmenwert, Praxiswert, Geschäftswert- oder firmenwertähnlichen Wirtschaftsgütern, sonstigen immateriellen Anlagegütern. Sonstige immaterielle Anlagegüter sind u. a. Nutzungsrechte, Belieferungsrechte, Erfindungen, Patente, Urheberrechte. Hinweis Funktionsverlagerungen ins Ausland Seit 1.1.2008 haben immaterielle Wirtschaftsgüter und...mehr

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Anlagevermögen / 4.4 Sonstige Ausleihungen

Zu den sonstigen Ausleihungen gehören alle Finanzanlagen, die nicht zu den bereits dargestellten Arten von Finanzanlagen zu rechnen sind. Das sind z. B. unverbriefte Geschäftsanteile, die keine Beteiligungen i. S. v. § 266 Abs. 2 A. III. 3 HGB sind, oder auch nicht oder als Namenspapier verbriefte Genussrechte. Ebenso fallen hierunter langfristige Ausleihungen an GmbH-Gesell...mehr

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Anlagevermögen / 7 Ausübung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wahlrechte

Wahlrechte, die nur steuerrechtlich zulässig sind, können unabhängig von dem Ansatz in der Handelsbilanz ausgeübt werden. Wahlrechte, die sowohl handels- als auch steuerrechtlich zulässig sind, brauchen nicht übereinstimmend ausgeübt zu werden. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG sind die Wirtschaftsgüter, für die steuerlich zulässige Wahlrechte in Abweichung von der handelsrechtlich...mehr

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Anlagevermögen / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert gilt als zeitlich begrenzt nutzbares Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand). Handelsrechtlich besteht Aktivierungspflicht.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert ist abzuschreiben. Kann seine voraussichtliche Nutzungsdauer ausnahmsweise nicht verlässlich geschätzt werden, ist er über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben.[2]...mehr

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Anlagevermögen / 3.4.1 Übertragung stiller Reserven/Bildung einer Rücklage

Für Sachanlagevermögen gibt es steuerrechtliche Vergünstigungen und Erleichterungen, z. B. die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung [1] oder die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter.[2] Bei Ausscheiden bestimmter Anlagegüter aus dem Betriebsvermögen infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriff...mehr

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Sachanlagen / 1 Abgrenzung zum Umlaufvermögen

Das Anlagevermögen ist vom Umlaufvermögen abzugrenzen. Die jeweilige Zuordnung bestimmt sich nach der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Betrieb.[1] Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Betrieb zu dienen. Wirtschaftsgüter, die zur Verarbeitung, Veräußerung oder zum Verbrauch bestimmt sind, wie z. B. Roh-, Hilfs- und Betri...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 1.1 Miete und Pacht

Rz. 1 Die Miete (§§ 535 ff. BGB) ist auf die zeitweilige Gewährung des Gebrauchs von Sachen (körperliche Gegenstände § 91 BGB) gegen Entgelt (Mietzins) gerichtet. Miete als entgeltliche Gebrauchsüberlassung kann bewegliche Sachen, z. B. Autovermietung, und unbewegliche Sachen, wie Grundstücke, Geschäftsräume, Wohnungen u. a., betreffen. Dagegen ist die Pacht (§§ 581 ff. BGB)...mehr

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Anlagevermögen / 3.3.1 Arten/Bestandsverzeichnis

Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts und damit auch des beweglichen Sachanlagevermögens als Unterschied zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern bzw. dem unbeweglichen Sachanlagevermögen wird unter Zuhilfenahme der Definitionen im bürgerlichen Recht[1] und im Bewertungsrecht[2] bestimmt.[3] Zum beweglichen Sachanlagevermögen gehören danach z. B. technische Anlagen, Masch...mehr

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Anlagevermögen / 4.3 Ausleihungen, Wertpapierleihe

Ausleihungen sind Darlehen, die auf längere Zeit, d. h. regelmäßig mehr als 1 Jahr, angelegt sind. Dazu gehören Finanz- und Kapitalforderungen, nicht jedoch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Letztere gehören regelmäßig zum Umlaufvermögen.[1] Unter einer Wertpapierleihe versteht man das Entleihen von Wertpapieren für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung von Leihge...mehr

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Sachanlagen / 2.1 Grundstücke

Betrieblich genutzte Grundstücke gehören regelmäßig zu den Sachanlagen. Grundstück und aufstehendes Gebäude sind unterschiedliche Wirtschaftsgüter.[1] Grund und Boden ist nur das nackte Grundstück ohne Gebäude, Anlagen, Bodenschätze[2], Aufwuchs, Kulturen und Feldinventar.[3] Der Grund und Boden ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, das bei einer voraussichtlich dauernden...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.1 Maßgeblichkeit

Rz. 37 Nach § 5 Abs. 1 EStG ist für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 E...mehr

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Sachanlagen / 6.4 Investitionszulage

Für Investitionen in das Anlagevermögen[1] kann eine Investitionszulage beantragt werden.[2] Voraussetzung für die Gewährung ist u. a., dass das geförderte Anlagegut innerhalb der maßgeblichen Frist Anlagevermögen bleibt und auch nicht vorübergehend dem Umlaufvermögen zugeführt wird.[3]mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 1.2 Bilanzausweis

Rz. 2 Nach dem Gliederungsschema der Bilanz (§ 266 Abs. 2 B I HGB) sind die Vorräte auf der Aktivseite als Bestandteil des Umlaufvermögens auszuweisen. Die weitere Tiefengliederung (sie spiegelt auch gleichzeitig den Umfang des Vorratsvermögens wider) ist nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften/GmbH & Co. KG[1] gefordert und sieht wie folgt aus:mehr

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Sachanlagen / 2.4 Gewerblicher Grundstückshandel

Zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung s. im Einzelnen BMF, Schreiben v. 26.3.2004. [1] Zweck des Betriebs eines gewerblichen Grundstückshandels ist regelmäßig die Weiterveräußerung der Grundstücke. Diese gehören daher zum Umlaufvermögen. Das gilt grundsätzlich auch bei zwischenzeitlicher Vermietung[2] Soweit im Rahmen eines sol...mehr

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Sachanlagen / Zusammenfassung

Begriff Zum Sachanlagevermögen zählen die materiellen (körperlichen) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Das sind Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Anlagevermöge...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.1.2 Herstellungskosten

Rz. 15 Die Herstellungskosten[1] werden in § 255 Abs. 2 HGB wie folgt definiert: "(1) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. (2) Dazu gehö...mehr

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Sachanlagen / 2.3 Erwerb mit Veräußerungsabsicht

Wirtschaftsgüter, die zur dauerhaften Einbindung in einen bereits bestehenden Geschäftsbetrieb erworben werden, sind regelmäßig im Anlagevermögen auszuweisen. Das gilt auch, wenn die gesamte organisatorische Einheit (Betrieb einschließlich erworbener Wirtschaftsgüter) kurze Zeit später mit der Absicht ihrer Weiterführung veräußert wird. Gleiches gilt, wenn der Betrieb zwar a...mehr

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Sachanlagen / 3.2 Bestandsverzeichnis

Bewegliches Anlagevermögen ist jährlich in einem Bestandsverzeichnis zu erfassen. Das gilt auch für Wirtschaftsgüter, die bereits in voller Höhe abgeschrieben sind, mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter,[1] der Wirtschaftsgüter, die in einem Sammelposten erfasst werden,[2] sowie der mit einem Festwert angesetzten Wirtschaftsgüter.[3] Die Wirtschaftsgüter einer Gesa...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 1.1 Zum Begriff "Vorratsvermögen"

Rz. 1 Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffs "Vorräte" bzw. "Vorratsvermögen"; sie lässt sich nur aus dem Gesetzeszusammenhang und im Umkehrschluss aufstellen. Der Gesetzeszusammenhang (die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB) stellt die Vorräte in das Umlaufvermögen. Da § 247 Abs. 2 HGB besagt, dass "im Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen sind, die b...mehr

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Sachanlagen / 4.3 Besonderheit bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Für geleistete Anzahlungen für Anlagevermögen gilt bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung Entsprechendes. Nach § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG gelten die Regelungen über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung. Daraus folgt, dass Anzahlungen auf Sachanlagegüter nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, sondern sinngemäß nur die zulässig...mehr

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Sachanlagen / 3.3 Abschreibung

Bewegliche Sachanlagegüter nutzen sich regelmäßig ab. Nicht abnutzbar sind historisch wertvolle Geräte, antiquarische Bücher und Gemälde.[1] Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der an deren Stelle ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.2 Berechnung angemessener Pachtzinsen

Rz. 83 Eines der schwierigsten Probleme der Betriebsaufspaltung ist die Ermittlung einer richtigen Pachthöhe. Zahlt die GmbH eine unangemessen hohe Pacht, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Der Pachtzins muss aus der Sicht des Verpächters vor allem 2 Elemente enthalten: Eine Vergütung für die Abnutzung der überlassenen Gegenstände. Hierfür werden regelmäßig die s...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.4 Steuerrecht

Rz. 51 In dem Urteil des BFH vom 28.7.1993[1] wurde zur Problematik der Mietereinbauten ausführlich Stellung genommen. Demnach können Mietereinbauten in der Bilanz des Mieters aktiviert werden, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten gegenüber dem Gebäude als selbstständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind und die Wirtschaftsgüter dem Betriebsverm...mehr

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Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.4 Immaterielle Posten

Rz. 43 Liegen bei Baumaßnahmen weder die Voraussetzungen für einen Scheinbestandteil, eine Betriebsvorrichtung oder einen sonstigen Mietereinbau vor, kann auch wegen des fehlenden Ersatzanspruchs kein wirtschaftliches Eigentum des Mieters angenommen werden. Haben die angefallenen Aufwendungen keine unmittelbare sachliche Beziehung zum Betrieb des Mieters, d. h., handelt es s...mehr

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Sachanlagen / 2.7 Besonderheit bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.[1] Zu diesem Zweck s...mehr

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Konzernanhang / 3.7.4 Konzernanlagespiegel

Rz. 57b Im Konzernanhang ist mit § 313 Abs. 4 HGB auch ein Verweis auf die Vorgaben zur Erstellung eines Anlagespiegels gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Angaben zur Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten) und § 284 Abs. 3 HGB (Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens) gegeben. Grundsätzlich entspricht die Struktur der des Anlagespiegels im...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.2.1 Grundsätzliches

Rz. 97 Wird ein Pächter im Rahmen einer Betriebsverpachtung vertraglich dazu verpflichtet, verbrauchte bzw. unbrauchbar gewordene Vermögensgegenstände zu ersetzen, liegt eine Nutzungsüberlassung mit Stubstanzerhaltungspflicht vor. Bei der Gewinnermittlung des Verpächters und des Pächters bei der Verpachtung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters ("eiserne V...mehr