Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.19 Wunsch des Arbeitnehmers

Der ausdrücklich geäußerte Wunsch des Arbeitnehmers oder das aufgrund objektiver Anhaltspunkte zu schließende Interesse des Arbeitnehmers an der Befristung anstelle eines unbefristeten Vertrags kann die Befristung des Arbeitsvertrags sachlich rechtfertigen.[1] Rechtstechnisch dürfte ein solcher Wunsch als ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund unter das Regelbei...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.11 Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern (§ 19a EStG)

Mit der Regelung wird der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung des § 19a EStG auch auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen erweitert. Damit können nicht nur geldwerte Vorteile aus Vermögensbeteiligungen aufgeschoben besteuert, wenn Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers überlassen werden, sondern auch, wenn Anteile an verbundenen Unternehmen übertragen w...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.4 Verfahren der Auskunftserteilung – tarifgebundene bzw. tarifanwendende Arbeitgeber

Unter Abschn. 2.1.4 wurde bereits die gesetzliche Differenzierung zwischen tarifgebundenen bzw. tarifanwendende Arbeitgebern auf der einen Seite und Arbeitgeber ohne Tarifbezug auf der anderen Seite angesprochen.[1] Diese Unterscheidung wird auch deutlich in der Gesetzessystematik, indem § 14 EntgTranspG das Verfahren für die zuerst genannten Arbeitgeber regelt und § 15 Entg...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.3.2 Arbeitgeber

Möglicherweise etwas überraschend ist daher der Befund, dass der Arbeitgeber in Betrieben mit Betriebsräten – zunächst – nur sekundär Adressat des Auskunftsverlangens ist. Existiert bei einem Arbeitgeber kein Betriebsrat, so kann und muss der Beschäftigte sein Auskunftsverlangen selbstverständlich direkt an den Arbeitgeber richten.[1]mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.3 Tarifanwendender Arbeitgeber

Von den tarifgebundenen Arbeitgebern unterscheidet § 5 Abs. 5 EntgTranspG die tarifanwendenden Arbeitgeber, die dem Geltungsbereich eines Entgelt- oder Entgeltrahmentarifvertrags unterfallen und dessen Entgeltregelungen mit den Beschäftigten schriftlich verbindlich vereinbaren. Mit dieser Definition sind die Arbeitgeber gemeint, die im schriftlichen Arbeitsvertrag mit den Ar...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.4.2 Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber ergeben sich folgende Möglichkeiten bzw. Konstellationen: Existiert kein Betriebsrat, so haben sich die Beschäftigten an den Arbeitgeber zu wenden (§ 14 Abs. 3 Satz 1 EntgTranspG). Ein leitender Angestellter verlangt Auskunft. Da für diesen der Betriebsrat nicht zuständig ist (§ 13 Abs. 4 EntgTranspG), ist der Arbeitgeber unmittelbar Adressat und Auskunftsv...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.2 Tarifgebundener Arbeitgeber

Gemäß § 5 Abs. 4 EntgTranspG sind tarifgebundene Arbeitgeber solche, die entweder kraft Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband bzw. infolge eines Firmentarifvertrags (§ 3 Abs. 1 TVG) oder an einen gemäß § 5 TVG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag gebunden sind. Mit Tarifvertrag sind ein Entgelt- oder Entgeltrahmentarifvertrag gemeint ist und nicht etwa ein M...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.5.2 Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber ergeben sich folgende Möglichkeiten bzw. Konstellationen: Existiert kein Betriebsrat, so haben sich die Beschäftigten an den Arbeitgeber zu wenden.[1] Ein leitender Angestellter verlangt Auskunft. Da für diesen der Betriebsrat nicht zuständig ist[2], ist der Arbeitgeber unmittelbar Adressat und Auskunftsverpflichteter. Er belässt die Auskunftserteilung beim ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.5 Verfahren der Auskunftserteilung – sonstige Arbeitgeber

Das Verfahren bei Arbeitgebern, die kein tarifvertragliches Entgeltsystem anwenden, ist in § 15 EntgTranspG geregelt. Anders als in dem im Abschnitt 3.4 erläuterten Verfahren fehlt die Übertragungsmöglichkeit auf die Vertreter der Tarifvertragsparteien, was nur konsequent ist. Denn § 15 EntgTranspG unterfallenden Arbeitgeber haben gerade kein tarifvertragliches Entgeltsystem...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.4 Bedeutung der Unterscheidung zwischen tarifgebundenen, -anwendenden Arbeitgebern und anderen Arbeitgebern

Das EntgTranspG unterscheidet in den §§ 14, 15 bezüglich des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmers für die Verfahrensweise danach, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist bzw. zumindest einen Tarifvertrag durch Verweisung anwendet oder ob das Entgelt unabhängig von einer tariflichen Entgeltordnung ausschließlich einzelvertraglich vereinbart ist.[1] Weitere Bereiche, in denen sic...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.5.3 Pflichten des Arbeitgebers und des Betriebsrats bei Auskunftserteilung

Anders als im Verfahren nach § 14 EntgTranspG hat der Gesetzgeber hier eine Frist zur Beantwortung Auskunftsverlangens vorgesehen. Gemäß § 15 Abs. 3 EntgTranspG müssen Arbeitgeber oder Betriebsrat die Auskunft innerhalb von 3 Monaten nach Zugang des Auskunftsverlangens erteilen. Vorgeschrieben ist die Textform.[1] Praxis-Beispiel Frist zur Auskunftserteilung Ist das Auskunftsv...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.5 Anforderungen an Entgeltsysteme des Arbeitgebers

Bei Anwendung von Entgeltsystemen verpflichtet § 4 Abs. 4 EntgTranspG den Arbeitgeber, diese so zu gestalten, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts ausgeschlossen ist. Das Gesetz nennt hierzu in Form von Beispielen die Art der zu verrichtenden Tätigkeit, die objektiv festzulegen ist. Zweitens sind die für das Entgeltsystem entscheidenden Kriterien für weibliche und...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 4 Betriebliches Prüfverfahren des Arbeitgebers

4.1 Anwendungsbereich Private Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten sollen regelmäßig überprüfen, ob das Entgeltgleichheitsgebot eingehalten ist.[1] Dazu sollen betriebliche Prüfverfahren entwickelt und angewendet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht indessen nicht; das Verfahren ist freiwillig. Allerdings kann das nicht über die Berichtspflicht ge...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5 Berichtspflichten des Arbeitgebers zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit

5.1 Anwendungsbereich Anders als in Bezug auf das freiwillige Prüfverfahren verpflichtet § 21 EntgTranspG Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 500 Arbeitgeber beschäftigen und die außerdem gemäß den §§ 264–289 des Handelsgesetzbuches zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, auch einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. 5.2 Inhaltliche ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.4.1 Betriebsrat

Grundsätzlich haben sich Beschäftigte tarifgebundener oder tarifanwendender Arbeitgeber gemäß § 14 Abs. 1 EntgTranspG an den Betriebsrat zu wenden, sofern ein solcher existiert. Dies gilt nach der ausdrücklichen Regelung in § 13 Abs. 4 EntgTranspG von vornherein nicht für leitende Angestellte, die sich ausschließlich und unmittelbar an den Arbeitgeber zu wenden haben. Das Ve...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.5.1 Betriebsrat

Zwar bestimmt § 15 Abs. 1 EntgTranspG zunächst, dass sich die Beschäftigten mit ihrem Auskunftsverlangen an den Arbeitgeber zu wenden haben. Allerdings verweist § 15 Abs. 2 EntgTranspG auf den Modus in § 14 Abs. 1 und 2 EntgTranspG, indem er diese Vorschriften für entsprechend anwendbar erklärt. Damit haben sich auch hier die Beschäftigten gemäß § 15 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.3.2 Turnus

Für die Länge des Berichtszeitraums und damit die Häufigkeit der Berichtserstellung ist in § 22 EntgTranspG einmal mehr nach tarifvertraglich gebundenen Arbeitgebern und Arbeitgebern ohne solche Tarifbindung unterschieden. Der Berichtszeitraum beträgt 5 Jahre für die vorangegangenen 5 Jahre bei Arbeitgebern, die entweder tarifgebunden sind oder die einen Tarifvertrag anwenden...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.9 Folgen nach erteilter Auskunft

Ergibt die erteilte Auskunft, dass der auskunftsverlangende Beschäftigte geringer vergütet wird als die vergleichbaren Beschäftigten, so kann der Arbeitnehmer eine Entgeltgleichheitsklage erheben, die auf Art. 157 AEUV, § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG gestützt wird.[1] Hinweis Beweislast bei Entgeltgleichheitsklage Die Verteilung der Beweislast im Fall einer erteilten Auskunft ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.4.3 Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Tarifvertragsparteien

Hat der Arbeitgeber von der ihm nach § 14 Abs. 3 Satz 3 EntgTranspG eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht und mit den zuständigen Tarifvertragsparteien vereinbart, dass diese die Beantwortung des Auskunftsverlangens übernehmen, dann sind diese zuständig. Der Arbeitgeber muss dann jeweils die Tarifvertragsparteien umfassend und rechtzeitig über eingehende Auskunftsverlangen...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.8 Folgen einer zu Unrecht verweigerten Auskunft bzw. unterlassenen Auskunft

Arbeitgebern ohne tarifvertragliches Entgeltsystem wird nach § 15 Abs. 5 EntgTranspG bei einer unterlassenen oder zu Unrecht verweigerten Auskunft die Beweislast dafür auferlegt, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot des § 7 EntgTranspG vorliegt (Vorbild ist die Beweislastregelung in § 22 AGG). Bei Zuständigkeit des Betriebsrats gilt das Gleiche, wenn er die Au...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.6.5 Kriterien der Entgeltfindung

Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG erstreckt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Auskunftserteilung auch auf die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung. Er muss also darüber Auskunft erteilen, wie das Entgelt des auskunftsverlangenden Beschäftigten sowie das Entgelt für die Vergleichstätigkeiten zustande kommt. Wichtig ist dabei, dass der Gesetzgeber dies nicht...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 4.1 Anwendungsbereich

Private Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten sollen regelmäßig überprüfen, ob das Entgeltgleichheitsgebot eingehalten ist.[1] Dazu sollen betriebliche Prüfverfahren entwickelt und angewendet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht indessen nicht; das Verfahren ist freiwillig. Allerdings kann das nicht über die Berichtspflicht gemäß den §§ 21 ff. Ent...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 4.3 Beseitigung einer Entgeltbenachteiligung

Sollte die Analyse Benachteiligungen wegen des Geschlechts ergeben, so muss der Arbeitgeber "ohne schuldhaftes Zögern" geeignete Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen.[1] Mit geeigneten Maßnahmen sind nur solche gemeint, auf die der Arbeitgeber auch tatsächlich und rechtlich Einfluss nehmen kann. Die Änderung eines Flächentarifvertrags z. B. ist ihm nicht möglich.mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.1 Anwendungsbereich

Anders als in Bezug auf das freiwillige Prüfverfahren verpflichtet § 21 EntgTranspG Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 500 Arbeitgeber beschäftigen und die außerdem gemäß den §§ 264–289 des Handelsgesetzbuches zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, auch einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen.mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.6.6 Einschränkung der Reichweite

Eine Auskunft ist insoweit nicht zu erteilen, als sie sich auf – die gesetzlich definierten – nicht vergleichbaren Beschäftigtengruppen bezieht.[1] So müssen also einem Auszubildenden nicht die Entgelte von Arbeitnehmern (auch nicht z. B. im ersten Jahr nach Abschluss der Ausbildung) genannt werden.[2] Ferner kann die Auskunft verweigert werden, die bezüglich des Entgelts bei ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 6.2 Entgelttransparenz vor der Beschäftigung (Art. 5)

Die Entgelttransparenz wird zeitlich deutlich erweitert. Nach der Richtlinie haben bereits Stellenbewerber das Recht, vom künftigen Arbeitgeber Informationen über das Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle oder dessen Spanne zu erhalten, ebenso zu einem etwa einschlägigen Tarifvertrag. Der Arbeitgeber darf Bewerber zudem nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in ihren lauf...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 6.5 Gemeinsame Entgeltbewertung (Art. 10)

Arbeitgeber, die der Berichterstattungspflicht unterliegen, müssen mit ihren Arbeitnehmervertretern eine gemeinsame Entgeltbewertung vornehmen, wenn sich ein Unterschied bei der durchschnittlichen Entgelthöhe von mindestens 5 % ergibt und dieser nicht auf Grundlage objektiver geschlechtsneutraler Kriterien gerechtfertigt ist. Die Arbeitgeber sind somit zur aktiven Herstellun...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / Zusammenfassung

Überblick Ziel des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ist gemäß § 1 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen und zu verhindern, dass Frauen und Männer unterschiedlich vergütet werden. Zusammengefasst enthält das Gesetz neben der Definition von Be...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2 Verbot der Entgeltbenachteiligung bei gleicher und gleichwertiger Arbeit und Begriffsbestimmungen

§ 3 EntgTranspG enthält das Verbot einer unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts in Bezug auf sämtliche Entgeltbestandteile und -bedingungen. Die Vorschrift ist dem Verbot unterschiedlicher Behandlung aus den §§ 7, 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nachgebildet und konkretisiert dieses allgemeine Verbot in Bezug auf das Kriterium Geschl...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.3.1 Unmittelbare Benachteiligung

Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts ist gemäß § 3 Abs. 2 EntgTranspG dann anzunehmen, wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein geringeres Entgelt erhält, als ein Beschäftigter des jeweils anderen Geschlechts erhält, erhalten hat oder erhalten würde. Hinweis Arbeitgeber muss Kriterien für ungleiche Bezahlung ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3 Individueller Auskunftsanspruch

Zentrale Vorschrift des neuen Gesetzes ist § 10 EntgTranspG, der unter den im Abschnitt 2 [1] geregelten Voraussetzungen und Grenzen einem Beschäftigten einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber bzw. den Betriebsrat gibt. Mithilfe dieses Anspruchs will das Gesetz den Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen zu prüfen, ob der Arbeitgeber das Entgeltgleichheitsgebot des § 7 E...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 4.2 Vorgaben für die Durchführung

Mit Prüfverfahren sind Verfahren gemeint, mit deren Hilfe die Entgeltregelungen sowie die verschiedenen gezahlten Entgeltbestandteile auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes § 3 EntgTranspG überprüft werden, was ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs noch einmal auch auf die Bedeutung der einzelnen Entgeltbestandteile aufmerksam machen soll, die ebenfalls f...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Erfindungen/Patente/Know-how

Erfindungen gehören zu den abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgütern. Ihr betrieblicher Nutzen ist aus wirtschaftlichen Gründen regelmäßig zeitlich begrenzt. Das gilt auch, wenn für sie ein Patent erteilt wird.[1] Patentierte Erfindungen verschaffen dem Patentinhaber ein absolutes, gegen jedermann wirkendes immaterielles Recht. Die Aufwendungen für die Patententwicklung im...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.2.1 Erstmaliges Auskunftsverlangen

§ 25 EntgTranspG bestimmt, dass der Auskunftsanspruch erst nach 6 Kalendermonaten nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden kann, um dem Arbeitgeber die Zeit zu geben, die nötigen Vorbereitungen zur ordnungsgemäßen Auskunftserteilung zu treffen (Erstellung von Listen, Bewertung der Arbeitsplätze). Bei Inkrafttreten am 6.7.2017 ist daher ein Auskunftsverlangen fr...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.2 Inhaltliche Vorgaben für die Berichtserstellung

§ 21 Abs. 1 und Abs. 2 EntgTranspG fasst zusammen, welchen Inhalt ein solcher Bericht haben muss, nämlich die durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten, nach Geschlecht aufgeschlüsselt, die durchschnittliche Zahl der Vollzeit- und der Teilzeitbeschäftigten, nach Geschlecht aufgeschlüsselt sowie Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer und deren Wirku...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.3 Renten und dauernde Lasten (Zeile 51 und Zeile 59)

Zu berücksichtigen sind sämtliche, bei Ermittlung des Gewinns abgezogene Renten und dauernde Lasten, unabhängig davon, ob sie mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs in Zusammenhang stehen. Unerheblich für die Hinzurechnung ist auch die gewerbesteuerliche Behandlung der Beträge beim Empfänger. Die Hinzurechnung ist auf betriebliche Renten und dauernde Lasten beschränkt...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 6.4 Berichtspflichten (Art. 9)

Arbeitgeber mit mehr als 100 Arbeitnehmern sind verpflichtet, je nach Unternehmensgröße gestaffelt jährlich bzw. bis zu alle 3 Jahre, Bericht über das Entgeltgefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erstatten.mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.3.1 Betriebsrat

Grundsätzlich ist nach der gesetzgeberischen Konzeption der Betriebsrat und nicht der Arbeitgeber Adressat des Auskunftsverlangens des Beschäftigten. Dies gilt für jedes der näher in den Abschn. 3.4 und 3.5 dargestellten Verfahren.mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 6.7 Beweislastumkehr (Art. 18)

Durch die Richtlinie werden deutliche Erleichterungen für Arbeitnehmer vorgesehen. Art. 18 erlegt dem Arbeitgeber die Beweislast dafür auf, dass keine unmittelbare oder mittelbare Entgeltdiskriminierung vorliegt.mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.4.1 Maßregelungsverbot

Wie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bekannt[1], sieht auch § 9 EntgTranspG das an den Arbeitgeber gerichtete Verbot vor, den Beschäftigten wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem Gesetz zu benachteiligen. Jegliche Sanktion (z. B. Ausschluss von Vergünstigungen an andere Arbeitnehmer, Abmahnung, Kündigung) ist damit untersagt, wenn die oder der Beschäftigte ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.2.4.1 2-Jahreszeitraum

Wurde auf der Grundlage dieses Gesetzes Auskunft erteilt, so kann ein erneutes Auskunftsverlangen erst nach Ablauf von 2 Jahren nach dem letzten Auskunftsverlangen gestellt werden. Eine erneute Auskunft ist nur dann vor Ablauf des 2-Jahreszeitraums zu erteilen, wenn sich die Voraussetzungen wesentlich verändert haben, was der Beschäftigte darzulegen hat.[1] Praxis-Beispiel We...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 6 EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Mit Wirkung zum 6.6.2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) in Kraft getreten. Gegenüber dem EntgTranspG bringt sie etliche Weiterungen, beispielsweise erweiterte Auskunftsansprüche und Berichtspflichten sowie Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung. Die Richtlinie gilt für Arbeitgeber in öffentlichen und privaten S...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.4.4 Information der Beschäftigten, wer Auskunft erteilt

In allen aufgezeigten Fällen besteht die Verpflichtung, die Beschäftigten darüber zu informieren, wer die Auskunft erteilt[1], damit diese wissen, an wen sie sich direkt zu wenden haben.mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.1 Unternehmensgröße

Der Anspruch besteht gemäß § 12 Abs. 1 EntgTranspG nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber. Damit kommt es nicht auf die Anzahl der Beschäftigten in einem Konzern, der aus mehreren Schwestern- und/oder Tochtergesellschaften besteht, an. Alleinentscheidend ist der konkrete Vertragsarbeitgeber des Beschäftigten, der einen Auskunft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 8.3 Mitwirkungspflichten bei Datenübermittlung duch Dritte

Unabhängig von den Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen sind auch Dritte aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Übermittlung von den Steuerpflichtigen betreffenden Daten an die Finanzverwaltung verpflichtet (z. B. der Arbeitgeber hinsichtlich der Lohndaten, Versicherungsunternehmen hinsichtlich geleisteter Versicherungsbeiträge, Rentenversicherungsträger hinsichtlich a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 6.3 Ansprüche im laufenden Arbeitsverhältnis (Art. 7)

Arbeitnehmer haben das Recht, Auskünfte über ihre individuelle Entgelthöhe und die durchschnittlichen Entgelthöhen zu verlangen und auch in schriftlicher Form zu erhalten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für die Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit wie sie verrichten. Der Auskunftsanspruch ist dabei unabhängig von der Unternehmensgröße. Der Arb...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.3.3 Vertreter der Tarifvertragsparteien

Unter gewissen Voraussetzungen sieht das EntgTranspG abweichend davon die Beantwortung des Auskunftsverlangens durch Vertreter der zuständigen Tarifvertragsparteien vor. Adressat ist aber auch in diesem Fall der Arbeitgeber (mit Tarifbezug), der nach Eingang ggf. dem Beschäftigten darüber zu informieren hat, dass die Vertreter der Tarifvertragsparteien die Auskunft erteilen ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags ( Vordruck GewSt 1 D ) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.3 Turnus der Berichtserstellung und Veröffentlichungspflicht

5.3.1 Erstmalige Aufstellung des Berichts Der Bericht musste nach Inkrafttreten des Gesetzes gemäß § 25 Abs. 2 EntgTranspG erstmalig im Jahr 2018 erstellt werden. In diesem Fall wird der Berichtszeitraum gemäß § 25 Abs. 3 EntgTranspG auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes beschränkt. Das ist das Jahr 2016. 5.3.2 Turnus Für die Länge des Be...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.3.1 Erstmalige Aufstellung des Berichts

Der Bericht musste nach Inkrafttreten des Gesetzes gemäß § 25 Abs. 2 EntgTranspG erstmalig im Jahr 2018 erstellt werden. In diesem Fall wird der Berichtszeitraum gemäß § 25 Abs. 3 EntgTranspG auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes beschränkt. Das ist das Jahr 2016.mehr