Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Urlaub / 9.8 Urlaubsabgeltung nach gesetzlichen Vorschriften

Die einzelnen gesetzlichen Urlaubsabgeltungsregelungen sind nicht abdingbar. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 JArbSchG bezüglich der Abgeltungsregelung das BUrlG (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Für Wehr- und Zivildienstleistende gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz (§ 4 Abs. 3 ArbPlSchG, § 78 ZDG), nach dem der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaubsanspru...mehr

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Urlaub / 8.8.1 Wehrdienst

Bei einer Wehrübung kann der Arbeitgeber für jeden vollen Kalendermonat gem. § 4 Abs. 1 ArbPlSchG den Erholungsurlaub um 1/12 kürzen. Dies gilt auch für eine freiwillige Wehrübung, die nicht länger als 6 Wochen dauert (§ 10 ArbPlSchG). Dauert sie länger als 6 Wochen, ruht das Arbeitsverhältnis für die gesamte Dauer der Wehrübung und es greift die Kürzungsmöglichkeit nach § 2...mehr

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Urlaub / 9.3 Voraussetzung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung des gesetzlichen Grundurlaubs ist nur bei einer irgendwie gearteten Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Erreichen der Altersgrenze oder Anfechtung, kommt es nicht an. Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt vor bei einem Betriebsübergang oder bei der Alterst...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Berufshaftpflicht

Die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu Arbeitslohn. Die Beitragszahlung erfolgt in erster Linie im Interesse der Arbeitnehmerin. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist unabdingbar für die Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts.[1] Arbeitslohn liegt aber regelmäßig nur...mehr

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Urlaub / 8.6.4 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich des Urlaubsentgelts

Konkretes Vorgehen zur Ermittlung des Urlaubsentgelts bei einer Verminderung der Arbeitszeit ohne Verminderung der Arbeitstage Der zu Jahresbeginn erworbene Urlaub ist noch nicht voll genommen worden und es erfolgt eine Verminderung der Anzahl der Arbeitstage bzw. eine Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit. Hier ist der Jahresurlaub grundsätzlich für jeden Abschnitt getr...mehr

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Urlaub / 7.1 Grundsätze

Wie dargestellt (Gliederungsziffer 6.1) ist der Urlaubsanspruch auf das Kalenderjahr (Urlaubsjahr) befristet. Grundsätzlich verfällt der zum Ende des Kalenderjahres noch bestehende Urlaubsanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn die Voraussetzungen für eine Übertragung des Restanspruchs auf Erholungsurlaub nicht vorliegen. Die Verfallsklausel des § 7 Abs. 3 BUrlG und des ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Pkw-Sicherheitstraining

Bei Berufskraftfahrern wird ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers bejaht. Bei Nichtberufskraftfahrern kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Liegt bei einem Arbeitnehmer – etwa Außendienstarbeiter in den Bereichen Service, Vertrieb und Montage – ein besonderer Bezug zum Autofahren vor, stellen die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Kurs...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Beihilfen

Beihilfen in Krankheits- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder sowie Unterstützungen in besonderen Notfällen, aus öffentlichen Kassen gewährt[1], sind steuerfrei. Das Gleiche gilt für Leistungen an Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an Arbeitnehmer von Verwaltungen, Unternehmen und Betrieb...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebliche Weiterbildung

S. "Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers".mehr

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Urlaub / 4.13 Nachurlaub

Unter Nachurlaub wird die nochmalige Gewährung des Urlaubs verstanden. Wenn der Urlaubszeitraum festgelegt wurde und dieser tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden kann, stellt sich die Frage, ob der Urlaub nochmals gewährt werden muss. Es geht also um die Frage der Erfüllung des Urlaubs. Die Rechtsprechung verlangt für die Erfüllung zwei Umstände: Einerseits die Freis...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Studiengebühren

S. "Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bildschirmbrille

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Beschäftigten an Bildschirmgeräten sind wegen der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers kein Arbeitslohn; ebenso nicht der Ersatz der Kosten für eine spezielle Bildschirmbrille.[1] Das gilt allerdings nur bei Gestellung bzw. Bezuschussung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille auf ärztlich...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Werbungskostenersatz

Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die als Ersatz für beruflich veranlasste Aufwendungen des Arbeitnehmers geleistet werden, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn; anders nur insoweit, als Arbeitslohn gesetzlich ausdrücklich von der Einkommensteuer freigestellt ist. Werbungskostenersatz ist steuerpflichtiger Arbeitslohn im Jahr des Zuflusses.[1] Gesetzlich ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Auslagenersatz

stellt keinen Arbeitslohn dar.[1] Voraussetzung ist, dass es sich um den Ersatz von Ausgaben des Arbeitnehmers für Rechnung des Arbeitgebers handelt. Dabei ist gleichgültig, ob die Beträge im Namen des Arbeitgebers oder im eigenen Namen verausgabt wurden.[2] Der Ersatz von Kosten der privaten Lebensführung des Arbeitnehmers ist ebenso wenig steuerbefreit wie der Ersatz von W...mehr

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Urlaub / 6.4 Weitere Übertragungsfälle kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in zwei Fällen eine Urlaubsübertragung vor in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG.[1] Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach Ablauf der Fristen im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 24 MuSchG). Schließt sich unmittelbar...mehr

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Urlaub / 11.2.1.4 Zusatzurlaub bei Abweichung von der 5-Tage-Woche

Praxis-Tipp Zusatzurlaub bei Abweichung von der 5-Tage-Woche Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit beträgt bei Einsatz in der 5-Tage-Woche grundsätzlich maximal 6 Tage im Kalenderjahr. Bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 5 Tage/Woche vermindert bzw. erhöht sich der Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit entspre...mehr

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Urlaub / 11.3.2 Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste (nur TVöD-B, TVöD-K)

Nur für die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie in Krankenhäusern sieht der TVöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste in den Nachstunden vor. Für die Sparten Verwaltung, Entsorgungsbetriebe, Flughäfen und Sparkassen besteht keine entsprechende Tarifregelung. Mit der Tarifänderung vom 1.2.2011 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirku...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bewirtungskosten

Die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden [1] sind kein Arbeitslohn.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sanierungsbeiträge

Verzichtet der Arbeitnehmer freiwillig auf Gehalt, um einen Beitrag zur wirtschaftlichen Gesundung des Arbeitgebers zu leisten, ist die Lohnsteuer nur aus dem tatsächlich zugeflossenen Betrag zu erheben.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kaufkraftausgleich

Zuwendungen des Arbeitgebers zum Ausgleich von Kaufkraftverlusten bei Arbeitnehmern, die für einen begrenzten Zeitraum im Ausland tätig sind, sind in der von der Finanzverwaltung jeweils festgelegten Höhe steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Forderungsverzicht

Der Verzicht des Arbeitgebers auf Forderungen gegen seine Arbeitnehmer führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebssport

Aufwendungen des Arbeitgebers für den Betriebssport sind grundsätzlich steuerpflichtig, können aber als "Gesundheitsförderung" evtl. unter weiteren Voraussetzungen bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei gewährt werden.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Autoinsassen-Unfallversicherung

Prämien des Arbeitgebers für eine betriebliche Autoinsassen-Unfallversicherung zugunsten der Arbeitnehmer gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Arbeitnehmer die Rechte aus der Versicherung nicht selbst geltend machen können.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebsversammlung

Ersatzleistungen des Arbeitgebers z. B. für Fahrtkosten usw. der Arbeitnehmer sollen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören. Bei Betriebsversammlungen außerhalb des Betriebs können u. E. Fahrtkosten lohnsteuerfrei ersetzt werden. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs sind die Kilometerpauschalen zu beachten.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gruppenversicherungen

Prämien des Arbeitgebers zu Gruppenversicherungen führen beim Arbeitnehmer zu einem Lohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versicherung ein unentziehbarer Rechtsanspruch zusteht, den er auch selbst durchsetzen kann. Erhält ein Mitarbeiter Leistungen aus einer arbeitgeberfinanzierten Gruppenunfallversicherung ohne eigenen Rechtsanspruch, führen die bis dahin entrichtete...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sensibilisierungswoche

Die Teilnahme von Mitarbeitern an sog. Sensibilisierungswochen des Arbeitgebers ist als Zuwendung mit Entlohnungscharakter und damit als Arbeitslohn zu qualifizieren.[1] Es handelt sich um Seminare zur Vermittlung von Erkenntnissen über einen gesunden Lebensstil, die keinen Bezug zu berufsspezifisch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben. S. "Gesundheitsförderung".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Outplacement-Beratung

Beratungs- und Betreuungsleistungen des Arbeitgebers zur beruflichen Neuorientierung von Arbeitnehmern anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses (Outplacement-Beratung) sind regelmäßig Teil der Abfindungsvereinbarung und steuerbarer Arbeitslohn. Sie sind jedoch gesetzlich steuerfrei gestellt worden.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Irrtümliche Überweisungen

Zum Arbeitslohn gehören auch irrtümliche Überweisungen des Arbeitgebers. Die Rückzahlung des versehentlich überwiesenen Betrags ist erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses beim Arbeitnehmer als negative Einnahme zu berücksichtigen.[1] S. "Rückzahlung von Arbeitslohn".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Mutterschaftshilfe

Mutterschaftsgeld sowie der Zuschuss des Arbeitgebers i. H. d. Unterschiedsbetrags zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem Nettolohn sind steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Belegschaftsaktien

Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien, Genussscheinen und sonstigen Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers ist Arbeitslohn, der aber teilweise steuerfrei bleibt. S. "Aktienüberlassung".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gemischte Veranlassung

Nach der Rechtsprechung[1] ist eine Aufteilung von Aufwendungen des Arbeitgebers für gemischt veranlasste Sachleistungen in steuerpflichtigen Arbeitslohn und Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse zulässig.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kontoführungsgebühren

Vergütungen des Arbeitgebers zum Ersatz der dem Arbeitnehmer entstehenden Kontoführungsgebühren gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Unfallkosten

Ersatzleistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten zur Beseitigung von beruflich erlittenen Unfallschäden am eigenen Kfz des Arbeitnehmers sind als Auslagenersatz nicht steuerbar bzw. als Reisekosten steuerfrei ersetzbar.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebsveranstaltungen/-ausflüge

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen bleiben im Jahr 2023 bis zu einem Betrag von 110 EUR[1] je Veranstaltung steuerfrei. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[2]mehr

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Urlaub / 2.1 Urlaubsanspruch nach BUrlG

Das Bundesurlaubsgesetz legt die wesentlichen Grundzüge des Urlaubsrechts, von denen die Regelungen der §§ 26, 27 TVöD teilweise abweichen, wie folgt fest: Das Kalenderjahr ist das Urlaubsjahr. Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt seit dem 1.1.1995 pro Kalenderjahr mindestens 24 Werktage (= 20 Arbeitstage). Der Anspruch entsteht in voller Höhe nach Ablauf d...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Reisegepäckversicherung

Prämien des Arbeitgebers auf die für die Arbeitnehmer geschlossene Reisegepäckversicherung führen i. d. R. zu Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer gegen den Versicherer ein eigener Anspruch zusteht. Beschränkt sich jedoch der Versicherungsschutz auf berufliche Auswärtstätigkeiten liegt steuerfreier Reisekostenersatz vor.[1] Umfasst der Versicherungsschutz sämtliche Reisen des ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Lebensversicherung

Zuschüsse des Arbeitgebers zur Lebensversicherung kraft Gesetzes nicht versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, z. B. eines Vorstandsmitglieds einer AG, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu einer Lebensversicherung des Arbeitnehmers ist dessen gegenwärtiger Versicherungsstatus maßgebend. Deshalb entfällt die Steuerfre...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitskleidung/Berufskleidung

Die unentgeltliche oder verbilligte Gestellung von typischer Berufskleidung und Arbeitsschutzkleidung[1] sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Barablösung hierfür sind steuerfrei.[2] Die Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu Repräsentationszwecken wurde vom BFH als Arbeitslohn angesehen.[3] Bei der Überlassung von uniformähnlicher Kleidung, di...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Veruntreute Beträge/widerrechtlich erlangte Vorteile

Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, zählen nicht zum Arbeitslohn.[1] Auch die Verwaltung verneint das Vorliegen von Arbeitslohn, wenn sich ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge auf sein Konto überweist, die ihm vertraglich nicht zustehen.[2] S. auch "Diebstahl".mehr

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Urlaub / 4 Urlaubsanspruch nach TVöD

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Beschäftigten. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Darüber hinaus soll nach Auffassung des EuGH dem Arbeitnehmer ein Zeitraum für Entspannung und Freizeit zur Verfügung gestellt werden.[1] Der Urlaubsanspruch bes...mehr

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Urlaub / 5 Urlaub und Erkrankung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Ist ein Beschäftigter erkrankt, besteht keine Arbeitspflicht. Daher steht eine aufgrund Erkrankung bestehende Arbeitsunfähigkeit der Gewährung eines Urlaubs entgegen. Eine andere Frage ist, ob ein Beschäftigter tr...mehr

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Urlaub / 7.3.9 Vertrauensschutz

Der EuGH hat in der "Schultz-Hoff-Entscheidung" nicht von der europarechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anwendbarkeit der Entscheidung in zeitlicher Hinsicht zu begrenzen. Zunächst konnte allerdings aufgrund der BAG-Entscheidung vom 20.1.2009 – 9 AZR 650/07 – davon ausgegangen werden, dass den deutschen Arbeitgebern gestützt auf nationale Rechtsgrundsätze zumindest...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gesundheitsförderung

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind von der Lohnsteuer und damit im Ergebnis auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, soweit den Betrag von 600 EUR [1] im Kalenderjahr nicht übersteigen. Begünstigt sind Maßnahmen, die hin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Vermächtnis

Zuwendungen aufgrund eines Vermächtnisses des verstorbenen Arbeitgebers an langjährige, bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn es sich um Gegenleistungen aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Dies gilt insbesondere, wenn der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung als Motiv für seine Zuwendung unzureichende Entlohnung oder Sicher...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.1.4 Urlaubsanspruch für Auszubildende und Praktikanten

Ursprünglich war aufgrund der Verweisungsklausel in § 9 TVAöD – Allgemeiner Teil – bzw. § 10 TVPöD u. a. § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD entsprechend anzuwenden. Aufgrund des Lebensalters der Auszubildenden und Praktikanten betrug damit der Urlaubsanspruch im Regelfall 26 Ausbildungs- bzw. Arbeitstage ("bis zum vollendeten 30. Lebensjahr"). Damit ergab sich für die Auszubildenden un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 1 Einleitung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch vor allem in einzelvertraglichen oder kollektivvertraglichen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) Regelungen sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ferner finden...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Der Arbeitgeber verzichtet auf Schadenersatz vom Arbeitnehmer

Herr Huber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den er auch für private Fahrten nutzen darf. Während einer Fahrt verursacht der Arbeitnehmer einen Unfall, dessen Kosten nicht von der Vollkaskoversicherung übernommen werden. Die Reparaturkosten betragen 2.500 EUR zuzüglich 19 % (475 EUR) Umsatzsteuer. Herr Huber hat gegenüber seinem Arbeitnehmer einen Schaden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.5.1 Überwiegend eigenbetriebliches Interesse

Arbeitslohn liegt nach der Rechtsprechung nicht vor, wenn der Arbeitgeber Zuwendungen im ganz "überwiegend eigenbetrieblichen Interesse" leistet. Denn dann ist die Zuwendung – etwa bei Vorsorgeuntersuchungen der Arbeitnehmer – im weitesten Sinne nicht Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.[1] Im ganz überwiegend betrieblichen Interesse erbrachte Leistungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Änderung un... / 2 Widerruf des Arbeitszeugnisses

Das Zeugnis ist keine Willenserklärung, sondern eine Schilderung der Leistung des Arbeitnehmers. Eine Willenserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, wenn sie aus Sicht des Erklärenden inhaltlich falsch war. Dies geht bei einem aus Sicht des Ausstellers falschen Arbeitszeugnis dagegen nicht. Ist ein Arbeitszeugnis objektiv falsch erteilt worden, kan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.8.1 Voraussetzungen

Zahlungen von Dritten sind Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses von Dritten geleistet werden und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen mit Entlohnungscharakter erbracht werden.[1] Sind Arbeitgeber und Dritter konzernverbundene Unternehmen, unterstellt das Gesetz widerlegbar die Kenntnis des Arbeitgebers.[2] Für den Arbeitnehm...mehr