Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brasilien / 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Nach dem deutsch-brasilianischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus[1]; die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat; die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach deut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sri Lanka / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Sri Lanka kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärzt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vietnam / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Vietnam kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Belarus kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Japan / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Japan um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Japan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 3.1 Ausübung des Direktionsrechts

Ein Verhaltenskodex kann unter Umständen kraft Direktionsrecht eingeführt werden. Das Direktionsrecht ermöglicht es dem Arbeitgeber, nach billigem Ermessen Anordnungen zu Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu treffen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Island, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufentha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saudi-Arabien / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Saudi-Arabien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malta / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Malta, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
China / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in China um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in China kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Slowakei, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Andorra / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Andorra kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Chile / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Chile um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Chile kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Liechtenstein, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Portugal, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 1.8.3 Einkommensteuerveranlagung

Die Anrechnung der ausländischen Steuer erfolgt erst im Veranlagungsverfahren, also im Rahmen einer Antrags- oder einer Pflichtveranlagung. Hierdurch kann es zu einer zumindest zeitweiligen Doppelbesteuerung kommen. Um eine solche zu vermeiden, kann der Arbeitnehmer bei seinem Wohnsitzfinanzamt[1] einen Antrag auf Bildung eines Freibetrags für das Lohnsteuerabzugsverfahren st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / 9 Entsendung nach Deutschland

Personen, die im Kosovo bei einem kosovarischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die kosovarischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malta / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die vorübergehend in Malta tätig sind, unterliegen der maltesischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Malta online melden.[1] 2.3.1 Meldung an die maltesische Behörde Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer der in Malta vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber beim maltesischen "Director of Industrial and Employment Relations" gemeldet werden. H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Spanien bei einem spanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die spanischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korea / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Korea bei einem koreanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/K 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Island bei einem isländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die isländischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Frankreich eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer vorübergehend in Frankreich einsetzen, müssen diese Beschäftigung online anmelden.[1] 2.3.1 Meldung für das französische Portal Jede Entsendung muss vorab für das französische Portal SIPSI gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des Arbeitsministeriums. Hierbei müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zur Kontaktperson in Fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Slowenien eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 7.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in das Vereinigte Königreich bei einem britischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die britischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Norwegen eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Irland / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Irland eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Slowenien bei einem slowenischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die slowenischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Frankreich bei einem französischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die französischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Philippinen / 2.1.4 Erneute Entsendung

Sollte der Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber erneut entsandt werden, dann gilt für die erneute Entsendung wiederum eine zeitliche Begrenzung von 48 Kalendermonaten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Irland / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Irland bei einem irischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die irischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Portugal tätig sind, unterliegen den portugiesischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Portugal online melden.[1] 2.3.1 Meldung an die Arbeitsverwaltungsbehörde ATC Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Portugal vorübergehend beschäftigt ist, von seinem deutschen Arbeitgeber mit dem Entsendeformular online ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 9 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Serbien bei einem serbischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die serbischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Norwegen bei einem norwegischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die norwegischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 11 Beschäftigung in Deutschland

Personen, die in Albanien bei einem albanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung finden, kann der Arbeitnehmer mit dem Vordruck DE/AL 101[1] nachweisen, dass für ihn in allen Versicherungszweigen ausschließlich die albanischen Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malta / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Malta eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Portugal eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in der Slowakei eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Liechtenstein eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bosnien und Herzegowina / 9 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Bosnien und Herzegowina bei einem bosnischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die bosnisch-herzegowinischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Slowakei bei einem slowakischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die slowakischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in der Slowakei tätig sind, unterliegen der slowakischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in der Slowakei online anmelden.[1] 2.3.1 Meldung über die nationale Arbeitsaufsichtsbehörde Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in der Slowakei vorübergehend beschäftigt ist, von seinem deutschen Arbeitgeber über das Portal o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malta / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Malta bei einem maltesischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die maltesischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Portugal bei einem portugiesischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die portugiesischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 9 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Montenegro bei einem montenegrinischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die montenegrinischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die vorübergehend in Norwegen tätig sind, unterliegen der norwegischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Norwegen online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das norwegische Portal Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Norwegen vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "Altinn" online gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um das norwegische Behörd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Spanien eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Liechtenstein bei einem liechtensteinischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die liechtensteinischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Slowenien tätig sind, unterliegen der slowenischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Slowenien online melden.[1] 2.3.1 Meldung an das slowenische Arbeitsamt Grundsätzlich muss für jeden Arbeitnehmer, der in Slowenien vorübergehend beschäftigt ist, ein Formular an das slowenische Arbeitsamt übermittelt werden. Die Mel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Island eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr