Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
USA / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Vereinigten Staaten entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in den USA muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Voraus e...mehr

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Brasilien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Brasilien bei einem brasilianischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die im Punkt 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck DE/BR 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Re...mehr

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Island / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[1] Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und...mehr

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Albanien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Usbekistan / 1.2.1 Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Praxis-Tipp Langfristige Krankengeldtageversicherung Beim Abschluss einer privaten Krankengeldtageversicherung ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer l...mehr

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Malaysia / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Sri Lanka / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Australien / 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Nach dem deutsch-australischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus[1]; die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat; die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach deutsc...mehr

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Japan / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Malta / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Japan / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Kanada / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Kanada entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Kanada muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Vo...mehr

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Japan / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Japan bei einem japanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer spezielle Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/J 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeits...mehr

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Serbien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Korea / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Kasachstan / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Kasachstan entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines i...mehr

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Philippinen / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die auf den Philippinen bei einem philippinischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die in den Punkten 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit der Bescheinigung PH/DE 101 nachweisen, dass für ...mehr

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Japan / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Japan entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Japan muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich muss im Voraus die zeitli...mehr

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Uruguay / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und so...mehr

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Portugal / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Slowakei / 1.7 Grenzgänger

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Grenzgänger. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz und in dem anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort haben und die täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren.[1] Hat der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit an jedem Arbeit...mehr

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Australien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Australien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Australien muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich ist im Voraus e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kanada / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Sri Lanka / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Sri Lanka entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Usbekistan / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vietnam / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Vietnam entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inlä...mehr

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Portugal / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Portugal arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr

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Vereinigtes Königreich / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und som...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und so...mehr

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Ukraine / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt [1] stellen.[2] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[3] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[...mehr

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Quebec / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Quebec entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Quebec muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich ist im Voraus eine zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brasilien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

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Malta / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Malta arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Marokko / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Uruguay / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Uruguay bei einem uruguayischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die im Punkt 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck UY/DE 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vietnam / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Praxis-Beispiel Abrechnung über die K...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 3 Maßnahmen zur Implementierung eines Verhaltenskodex

Zur Einführung eines Verhaltenskodex und der verbindlichen Geltung entsprechender Compliance-Regeln gegenüber den Arbeitnehmern bieten sich dem Unternehmen verschiedene Wege an. Dabei ist grundsätzlich zwischen einem einseitigen arbeitgeberseitigen Vorgehen und zweiseitigen Vereinbarungen zu entscheiden, wobei als Vertragspartner insbesondere der individuelle Arbeitnehmer od...mehr

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Spanien / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Spanien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sri Lanka / 1.2.1 Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Praxis-Tipp Langfristige Krankengeldtageversicherung Beim Abschluss einer privaten Krankengeldtageversicherung ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Slowakei arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saudi-Arabien / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Saudi-Arabien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Quebec / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Australien / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
San Marino / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach San Marino entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mexiko / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vietnam / 1.2.1 Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Praxis-Tipp Langfristige Krankengeldtageversicherung Beim Abschluss einer privaten Krankengeldtageversicherung ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr